Sie planen ein Bauvorhaben in Pfaffenhofen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Pfaffenhofen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Pfaffenhofen
In Pfaffenhofen a.d.Ilm gelten besondere Zuständigkeitsregelungen, die sich aus der geteilten Verantwortung zwischen Landratsamt und Stadt ergeben. Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm fungiert als zentrale untere Bauaufsichtsbehörde und ist für die meisten baurechtlichen Verfahren zuständig. Gleichzeitig verfügt die Stadt Pfaffenhofen über eine "kleine Delegation" für bestimmte Wohngebäude.
Die Stadt Pfaffenhofen ist ausschließlich für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen zuständig, sofern sich diese im Geltungsbereich von Bebauungsplänen befinden. Für alle anderen Bauvorhaben bleibt das Landratsamt zuständig. Diese Aufteilung erfordert eine sorgfältige Prüfung der Zuständigkeit vor der Antragstellung.
Mit der novellierten Bayerischen Bauordnung 2025 haben sich wichtige Verfahrensänderungen ergeben: Anträge auf Vorbescheid werden seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Diese Änderung soll die Verfahren straffen und die Bearbeitungszeiten verkürzen.
Die Gültigkeit von Vorbescheiden wurde von drei auf vier Jahre verlängert, was Bauherren mehr Planungssicherheit bietet. Zusätzlich kann die Frist auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu vier Jahre verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Pfaffenhofen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Komplexität Ihres Bauvorhabens. Bei einfachen Fragen zu Maß und Lage reichen oft Lagepläne und Ansichtsskizzen aus. Bei komplexeren Fragestellungen zu Brandschutz oder Barrierefreiheit können umfangreichere Planungsunterlagen erforderlich werden.
Kosten einer Bauvoranfrage in Pfaffenhofen
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Pfaffenhofen folgt den bayerischen Bestimmungen und richtet sich nach dem anfallenden Verwaltungsaufwand. Die Kosten gliedern sich in Behördengebühren und Architektenkosten:
Kostenart | Betrag | Hinweise |
---|---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € | Je nach Verwaltungsaufwand |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) | Abhängig von der Komplexität |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € | Inklusive aller Leistungen |
Ein wichtiger Kostenvorteil: Die Gebühren für einen Vorbescheid können bis zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden. Diese Anrechnungsmöglichkeit macht die Bauvoranfrage zu einer wirtschaftlich attraktiven Option für vorausschauende Planung.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Pfaffenhofen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt – Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Mit der BayBO 2025 wurde eine Frist zur Vollständigkeitsprüfung von drei Wochen nach Eingang des Bauantrags eingeführt.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen entsprechenden Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität des Antrags und der aktuellen Auslastung der Behörde.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von vier Jahren (seit BayBO 2025). Dieser Bescheid ist rechtlich bindend und verschafft Ihnen Planungssicherheit für die nächsten Schritte.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Pfaffenhofen
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Pfaffenhofen
Typische Bauvoranfragen in Pfaffenhofen betreffen verschiedene Bereiche der Nutzungsänderung und des Bauens:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Bauliche Erweiterungen: Dachgeschossausbau, Haus aufstocken
- Gewerbliche Umnutzungen: Gewerbe in Wohnraum, Wohnraum in Gewerbe
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum
Besonders in Pfaffenhofen sind Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan und zur Einfügung in die Umgebungsbebauung häufig, da die Stadt sowohl historische als auch moderne Bereiche aufweist.
Zuständige Behörden in Pfaffenhofen
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm (Hauptzuständigkeit)
Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
E-Mail: bauamt@landratsamt-paf.de
Telefon: +49 8441 27-304
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: zusätzlich 13:00–17:00 Uhr
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm (kleine Delegation)
Zuständig für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1–3 im Geltungsbereich von Bebauungsplänen
Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die digitale Einreichung ist beim Landratsamt seit 2021 möglich, bei der Stadt ab August 2025.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Pfaffenhofen?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Pfaffenhofen mit:
- ✓ Kostenlose Erstberatung
- ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
- ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
- ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Pfaffenhofen
Unsere Architekten kennen die geteilten Zuständigkeiten zwischen Landratsamt und Stadt und wählen den optimalen Antragsweg für Ihr Vorhaben. Wir berücksichtigen die lokalen Besonderheiten und formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig.
Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit den Pfaffenhofener Behörden können wir bereits vor Antragstellung erste Einschätzungen einholen und Ihre Bauvoranfrage gezielt auf Genehmigungsfähigkeit ausrichten.
[[banner-nutzu]]