Planen Sie in Chemnitz eine Nutzungsänderung für Ihre Immobilie? Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnraum machen oder eine andere gewerbliche Nutzung etablieren möchten – das Bauordnungs- und Vermessungsamt Chemnitz prüft jeden Antrag sorgfältig nach den Vorgaben der Sächsischen Bauordnung.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einer baulichen Anlage eine andere Zweckbestimmung gegeben wird, als sie bisher hatte. Nach der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) ist eine Nutzungsänderung immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben.
Das bedeutet: Selbst wenn Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen, benötigen Sie für die meisten Nutzungsänderungen in Chemnitz eine Baugenehmigung. Die Behörde prüft dabei sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte Ihres Vorhabens.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Chemnitz?
In Chemnitz ist ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung die Anforderungen an das Gebäude ändern. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.
Bauplanungsrechtliche Prüfung: Das Bauordnungs- und Vermessungsamt prüft, ob die neue Nutzung am jeweiligen Standort zulässig ist. Dabei werden Bebauungspläne und die Einordnung in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB berücksichtigt.
Bauordnungsrechtliche Prüfung: Hier stehen technische Anforderungen im Fokus. Ändern sich durch die neue Nutzung die Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze, Schallschutz oder Barrierefreiheit, ist eine Genehmigung erforderlich.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Chemnitz
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenräume zu Wohnzwecken nutzen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel von einem Büro zu einer Physiotherapiepraxis
- Kellerausbau: Nutzung des Kellers als Wohnraum oder Büro
- Dachgeschossausbau: Ausbau des Dachbodens zu Wohnzwecken
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Chemnitz beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Chemnitz folgt einem strukturierten Ablauf, den das Bauordnungs- und Vermessungsamt streng überwacht:
- Machbarkeitsprüfung: Prüfung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für Ihr Vorhaben
- Beauftragung eines Architekten: Ein bauvorlageberechtigter Planer erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Erstellung der Bauvorlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
- Antragstellung: Einreichung beim Bauordnungs- und Vermessungsamt am Friedensplatz 1
- Behördliche Prüfung: Das Amt prüft alle Unterlagen und beteiligt weitere Stellen bei Bedarf
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen vollständigen Antrag beim Bauordnungs- und Vermessungsamt Chemnitz sind verschiedene Dokumente erforderlich:
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als sechs Monate)
- Bestandspläne mit Kennzeichnung der betroffenen Räume
- Baubeschreibung mit detaillierter Darstellung der geplanten Nutzung
- Brandschutznachweis (in der Regel immer erforderlich)
- Stellplatznachweis entsprechend der Chemnitzer Stellplatzsatzung
- Frühere Baugenehmigungen (falls vorhanden)
- Weitere Gutachten je nach Vorhaben (Statik, Schallschutz)
Besonders wichtig: Der Brandschutznachweis muss bereits mit dem Antrag eingereicht werden und darf nur von berechtigten Personen erstellt werden.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Chemnitz?
Die Bearbeitungszeit beim Bauordnungs- und Vermessungsamt Chemnitz beträgt für einfache Nutzungsänderungen 6 bis 12 Wochen. Bei komplexeren Projekten mit baulichen Änderungen können 3 bis 6 Monate erforderlich sein. Sind Gutachten oder Befreiungen notwendig, verlängert sich die Dauer auf 6 bis 12 Monate.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Chemnitz?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Chemnitz setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung
- Behördliche Gebühren: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten (mindestens 200,– bis 800,– €)
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € je nach Umfang
- Stellplatzablöse: In Chemnitz zwischen 5.744,– € (Zone II) und 9.203,– € (Zone I) pro Stellplatz
- Baumaßnahmen: Je nach erforderlichen Anpassungen sehr unterschiedlich
Die Stellplatzsatzung der Stadt Chemnitz unterteilt das Stadtgebiet in verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Ablösebeträgen. In der zentralen Zone I betragen die Kosten 9.203,– € pro nicht hergestelltem Stellplatz.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung kann in Chemnitz schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Das Bauamt kann die neue Nutzung sofort untersagen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schäden die Regulierung verweigern
- Nachrüstungspflichten: Erforderliche Anpassungen an aktuelle Vorschriften
Besonders bei gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen drohen hohe Strafen. Das Bauordnungs- und Vermessungsamt Chemnitz geht konsequent gegen illegale Nutzungsänderungen vor.
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
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Die Sächsische Bauordnung von 2024 bringt neue Erleichterungen mit sich, besonders bei der Schaffung von Wohnraum. Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken sind unter bestimmten Voraussetzungen nun verfahrensfrei möglich. Wir kennen alle aktuellen Regelungen und nutzen diese Vorteile für Ihr Projekt.


















