Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Aachen: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Sie möchten eine Nutzungsänderung in Aachen beantragen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Genehmigung schnell und unkompliziert – dank digitaler Verfahren und lokaler Expertise beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen.

Eine Nutzungsänderung in Aachen ist immer dann erforderlich, wenn Sie die Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils ändern möchten. Ob Sie eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Büroräume für ein neues Gewerbe nutzen möchten – ohne die entsprechende Baugenehmigung ist die neue Nutzung nicht zulässig.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018). Nach § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018 bedürfen Nutzungsänderungen grundsätzlich einer Baugenehmigung. Eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung liegt bereits dann vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen werden kann.

Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Die gewerbliche Nutzung wird in der Betriebsbeschreibung detailliert geschildert, da nicht alle Gewerbe gleich sind und unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen können.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Aachen?

Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss immer dann gestellt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Bauplanungsrechtliche Belange regeln die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Sie ergeben sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Bauordnungsrechtliche Anforderungen umfassen technische und sicherheitsrechtliche Aspekte wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Aachen

  • Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum: Besonders in den gründerzeitlichen Quartieren Aachens häufig anzutreffen
  • Nutzungsänderung Ferienwohnung: Wohnung zur Kurzzeitvermietung umfunktionieren
  • Büro zu Wohnraum: Nach dem Homeoffice-Trend vermehrt nachgefragt
  • Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel der gewerblichen Nutzungsart
  • Dachgeschossausbau: Unter Beachtung der örtlichen Höhenbeschränkungen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Aachen beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie übernimmt:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Nur Architekten mit Bauvorlageberechtigung dürfen Anträge erstellen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
  4. Digitale Antragstellung: Einreichung beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen
  5. Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch die zuständigen Stellen
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine fundierte Planung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bestandspläne bzw. Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  • Frühere Baugenehmigungen
  • Bestehende Brandschutzkonzepte und andere Gutachten
  • Vorhandene Statikunterlagen
  • Angaben über Umbauten und sonstige Veränderungen

Der zuständige Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) der Stadt Aachen befindet sich am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen. Die Bauberatung findet montags und mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr statt.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Aachen?

Nach der Bauordnung NRW 2018 gilt für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren eine Bearbeitungsfrist von sechs Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. In der Praxis können die Bearbeitungszeiten jedoch zwischen 6 bis 12 Wochen für einfache Nutzungsänderungen betragen, bei komplexeren Projekten auch länger.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Aachen?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten:

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten:

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen:

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 500.000,– € für die Nutzung baulicher Anlagen ohne entsprechende Baugenehmigung.

Weitere mögliche Konsequenzen:

  • Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Planungskosten
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Nutzungsuntersagung
  • Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
  • Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von Auflagen

Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln im Brandschutz.

Nutzungsänderung in Aachen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Aachen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und lokalen Expertise beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf Ihres Genehmigungsverfahrens.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung und Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Aachen

Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Die Stadt Aachen bietet bereits digitale Antragsverfahren, die wir optimal für Sie nutzen.

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Was kostet eine Nutzungsänderung in Aachen?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Aachen setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), behördlichen Gebühren (200,– bis 800,– € Mindestgebühr) und eventuellen Baumaßnahmen zusammen. Die Genehmigungsgebühr beträgt 0,3 bis 0,8 % der veranschlagten Baukosten.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Aachen?

Nach der Bauordnung NRW 2018 beträgt die Bearbeitungsfrist sechs Wochen für das vereinfachte Verfahren. In der Praxis dauern einfache Nutzungsänderungen 6 bis 12 Wochen, komplexere Projekte können 3 bis 6 Monate in Anspruch nehmen. Mit Planeco Building erstellen wir Ihren Antrag in 14–21 Tagen.

Welche Behörde ist in Aachen zuständig?

Für Nutzungsänderungen in Aachen ist der Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) der Stadt Aachen zuständig. Die Behörde befindet sich am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen. Die Bauberatung findet montags und mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr statt.

Kann ich den Antrag digital einreichen?

Ja, sowohl die Stadt Aachen als auch die Städteregion Aachen bieten digitale Antragsverfahren. Nach der Umstellung auf die neue Bauplattform können Bauanträge wieder digital eingereicht werden. Dies bietet Vorteile wie wegfallende Transportzeiten und die Möglichkeit zur Einreichung digitaler Pläne.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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