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Bauvoranfrage in Obersulm: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Obersulm genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Obersulm verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Obersulm und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Obersulm und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Obersulm

In Obersulm unterliegen Bauvoranfragen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die nach § 57 LBO BW vor Einreichen des Bauantrags die Beantragung eines Bescheids über einzelne Fragen ermöglicht. Eine wichtige Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn ausschließlich digital eingereicht werden.

Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Obersulm liegt beim Landratsamt Heilbronn als übergeordnete Genehmigungsbehörde, nicht bei der Gemeindeverwaltung. Das Landratsamt ist in der Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn ansässig und über die Telefonnummer 07131 994-418 erreichbar. Die digitale Antragsstellung erfolgt über die Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa).

Für die Nutzung der ViBa-Plattform benötigen Sie eine Bund-ID als Bauherr oder ein Unternehmenskonto als Planverfasser. Da ein Teil der Zugangsdaten per Post versendet wird, sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einplanen.

Weitere Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage. Für landesweite Informationen besuchen Sie unsere Baden-Württemberg Übersichtsseite.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Obersulm

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Alle Bauvorlagen müssen im spezifischen Format PDF/A-1a vorliegen und die Formvorgaben des Landratsamts Heilbronn sind strikt zu beachten. Diese technischen Anforderungen erfordern eine sorgfältige Vorbereitung der digitalen Unterlagen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Obersulm

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen beim Landratsamt Heilbronn folgt einem zeitaufwandsbasierten System:

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– € (54,– € pro Stunde)
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Das Landratsamt Heilbronn rechnet nach § 57 LBO mit einem Stundensatz von 54,– € ab, wobei die ersten 30 Minuten gebührenfrei bleiben. Je angefangene halbe Stunde wird pro eingesetztem Mitarbeiter abgerechnet. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags fallen die vollen Gebühren an.

Für die Verlängerung eines Bauvorbescheids wird ein Viertel der ursprünglichen Gebühr, mindestens jedoch 50,– €, erhoben.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Obersulm

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim Landratsamt Heilbronn über die ViBa-Plattform. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach gesetzlicher Vorgabe.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde Obersulm förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Heilbronn prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Empirische Daten zeigen durchschnittliche Bearbeitungszeiten von etwa 103 Tagen (3,4 Monate) für vereinfachte Verfahren und 132 Tagen (4,4 Monate) für normale Genehmigungsverfahren.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser ist sowohl für Sie als auch für die Behörde bindend.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Obersulm

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Obersulm

In Obersulm sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:

Besonders bei der aktuellen Bebauungsplanung in Obersulm, wie dem Bebauungsplan "Lindenweg/Löwensteiner Straße" in Obersulm-Willsbach oder "Willsbacher Str./Hofwiesen/Spitzwiesen, 3. Änderung" in Obersulm-Affaltrach, können Bauvoranfragen wichtige Planungssicherheit schaffen.

Zuständige Behörden in Obersulm

Hauptzuständigkeit: Landratsamt Heilbronn

Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131 994-418
E-Mail: Bauamt@landratsamt-heilbronn.de

Erste Anlaufstelle: Bauamt Gemeinde Obersulm

Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm
Telefon: 07130/28-0
Online-Terminbuchung: www.obersulm.de/terminbuchung

Die Gemeinde Obersulm fungiert als erste Anlaufstelle für Beratungen, während die finale Entscheidung beim Landratsamt Heilbronn liegt. Seit Juli 2024 erfolgt die digitale Antragsstellung über die ViBa-Plattform unter: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Obersulm?

Planeco Building bietet Ihnen den kompletten Service für Ihre Bauvoranfrage in Obersulm:

  • Kostenlose Erstberatung – Wir analysieren Ihr Vorhaben unverbindlich
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge – Bewährte Expertise bundesweit
  • Volle Preistransparenz – Keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit – Schneller als der Durchschnitt
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Obersulm – Wir kennen die Anforderungen vor Ort

Unsere bauvorlageberechtigten Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Landratsamts Heilbronn und der Gemeinde Obersulm. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ViBa-Registrierung bis zum fertigen Bauvorbescheid.

Besonders bei der aktuellen Umstellung auf die digitale Antragsstellung unterstützen wir Sie kompetent bei allen technischen Anforderungen und Formvorgaben.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Obersulm?

Eine Bauvoranfrage in Obersulm kostet beim Landratsamt Heilbronn 54,– € pro Stunde, wobei die ersten 30 Minuten gebührenfrei sind. Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 200,– € und 500,– € für die Behördengebühren. Hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– €, sodass Sie mit Gesamtkosten von 800,– € bis 2.500,– € rechnen sollten.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Obersulm?

Die Bearbeitungszeit beim Landratsamt Heilbronn beträgt durchschnittlich 103 Tage (etwa 3,4 Monate) für vereinfachte Verfahren und 132 Tage (etwa 4,4 Monate) für normale Genehmigungsverfahren. Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt innerhalb von 10 Tagen. Bei vollständigen Unterlagen können die tatsächlichen Bearbeitungszeiten kürzer ausfallen.

Muss ich die Bauvoranfrage in Obersulm digital einreichen?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn ausschließlich digital über die ViBa-Plattform eingereicht werden. Sie benötigen eine Bund-ID als Bauherr oder ein Unternehmenskonto als Planverfasser. Die Registrierung sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Antragstellung erfolgen, da Zugangsdaten per Post versendet werden.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Obersulm?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: Bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen. Alle Dokumente müssen im Format PDF/A-1a vorliegen.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Obersulm sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Obersulm ist besonders sinnvoll bei Nutzungsänderungen, Höhenüberschreitungen, Baufensterüberschreitungen oder wenn die Gemeinde bzw. das Landratsamt dazu rät. Sie verschafft Ihnen Planungssicherheit vor größeren Investitionen und klärt rechtliche Grauzonen verbindlich. Gerade bei den aktuellen Bebauungsplanverfahren in Obersulm kann eine Bauvoranfrage wichtige Klarheit schaffen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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