Wer in Cottbus eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln, eine Wohnung als Praxis nutzen oder eine leerstehende Industriehalle neu beleben möchte, kommt an einer zentralen Frage nicht vorbei: Braucht die neue Nutzung eine Genehmigung? Die Antwort ist in den meisten Fällen ja – und seit der Novelle der Brandenburgischen Bauordnung im Sommer 2026 hat sich sowohl das Verfahren als auch die Art der Antragstellung in Cottbus deutlich verändert. Wer die neuen Regeln kennt, spart Wochen an Bearbeitungszeit und vermeidet unnötige Rückfragen vom Fachbereich Bauordnung.
[[banner-nutzu]]Wann ist eine Nutzungsänderung in Cottbus genehmigungspflichtig?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, sobald eine bauliche Anlage einer neuen Zweckbestimmung zugeführt wird und sich dadurch andere oder höhere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben als bei der bisherigen, genehmigten Nutzung. Das betrifft nicht nur offensichtliche Fälle wie die Umwandlung eines Ladens in eine Arztpraxis, sondern auch scheinbar kleine Schritte: eine Werkstatt, die künftig als Homeoffice dienen soll, oder ein Lagerraum, der zur Ferienwohnung wird.
Rechtliche Grundlage ist die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), konkret die Genehmigungspflicht für Nutzungsänderungen und die dort geregelten Ausnahmen. Genehmigungsfrei ist eine Nutzungsänderung nur dann, wenn für die neue Nutzung keine anderen bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige – ein Kriterium, das in der Praxis selten eindeutig ist und häufig eine fachliche Einschätzung erfordert, bevor investiert wird.
Wer unsicher ist, ob sein Vorhaben überhaupt zulässig ist, kann diese Frage vorab über eine Bauvoranfrage in Cottbus klären lassen, bevor Planungskosten für einen vollständigen Antrag entstehen.
Zuständige Behörde: Fachbereich 63 – Bauordnung Cottbus
Als kreisfreie Stadt ist Cottbus selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Zuständig ist der Fachbereich 63 – Bauordnung der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus, erreichbar unter 0355 612-4310 oder per E-Mail an [email protected]. Das bedeutet für Bauherren in Cottbus einen praktischen Vorteil: kürzere Verwaltungswege als in Landkreisen, da keine zusätzliche Ebene zwischen Antragstellung und Entscheidung liegt.
Eine weitere Cottbus-spezifische Besonderheit: Dem Fachbereich Bauordnung sind sowohl die untere Bauaufsichtsbehörde als auch die untere Denkmalschutzbehörde zugeordnet. Für Objekte in der Altstadt, entlang der Puschkinpromenade oder im ehemaligen „Neuen Zentrum" bedeutet das, dass baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Prüfung organisatorisch aus einer Hand erfolgen – inhaltlich verlängert die zusätzliche denkmalschutzrechtliche Beteiligung das Verfahren aber in der Regel trotzdem, da hier eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.
Was sich durch die neue Brandenburgische Bauordnung 2026 ändert
Am 30. Juni 2026 ist das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung in weiten Teilen in Kraft getreten. Für Nutzungsänderungen in Cottbus sind drei Punkte unmittelbar relevant:
- Digitale Antragspflicht ohne Übergangsfrist: Cottbus nimmt seit Inkrafttreten der Novelle keine Papieranträge mehr an. Alle Unterlagen müssen über das Virtuelle Bauamt Brandenburg elektronisch eingereicht werden.
- Erleichterungen im Bestand: Die neue Regelung zu Umbauten, Aufstockungen und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude soll Verfahren im Bestand vereinfachen und beschleunigen.
- Längere Geltungsdauer: Baugenehmigungen und Vorbescheide gelten künftig sieben statt bisher vier Jahre, was bei mehrstufigen Projekten mehr Planungssicherheit schafft.
Wichtig für die Terminplanung: Das neue System der Verfahrensarten mit Genehmigungsfreistellung, vereinfachtem und vollständigem Baugenehmigungsverfahren tritt erst am 1. Januar 2027 vollständig in Kraft. Bis dahin gelten in Cottbus Übergangsregelungen zum bisherigen Verfahren, die im Einzelfall mit dem Fachbereich Bauordnung abzustimmen sind.
[[banner-button]]So läuft eine Nutzungsänderung in Cottbus ab
Der Fachbereich Bauordnung prüft nach Antragseingang innerhalb von rund zwei Wochen, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Sind sie unvollständig, wird bereits mit der Eingangsbestätigung eine Nachreichfrist gesetzt – wird diese versäumt, gilt der Antrag als zurückgenommen. Erst mit vollständigen Unterlagen und nach Eingang des üblichen Gebührenvorschusses beginnt die eigentliche inhaltliche Bearbeitung, bei der auch Fachbehörden wie die Denkmalschutzbehörde beteiligt werden.
- Machbarkeitsprüfung: Klärung, ob die geplante Nutzung am Standort planungsrechtlich zulässig ist.
- Zusammenstellung der Bauvorlagen: Grundrisse, Betriebsbeschreibung, Lageplan und ggf. Stellplatznachweis nach der städtischen Stellplatzsatzung.
- Digitale Einreichung: Antragstellung ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Brandenburg.
- Vollständigkeitsprüfung: Behördliche Sichtung binnen rund zwei Wochen, ggf. Nachforderung.
- Fachbehördliche Beteiligung: Einbindung von Denkmalschutz, Brandschutz oder weiteren Stellen je nach Vorhaben.
- Bescheid: Erteilung der Genehmigung oder Mitteilung von Auflagen.
Bei baulichen Eingriffen, etwa Wanddurchbrüchen oder geänderten Lastannahmen durch neue Nutzung, ist zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis erforderlich, den ein Statiker im Rahmen der Antragsunterlagen erstellt.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Cottbus?
Die Kosten setzen sich aus zwei Positionen zusammen: der behördlichen Gebühr und den Planungskosten für Architekt und gegebenenfalls Statik. Die behördliche Gebühr für Nutzungsänderungen ist nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung auf maximal 80 % der Gebühr gedeckelt, die für eine vollständige Neubau-Genehmigung anfallen würde – ein Detail, das viele Bauherren nicht kennen und das die Kostenschätzung erleichtert.
- Einfache gewerbliche Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen: Behördengebühr meist im niedrigen dreistelligen Bereich, Planungskosten ab 500,–€ netto.
- Nutzungsänderung mit Befreiung vom Bebauungsplan: Deutlich höhere planungsrechtliche Gebühr, abhängig vom Einzelfall.
- Nutzungsänderung mit baulichen Eingriffen: Zusätzliche Kosten für statische Nachweise, deren Höhe sich nach Umfang und Komplexität richtet – ein Überblick findet sich unter Statiker Kosten.
Planeco Building kalkuliert nach kostenloser Erstberatung ein transparentes Angebot für die komplette Antragserstellung, inklusive Architektur- und, sofern nötig, statischer Leistungen – ohne versteckte Zusatzkosten.
Typische Nutzungsänderungs-Projekte in Cottbus
Die Nachfrage nach Nutzungsänderungen in Cottbus wird derzeit von mehreren Entwicklungen getragen:
- Gewerbe zu Wohnraum in der Gründerzeit-Innenstadt: Leerstehende Erdgeschosszonen in Altbauten werden zunehmend zu Wohnungen umgenutzt, da die Nachfrage nach zentralem Wohnraum durch Zuzug im Zuge des Strukturwandels steigt.
- Industrie- und Gewerbeflächen im Kontext des Strukturwandels: Rund um neue Entwicklungsflächen wie den Lausitz Science Park entstehen Umnutzungsbedarfe, bei denen sich die planungsrechtliche Lage schneller ändert als in etablierten Wohngebieten – hier lohnt sich eine vorherige Bauvoranfrage besonders.
- Ferienwohnungen: Das wachsende touristische Aufkommen im Lausitzer Seenland erhöht die Nachfrage nach kurzfristig vermietbarem Wohnraum, was regelmäßig eine Nutzungsänderung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnnutzung erforderlich macht.
- Denkmalgeschützte Gebäude: Bei Objekten in der Altstadt oder entlang der Puschkinpromenade verlängert die zwingende Beteiligung der Denkmalschutzbehörde das Verfahren – ein Faktor, der von Anfang an in die Zeitplanung gehört.
Häufige Fehler, die den Prozess verzögern
Aus der Bearbeitung zahlreicher Anträge zeigt sich immer wieder das gleiche Muster an Verzögerungsursachen:
- Unvollständige Erstunterlagen: Der häufigste Grund für Nachforderungen, die die Bearbeitungsfrist faktisch aussetzen.
- Verwechslung von informellem Vorgespräch und förmlicher Bauvoranfrage: Nur ein schriftlich erteilter Bauvorbescheid ist verbindlich.
- Übersehener Gebührenvorschuss: Ohne dessen Zahlung beginnt die inhaltliche Bearbeitung in Cottbus nicht.
- Zu spät erkannte Denkmalschutz-Beteiligung: Wird oft erst nach Antragstellung bemerkt und kostet dann zusätzliche Zeit.
- Fehlende Stellplatznachweise: Bei gewerblichen Nutzungsänderungen häufig unterschätzt.
Wer einen qualifizierten Partner sucht, der diese Fallstricke von Anfang an einplant, findet über Statiker finden und über den Architekt-Bereich von Planeco Building einen Überblick über die benötigten Fachleistungen. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen bundesweit und einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen für die vollständigen Unterlagen begleitet Planeco Building Bauherren in Cottbus von der ersten Einschätzung bis zur Einreichung beim Fachbereich Bauordnung.


















