Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Bocholt: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Bocholt? Mit Planeco Building erhalten Sie in nur 14–21 Tagen alle erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag. Die Stadt Bocholt bietet moderne digitale Verfahren über das Bauportal.NRW.

Planen Sie die Umwandlung Ihrer Gewerbefläche in Wohnraum oder möchten Sie eine Ferienwohnung einrichten? Eine Nutzungsänderung in Bocholt erfordert eine Baugenehmigung der örtlichen Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Bocholt hat ihre Verfahren modernisiert und bietet sowohl klassische als auch digitale Antragsstellung über das Bauportal.NRW an.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Änderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der Landesbauordnung NRW 2018 ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies gilt sowohl für bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Entscheidend ist nicht, ob bauliche Veränderungen vorgenommen werden, sondern ob sich die technischen Anforderungen ändern. Selbst wenn Sie keine Umbauten planen, müssen Sie einen Bauantrag stellen, dessen Inhalt sich auf die Änderung der Nutzung bezieht.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Bocholt?

In Bocholt ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben als für die bisherige Nutzung. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.

  • Bauplanungsrechtliche Prüfung: Entspricht die neue Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Umgebungsbebauung?
  • Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Ändern sich Brandschutz-, Stellplatz- oder Barrierefreiheitsanforderungen?
  • Technische Vorschriften: Sind neue Rettungswege, Belichtung oder andere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich?
  • Emissionsschutz: Entstehen durch die neue Nutzung andere Lärm- oder Geruchsbelastungen?

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Bocholt

Die häufigsten Nutzungsänderungen in Bocholt umfassen verschiedene Umwandlungsszenarien, die jeweils spezifische Anforderungen mit sich bringen:

  1. Ferienwohnung einrichten: Umwandlung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe in Wohnraum: Umnutzung von Büro- oder Ladenflächen zu Wohnzwecken
  3. Gewerbe in Gewerbe: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
  4. Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen für Wohnzwecke
  5. Praxis oder Büro: Umwandlung von Wohnraum für gewerbliche Nutzung

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Bocholt beantragen

Die Beantragung einer Nutzungsänderung in Bocholt folgt einem strukturierten Prozess, der durch die Landesbauordnung NRW 2018 geregelt ist. Die Stadt Bocholt bietet sowohl klassische als auch digitale Verfahren an.

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit am geplanten Standort
  2. Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere erforderliche Dokumente
  4. Antragstellung: Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bocholt oder digital über Bauportal.NRW
  5. Behördliche Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft unter Beteiligung weiterer Fachbereiche
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung in Bocholt sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die nach der BauPrüfVO NRW definiert sind:

  • Bauantrag auf amtlichem Vordruck
  • Lageplan mit Grundstück und dessen Lage
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Kennzeichnung der Nutzungsänderung
  • Bau- und Betriebsbeschreibung der geplanten Nutzung
  • Kostenermittlung und Erhebungsbogen für Baustatistik
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers
  • Stellplatznachweis bei geänderten Anforderungen
  • Brandschutzkonzept bei entsprechenden Anforderungen
  • Statische Nachweise bei baulichen Änderungen

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Bocholt?

Die Bearbeitungszeiten in Bocholt sind durch die Landesbauordnung NRW klar definiert: Das vereinfachte Verfahren dauert in der Regel 6 Wochen, während das normale Baugenehmigungsverfahren etwa 3 Monate benötigt. Diese Fristen beginnen erst, wenn der Antrag vollständig bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Bocholt?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Bocholt setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Projektumfang:

Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

Behördliche Kosten

  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €
  • Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen

Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Bocholt schwerwiegende Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnungen können Bußgelder bis zu 50.000,– € nach sich ziehen
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Zwang zur Beantragung einer nachträglichen Genehmigung mit höheren Kosten
  • Nutzungsuntersagung: Im schlimmsten Fall Verbot der neuen Nutzung bis zur ordnungsgemäßen Genehmigung
  • Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann die Versicherung die Regulierung ablehnen
  • Anpassungsmaßnahmen: Behördliche Auflagen für nachträgliche bauliche Änderungen

Besonders problematisch sind Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften wie Brandschutz oder Rettungswege, da diese die öffentliche Sicherheit gefährden können.

Nutzungsänderung in Bocholt beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Bocholt. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten und den spezifischen Anforderungen der Stadt Bocholt.

Ihre Vorteile mit Planeco Building

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung für Ihr Vorhaben
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Faire und nachvollziehbare Kostenstruktur
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Bocholt: Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und Behördenpraxis

Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bocholter Bauaufsichtsbehörde und können durch professionell aufbereitete Unterlagen die Bearbeitungszeit verkürzen. Nutzen Sie unsere digitalen Prozesse und die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung über das Bauportal.NRW.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Bocholt?

In Bocholt beträgt die Bearbeitungszeit für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in der Regel 6 Wochen, während das normale Verfahren etwa 3 Monate dauert. Diese Fristen gelten nur bei vollständigen Anträgen. Planeco Building benötigt für die Erstellung der Antragsunterlagen meist nur 14–21 Tage.

Kann ich den Antrag digital in Bocholt stellen?

Ja, die Stadt Bocholt bietet die digitale Antragstellung über das Bauportal.NRW an. Dadurch entfallen die Schriftformerfordernisse und Sie können den Antrag ortsunabhängig einreichen. Die Authentifizierung erfolgt über das Servicekonto.NRW.

Welche Verfahrensart gilt für meine Nutzungsänderung?

Die meisten Nutzungsänderungen in Bocholt werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW bearbeitet. Das normale Verfahren ist nur bei großen Sonderbauten erforderlich. Verfahrensfreie Nutzungsänderungen sind nach § 62 Absatz 2 BauO NRW nur in seltenen Fällen möglich.

Was passiert bei unvollständigen Unterlagen?

Die Bauaufsichtsbehörde Bocholt prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob die Unterlagen vollständig sind. Bei fehlenden Dokumenten wird eine Nachforderung mit Fristsetzung versandt. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt der Antrag als zurückgenommen und es fallen dennoch Bearbeitungsgebühren an.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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