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Bauvoranfrage in Oberhausen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Oberhausen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Oberhausen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Oberhausen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Oberhausen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Oberhausen



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Oberhausen

Bauvoranfragen in Oberhausen unterliegen der Landesbauordnung NRW 2018 nach § 77. Die novellierte Bauordnung ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und brachte verschiedene Neuerungen mit sich, darunter die Einführung einer Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude ab 2024 und für Wohngebäude ab 2025.

Die zuständige Behörde ist der Bereich 5-3/Bauordnung der Stadt Oberhausen im Technischen Rathaus, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen. Das Stadtgebiet ist in zwei Baubezirke unterteilt: Für den Baubezirk Ost ist Martina Stockamp-Uhle zuständig, für den Baubezirk West Stefan Mittler. Bei Sonderbauten fungiert Jörg Plicht als Sachgebietsleitung.

Ein wichtiger Vorteil in Oberhausen: Die Person, die eine Bauvoranfrage stellt, muss nicht bauvorlageberechtigt sein – außer bei Voranfragen, die bauordnungsrechtliche Aspekte umfassen. Dies erleichtert es Bauherren erheblich, selbständig Vorabklärungen zu treffen.

Weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Oberhausen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Die Unterlagen müssen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können schriftlich per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg gegen Gebühr beantragt werden.

Kosten einer Bauvoranfrage in Oberhausen

Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW). Die Kosten variieren je nach Komplexität und betragen zwischen 50 und 100 % der entsprechenden Genehmigungsgebühr.

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Wichtiger finanzieller Aspekt: 50 % der Vorbescheidgebühr werden bei einer später beantragten Baugenehmigung angerechnet, sofern das Bauvorhaben dem positiven Vorbescheid entspricht.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Oberhausen


Einreichung beim zuständigen Bauamt

Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)


Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt

Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen


Fachliche Prüfung Ihrer Fragen

Bearbeitungszeit: 6 Wochen bis 3 Monate (je nach Komplexität)


Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid

Gültigkeit: 3 Jahre

Die Bauaufsichtsbehörde in Oberhausen prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage deren Vollständigkeit. Für einfachere Fälle beträgt die Bearbeitungszeit etwa 6 Wochen, während komplexere Vorhaben bis zu 3 Monate dauern können.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Oberhausen

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Oberhausen

In Oberhausen sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:

Gerade in dicht bebauten Gebieten Oberhausens ist die Prüfung der Einfügung in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein wichtiger Aspekt.

Zuständige Behörden in Oberhausen

Die zentrale Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt beim Bereich 5-3/Bauordnung der Stadt Oberhausen:


Stadt Oberhausen

Bereich 5-3/Bauordnung

Technisches Rathaus

Bahnhofstraße 66

46145 Oberhausen


Telefon: 0208 825-3405

E-Mail: bauordnung@oberhausen.de

Bauanträge: bauantrag@oberhausen.de


Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr

Zusätzliche Termine nach telefonischer Vereinbarung

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Oberhausen?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Oberhausen mit:

Unsere erfahrenen Architekten kennen die Besonderheiten der Landesbauordnung NRW und die lokalen Anforderungen in Oberhausen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Bescheid.

Die digitalen Angebote der Stadt Oberhausen nutzen wir optimal für eine schnelle Bearbeitung. Bauanträge können mittlerweile per E-Mail eingereicht werden, was die Verfahren beschleunigt.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Oberhausen?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Oberhausen setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt müssen Sie mit 800,– € bis 2.500,– € rechnen. Ein wichtiger Vorteil: 50 % der Vorbescheidgebühr werden bei einer späteren Baugenehmigung angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Oberhausen?

Die Bearbeitungszeit in Oberhausen beträgt etwa 6 Wochen bis 3 Monate, je nach Komplexität des Vorhabens. Die Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei einfachen Fragen können Sie mit etwa 6 Wochen rechnen, komplexere Vorhaben dauern bis zu 3 Monate.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Oberhausen?

Für eine Bauvoranfrage in Oberhausen benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Oberhausen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Oberhausen lohnt sich besonders bei unklaren Rechtsfragen, Nutzungsänderungen oder wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Gerade bei größeren Investitionen oder wenn die Behörde selbst zur Bauvoranfrage rät, verschafft sie Ihnen verbindliche Planungssicherheit vor kostspieligen Fehlentscheidungen.

Wer ist in Oberhausen für Bauvoranfragen zuständig?

Zuständig ist der Bereich 5-3/Bauordnung der Stadt Oberhausen im Technischen Rathaus, Bahnhofstraße 66. Das Stadtgebiet ist in zwei Baubezirke unterteilt: Baubezirk Ost (Martina Stockamp-Uhle) und Baubezirk West (Stefan Mittler). Die Sprechzeiten sind montags und mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr, weitere Termine nach Vereinbarung.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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