Sie planen ein Bauvorhaben in Obersulm und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Obersulm und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Obersulm
In Obersulm unterliegen Bauvoranfragen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die nach § 57 LBO BW vor Einreichen des Bauantrags die Beantragung eines Bescheids über einzelne Fragen ermöglicht. Eine wichtige Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn ausschließlich digital eingereicht werden.
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Obersulm liegt beim Landratsamt Heilbronn als übergeordnete Genehmigungsbehörde, nicht bei der Gemeindeverwaltung. Das Landratsamt ist in der Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn ansässig und über die Telefonnummer 07131 994-418 erreichbar. Die digitale Antragsstellung erfolgt über die Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa).
Für die Nutzung der ViBa-Plattform benötigen Sie eine Bund-ID als Bauherr oder ein Unternehmenskonto als Planverfasser. Da ein Teil der Zugangsdaten per Post versendet wird, sollten Sie mindestens 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einplanen.
Weitere Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage. Für landesweite Informationen besuchen Sie unsere Baden-Württemberg Übersichtsseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Obersulm
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Alle Bauvorlagen müssen im spezifischen Format PDF/A-1a vorliegen und die Formvorgaben des Landratsamts Heilbronn sind strikt zu beachten. Diese technischen Anforderungen erfordern eine sorgfältige Vorbereitung der digitalen Unterlagen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Obersulm
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen beim Landratsamt Heilbronn folgt einem zeitaufwandsbasierten System:
Kostenart | Betrag |
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € (54,– € pro Stunde) |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Das Landratsamt Heilbronn rechnet nach § 57 LBO mit einem Stundensatz von 54,– € ab, wobei die ersten 30 Minuten gebührenfrei bleiben. Je angefangene halbe Stunde wird pro eingesetztem Mitarbeiter abgerechnet. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags fallen die vollen Gebühren an.
Für die Verlängerung eines Bauvorbescheids wird ein Viertel der ursprünglichen Gebühr, mindestens jedoch 50,– €, erhoben.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Obersulm
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim Landratsamt Heilbronn über die ViBa-Plattform. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach gesetzlicher Vorgabe.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde Obersulm förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Das Landratsamt Heilbronn prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Empirische Daten zeigen durchschnittliche Bearbeitungszeiten von etwa 103 Tagen (3,4 Monate) für vereinfachte Verfahren und 132 Tagen (4,4 Monate) für normale Genehmigungsverfahren.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser ist sowohl für Sie als auch für die Behörde bindend.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Obersulm
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Obersulm
In Obersulm sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung oder Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau: Ausbau ungenutzter Dachräume zu Wohnzwecken
- Aufstockungen: Haus aufstocken über die festgesetzte Höhe hinaus
- Gewerbliche Umnutzungen: Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum umwandeln
Besonders bei der aktuellen Bebauungsplanung in Obersulm, wie dem Bebauungsplan "Lindenweg/Löwensteiner Straße" in Obersulm-Willsbach oder "Willsbacher Str./Hofwiesen/Spitzwiesen, 3. Änderung" in Obersulm-Affaltrach, können Bauvoranfragen wichtige Planungssicherheit schaffen.
Zuständige Behörden in Obersulm
Hauptzuständigkeit: Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131 994-418
E-Mail: Bauamt@landratsamt-heilbronn.de
Erste Anlaufstelle: Bauamt Gemeinde Obersulm
Bernhardstraße 1, 74182 Obersulm
Telefon: 07130/28-0
Online-Terminbuchung: www.obersulm.de/terminbuchung
Die Gemeinde Obersulm fungiert als erste Anlaufstelle für Beratungen, während die finale Entscheidung beim Landratsamt Heilbronn liegt. Seit Juli 2024 erfolgt die digitale Antragsstellung über die ViBa-Plattform unter: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/
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Unsere bauvorlageberechtigten Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Landratsamts Heilbronn und der Gemeinde Obersulm. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ViBa-Registrierung bis zum fertigen Bauvorbescheid.
Besonders bei der aktuellen Umstellung auf die digitale Antragsstellung unterstützen wir Sie kompetent bei allen technischen Anforderungen und Formvorgaben.
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