Sie planen ein Bauvorhaben in Lübeck und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Lübeck und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Lübeck
Als Hansestadt mit UNESCO-Welterbestatus unterliegt Lübeck besonderen bauaufsichtlichen Bestimmungen. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein bildet die rechtliche Grundlage für alle Bauvoranfragen in der Stadt. Besonders relevant ist die Empfehlung der Stadt Lübeck, bei geeigneten Bauvorhaben das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 LBO zu nutzen, da die Bauaufsicht stark ausgelastet ist.
Die zuständige Behörde ist das Amt für Stadtplanung und Bauordnung am Kleinen Bauhof 11. Durch die integrierte Organisationsstruktur mit Bauaufsicht, Bauberatung und Prüfamt für Standsicherheit können komplexe Bauvoranfragen koordiniert bearbeitet werden. Dies verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich.
Ein besonderer Service in Lübeck: Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich. Die einheitliche Behördennummer (0451) 115 fungiert als zentrale Servicenummer für alle städtischen Dienstleistungen und gewährleistet eine effiziente Erstberatung.
Für Städte in Schleswig-Holstein gelten die Technischen Baubestimmungen in der aktuellen Ausgabe von März 2025. Diese werden regelmäßig an den Stand der Technik angepasst und sind für alle Bauvorhaben in Lübeck bindend.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Lübeck
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Lübeck bietet sowohl elektronische als auch schriftliche Antragswege an. Für den digitalen Weg benötigen Privatpersonen ein BundID-Konto, Organisationen das "Mein Unternehmenskonto". Die digitale Einreichung beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Kosten einer Bauvoranfrage in Lübeck
Die Gebührenstruktur basiert auf der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 27. Februar 2025 und der Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein. Die Kosten orientieren sich am Bearbeitungsaufwand und der Komplexität der Fragestellungen.
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Besonderheit in Lübeck: Bei ausschließlicher Ablehnung wegen Unzuständigkeit der Behörde wird keine Verwaltungsgebühr erhoben. Bei Rücknahme nach Beginn der sachlichen Bearbeitung ermäßigt sich die Gebühr um ein Viertel.
Der Stundensatz für Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz beträgt 129,36 €. Für 2025 wurde die Indexzahl auf 1,852 festgesetzt, was einer Steigerung von 3 % entspricht.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Lübeck
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt am Kleinen Bauhof 11. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb von 1–2 Wochen. Bei Unvollständigkeit erhalten Sie eine Nachforderung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, kann aber bei komplexen Fällen verlängert werden.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Gleichzeitig wird ein Gebührenbescheid erstellt.
Für das Genehmigungsfreistellungsverfahren beträgt die Bearbeitungszeit nur 1 Monat, während reguläre Baugenehmigungen 3 Monate benötigen können.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Lübeck
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Lübeck
In der Hansestadt Lübeck sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:
Besonders im UNESCO-Welterbebereich sind zusätzliche denkmalpflegerische Aspekte zu beachten, die eine Bauvoranfrage sinnvoll machen.
Zuständige Behörden in Lübeck
Zuständig für Bauvoranfragen ist das Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Bereich Bauaufsicht, Bauberatung und Prüfamt für Standsicherheit.
Kontaktdaten:
Die Behörde ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die nächste Haltestelle "Fegefeuer" wird von den Linien 1, 2, 4, 6, 7, 9, 15 und 16 angefahren.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Lübeck?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit Bauvoranfragen in Schleswig-Holstein mit und kennt die besonderen Anforderungen in Lübeck:
Unsere Architekten kennen die Verwaltungspraxis der Lübecker Bauaufsicht und wissen, welche Fragestellungen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen als UNESCO-Welterbestadt und die aktuellen Technischen Baubestimmungen Schleswig-Holstein.
Durch unsere Erfahrung mit dem Genehmigungsfreistellungsverfahren können wir Ihnen oft schnellere und kostengünstigere Alternativen aufzeigen. Bei komplexeren Vorhaben im historischen Stadtkern koordinieren wir auch die Abstimmung mit der Denkmalpflege.
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