Sie planen ein Bauvorhaben in Schwandorf und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Schwandorf und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Schwandorf
In Schwandorf gelten die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die zum 1. Januar 2025 umfassende Änderungen erfahren hat. Diese Neuregelungen haben direkten Einfluss auf Bauvoranfragen und bringen sowohl Vereinfachungen als auch neue Anforderungen mit sich.
Wichtige Änderungen seit 2025:
- Bauvoranfragen sind nun direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen, nicht mehr bei der Gemeinde
- Die Gültigkeitsdauer von Vorbescheiden wurde von drei auf vier Jahre verlängert
- Verlängerungen sind nun um bis zu vier Jahre möglich (vorher zwei Jahre)
- Neue Frist für Vollständigkeitsprüfung: drei Wochen nach Eingang
Die Zuständigkeit in Schwandorf ist zweigeteilt: Die Stadt Schwandorf als Große Kreisstadt nimmt bestimmte Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr, während das Landratsamt Schwandorf für den gesamten Landkreis zuständig ist. Für Ihr konkretes Vorhaben ist die genaue Klärung der Zuständigkeit vor Antragstellung entscheidend.
Weitere Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Schwandorf
Die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen ist entscheidend für eine erfolgreiche Bauvoranfrage in Schwandorf. Die Anforderungen richten sich nach der Komplexität Ihrer Fragestellung und den spezifischen Gegebenheiten Ihres Vorhabens.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Besonderheit in Schwandorf: Die Stadt bietet einen praktischen Service für Katasterauszüge. Durch den Online-Dienst des Vermessungsamtes können Sie einen Katasterauszug zur Bauvorlage direkt bei der Stadtverwaltung Schwandorf für pauschal 36,– € erhalten. Dies erspart Ihnen oft den zusätzlichen Gang zum Vermessungsamt.
Die Nachbarbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil: Sie müssen den Nachbarn den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Beteiligung vorlegen und deren Unterschrift auf den Planunterlagen einholen. Erst nach erfolgter Nachbarbeteiligung kann der Antrag eingereicht werden.
Kosten einer Bauvoranfrage in Schwandorf
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Schwandorf setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen. Die Gebührenstruktur orientiert sich am Verwaltungsaufwand und der Komplexität Ihres Vorhabens.
Kostenart | Betrag | Hinweise |
---|---|---|
Behördengebühren | 40,– € bis 2.500,– € | Je nach Verwaltungsaufwand |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand | Ca. 500,– € bis 1.500,– € |
Gesamtkosten | 540,– € bis 4.000,– € | Abhängig von der Komplexität |
Wichtiger Kostenvorteil: Die Gebühren für einen Vorbescheid können bis zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden. Dies macht die Bauvoranfrage zu einer kostengünstigen Investition in Ihre Planungssicherheit.
Bei größeren Bauvorhaben, wo Genehmigungsgebühren oft mehrere tausend Euro betragen, amortisiert sich die Vorabprüfung besonders schnell. Eine abgelehnte Baugenehmigung kostet deutlich mehr als eine vorherige Bauvoranfrage.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Schwandorf
Der Ablauf einer Bauvoranfrage in Schwandorf folgt einem strukturierten Verfahren, das durch die Bayerische Bauordnung 2025 optimiert wurde.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt – seit 2025 direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Eingang (neue gesetzliche Frist).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Bearbeitungszeit in Schwandorf: 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität und erforderlichen Beteiligungen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von vier Jahren (seit 2025 verlängert). Dieser ist rechtlich bindend für die explizit gestellten Fragen.
Die digitale Einreichung ist in Schwandorf möglich und kann den Prozess beschleunigen. Dabei werden Formulare durch Online-Abfragen ersetzt und Bauvorlagen als PDF-Dateien hochgeladen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Schwandorf
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Schwandorf
In Schwandorf werden Bauvoranfragen besonders häufig für folgende Vorhaben gestellt:
- Umwandlung zur Ferienwohnung: Klärung der touristischen Nutzung in Wohngebieten
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Prüfung der Teilung und Stellplatzanforderungen
- Dachgeschossausbau: Einhaltung von Höhenbegrenzungen und Abstandsflächen
- Haus aufstocken: Überschreitung der festgesetzten Geschossigkeit
- Gewerbe in Wohnraum: Umnutzung alter Gewerbeflächen
- Wohnraum in Gewerbe: Gewerbliche Nutzung in Mischgebieten
Besonders in der historischen Altstadt von Schwandorf sind Denkmalschutzaspekte zu beachten. Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Zuständige Behörden in Schwandorf
Stadt Schwandorf (Große Kreisstadt)
Sachgebiet Bauordnung
Rathaus, Spitalgarten 1
92421 Schwandorf
Telefon: 09431 45-210
E-Mail: bauordnung@schwandorf.de
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 3.2 - Bauaufsicht
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Telefon: 09431/471-475
E-Mail: Bauordnung@lra-sad.de
Die genaue Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort Ihres Bauvorhabens. Die Stadt Schwandorf ist für das Stadtgebiet zuständig, während das Landratsamt für die Gemeinden im Landkreis verantwortlich ist.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Schwandorf?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit Bauvoranfragen in Bayern und speziell in Schwandorf mit. Unsere Vorteile:
- ✓ Kostenlose Erstberatung
- ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
- ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
- ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Schwandorf
Unsere Architekten kennen die lokalen Besonderheiten der Schwandorfer Bauämter und die aktuellen Änderungen der Bayerischen Bauordnung 2025. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen Ihre Genehmigungschancen erheblich.
Besonders wertvoll ist unser Service bei komplexeren Vorhaben wie Nutzungsänderungen oder besonderen Verfahrensarten. Wir prüfen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern entwickeln auch Lösungsstrategien für grenzwertige Fälle.
[[banner-nutzu]]