Sie planen ein Bauvorhaben in Stade und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Stade und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Stade
Die Hansestadt Stade verfügt als kreisangehörige Stadt über eine eigenständige kommunale Bauaufsichtsbehörde, die sich in der Abteilung "Bauaufsicht und Denkmalschutz" im Fachbereich III Städtebau und Umwelt befindet. Diese direkte Zuständigkeit bietet Antragstellern den Vorteil kürzerer Kommunikationswege und einer integrierten Betrachtung von bauaufsichtlichen und städtebaulichen Aspekten.
Die rechtlichen Grundlagen für Bauvoranfragen in Stade folgen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), insbesondere § 73, der das Verfahren für Bauvorbescheide regelt. Seit dem 1. Januar 2022 ist eine vollständig digitale Antragsstellung über das Serviceportal vorgeschrieben, was eine Registrierung beim Servicekonto Niedersachsen und die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises voraussetzt.
Die historische Bedeutung Stades als Hansestadt spiegelt sich in besonderen denkmalschutzrechtlichen Anforderungen wider. Bei Bauvoranfragen in historischen Bereichen oder bei denkmalgeschützten Objekten sind daher zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen, die über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinausgehen.
Aktuelle Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung vom 1. Juli 2025 haben den Katalog verfahrensfreier Baumaßnahmen erweitert. Dies betrifft beispielsweise größere Garagen bis zu 60 m² je Grundstück oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt, was den Bedarf für Bauvoranfragen in diesen Bereichen reduziert.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Stade
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Alle digitalen Bauvorlagen müssen den Anforderungen der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) entsprechen und als PDF-Dateien mit standardisierter Benennung eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt durch eine vorlageberechtigte Person, die von der Bauherrschaft zur Übermittlung bevollmächtigt werden muss.
Kosten einer Bauvoranfrage in Stade
Die Gebührenordnung für Bauvoranfragen in Stade richtet sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt am 10. Oktober 2024 geändert wurde. Die Abrechnung erfolgt nach zwei verschiedenen Methoden:
Kostenart | Betrag | Beschreibung |
---|---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € | Bei Berechnung nach Bausumme: bis zu 90 % der regulären Genehmigungsgebühr, mindestens 90,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand | Stundensatz 127,– € netto zzgl. MwSt. bei zeitaufwandbasierter Abrechnung |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € | Je nach Komplexität und Umfang der Fragestellungen |
Bei komplexeren Bauvoranfragen, die einen erheblichen Prüfaufwand erfordern, können die Gebühren entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand deutlich höher ausfallen. Die Mindestgebühr beträgt 90,– € und wird auch bei geringfügigem Zeitaufwand erhoben.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Stade
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über das digitale Serviceportal. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen (1–2 Wochen). Bei unvollständigen Anträgen erfolgen Nachforderungen, die den Verfahrensablauf entsprechend verlängern.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen und einen förmlichen Beschluss fassen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Bauaufsichtsbehörde der Hansestadt Stade prüft die eingereichten Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität und Beteiligung weiterer Stellen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Dieser bindet die zuständige Stelle für den genannten Zeitraum, soweit die inhaltlichen Aussagen nicht grundsätzlich von späteren Gegebenheiten abweichen.
Das Portal "Bauakte online" ermöglicht eine kontinuierliche Kommunikation während des gesamten Verfahrens. E-Mail-Benachrichtigungen informieren automatisch über neue Entwicklungen oder eingestellte Dokumente.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Stade
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Stade
Bauvoranfragen in Stade werden besonders häufig bei folgenden Vorhaben gestellt:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – Klärung der Zulässigkeit in verschiedenen Baugebieten
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – Prüfung der erforderlichen Stellplätze und Brandschutzauflagen
- Dachgeschossausbau – Bewertung der Geschossdefinition nach neuer NBauO
- Haus aufstocken – Klärung von Höhenüberschreitungen und Abstandsflächen
- Gewerbe in Wohnraum – Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit
- Wohnraum in Gewerbe – Bewertung der Auswirkungen auf das Umfeld
Besonders in der historischen Altstadt von Stade sind denkmalschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalbehörde erforderlich machen können.
Zuständige Behörden in Stade
Für Bauvoranfragen in der Hansestadt Stade ist die städtische Bauaufsichtsbehörde zuständig:
Hansestadt Stade
Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich III Städtebau und Umwelt
Hökerstraße 2
21682 Stade
Die direkte Zuständigkeit der städtischen Behörde verkürzt die Kommunikationswege erheblich, da keine Weiterleitung über die Kreisverwaltung erforderlich ist. Dies kann zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen und ermöglicht eine direktere Abstimmung bei Rückfragen.
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Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Stader Bauaufsichtsbehörde und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir berücksichtigen die lokalen Besonderheiten der Hansestadt und die aktuellen Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung.
Durch unsere langjährige Erfahrung mit verschiedenen Verfahrensarten können wir bereits in der Beratungsphase einschätzen, ob eine Bauvoranfrage der richtige Weg ist oder ob andere Verfahren zielführender sind.
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