Sie möchten eine bestehende Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Ihre Gewerbefläche zur Wohnfläche machen oder für ein anderes Gewerbe umnutzen? Dann müssen Sie eine Nutzungsänderung in Bornheim beantragen!
Viele Eigentümer und Mieter sind unsicher, wann überhaupt ein Verfahren zur Nutzungsänderung erforderlich ist und welche Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sein müssen. Die Stadt Bornheim unterliegt der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und bietet sowohl traditionelle als auch digitale Wege zur Antragstellung an.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Bornheim. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Liegt Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vor, kann diese über das Bauaktenarchiv der Stadt Bornheim eingesehen werden. Die Bauaufsicht der Stadt Bornheim ist nach geografischen Bezirken organisiert und bietet umfassende Beratungsdienstleistungen an.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Bornheim?
Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, wie Brandschutz, Fluchtwege oder Stellplatzanforderungen.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Bornheim
- Wohnraum zu Gewerbe: Umwandlung einer Wohnung in ein Büro oder eine Praxis
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung einer ehemaligen Ladenfläche zu Wohnzwecken
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Änderung von einem Blumenladen zu einem Möbelgeschäft
- Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Bornheim beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Bornheim folgt einem strukturierten Ablauf. Die zuständige Behörde ist das Bauamt und Gebäudewirtschaft der Stadt Bornheim, Abteilung Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz.
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
- Einreichung und Prüfung: Der vollständige Antrag wird bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Die Stadt Bornheim verlangt für die Beantragung einer Nutzungsänderung eine sorgfältig zusammengestellte Dokumentation. Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nachdem, ob mit der Nutzungsänderung bauliche Maßnahmen verbunden sind oder nicht.
- Antragsformular: Vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
- Auszug aus der Flurkarte: Nicht älter als 6 Monate
- Grundrisszeichnungen: Im Maßstab 1:100 mit Kennzeichnung der Raumnutzung
- Lageplan: Im Maßstab 1:500 oder 1:1000
- Baubeschreibung: Darstellung der bisherigen und geplanten Nutzung
- Nutzflächennachweis: Dokumentation der geplanten Flächenaufteilung
- Stellplatznachweis: Nachweis der erforderlichen Parkplätze für die neue Nutzung
- Betriebsbeschreibungsformular: Bei gewerblicher Nutzung erforderlich
Bei Nutzungsänderungen mit baulichen Änderungen werden zusätzlich benötigt: Lageplan im Maßstab 1:500, Baubeschreibungsformular, veranschlagte Herstellungskosten und Bruttorauminhaltsnachweis.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Bornheim?
Die Bauordnung Nordrhein-Westfalens legt klare Bearbeitungsfristen fest: 10 Arbeitstage für die Vollständigkeitsprüfung, 6 Wochen für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und 3 Monate für das reguläre Verfahren nach Vollständigkeit der Unterlagen. In der Praxis können die Bearbeitungszeiten jedoch zwischen 2-6 Monaten variieren, abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen und der Auslastung der Behörde.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Bornheim?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Bornheim setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € bei Bedarf
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz oder Schallschutz
- Behördliche Gebühren: Mindestens 50,– € bis maximal 5.000,– € nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Mögliche Baumaßnahmen: 2.000,– bis 15.000,– € für Brandschutzertüchtigung
- Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz oder Stellplatzablöse von 5.000,– bis 25.000,– €
Die genauen Kosten hängen stark von der Komplexität der Nutzungsänderung, der Art der Zielnutzung und den erforderlichen baulichen Anpassungen ab.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung in Bornheim kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Verstößen
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können Regulierung bei Schadensfällen ablehnen
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
Nutzungsänderung in Bornheim beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building versteht Planung als Service – nicht als Bürokratie. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen jährlich verfügen wir über einen einzigartigen Erfahrungsschatz im Bereich Nutzungsänderung und kennen die spezifischen Anforderungen in Bornheim.
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Die Stadt Bornheim bietet mit ihrem Digitalen Bauamt moderne Möglichkeiten zur Antragstellung. Planeco Building nutzt diese digitalen Wege optimal und kann dadurch Verfahren beschleunigen und die Kommunikation mit der Bauaufsicht verbessern. Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg.


















