Sie planen ein Bauvorhaben in Potsdam und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Potsdam und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Potsdam
Als Landeshauptstadt von Brandenburg unterliegt Potsdam der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), die in ihrer aktuellen Fassung von 2018 mit Änderungen von 2021 und 2023 gilt. Eine besonders wichtige Neuerung ist die ab Juni 2024 geltende Photovoltaik-Pflicht nach § 32a BbgBO: Bei Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Potsdam ist als Bereich 441 im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt organisiert. Sie hat ihren Sitz in der Hegelallee 6-10 und ist unter Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de erreichbar. Besonders in der historischen Innenstadt von Potsdam sind denkmalschutzrechtliche Anforderungen zu beachten, die oft Gegenstand von Bauvoranfragen sind.
Die Hauptseite Bauvoranfrage bietet weitere Informationen zum bundesweiten Verfahren. Für übergreifende Fragen zur Nutzungsänderung stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Potsdam
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) und müssen in dreifacher Ausfertigung plus digitaler Version eingereicht werden.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Kosten einer Bauvoranfrage in Potsdam
Die Gebührenstruktur basiert auf der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) und unterscheidet zwischen verschiedenen Fragestellungen:
LeistungKostenBehördengebühren (Bauordnungsrecht)200,– € bis 3.000,– €Behördengebühren (Planungsrecht)400,– € bis 15.000,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Besonderheit: Die erste Stunde einer Beratung in Bauangelegenheiten ist kostenfrei (Tarifstelle 10.17), ab der zweiten Stunde werden 97,– € je angefangene Stunde berechnet.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Potsdam
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Nach Einreichung prüft die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen die Vollständigkeit der Bauvorlagen und bestätigt den Eingang schriftlich oder fordert fehlende Unterlagen an. Ohne vollständige Bauvorlagen ruht die Bearbeitung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise die Gemeinde förmlich Stellung nehmen. Die Stellungnahmen werden innerhalb eines Monats nach Zugang abgegeben.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Monate nach Vervollständigung der Unterlagen. Bei Beteiligung der unteren Wasserbehörde, Naturschutzbehörde oder des Denkmalschutzes kann sich die Bearbeitung entsprechend verlängern.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Die finale Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Eingang aller erforderlichen Stellungnahmen. Der resultierende Bauvorbescheid ist sechs Jahre gültig (bei Beteiligung weiterer Behörden drei Jahre) und rechtlich bindend.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Potsdam
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Potsdam
Typische Bauvoranfragen in Potsdam betreffen:
Zuständige Behörden in Potsdam
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ist Ihr zentraler Ansprechpartner für Bauvoranfragen:
Für spezielle Fragen in Sanierungsgebieten steht Frau Schwan als Arbeitsgruppenleiterin AG Nord-West / Sanierungsgebiet Mitte zur Verfügung (0331 289-2634).
Die übergeordnete Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Referat 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Potsdam?
Planeco Building bietet Ihnen den kompletten Service für Ihre Bauvoranfrage in Potsdam:
Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Potsdamer Bauaufsichtsbehörde und wissen, welche Verfahrensarten für Ihr Vorhaben optimal sind. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage präzise und rechtssicher, damit Sie die bestmöglichen Erfolgsaussichten haben.
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