Planen Sie eine Nutzungsänderung in Cottbus? Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnraum umnutzen oder eine andere gewerbliche Nutzung etablieren möchten – eine ordnungsgemäße Genehmigung ist unerlässlich. In Cottbus als kreisfreier Stadt profitieren Sie von effizienten Verwaltungsstrukturen und der Möglichkeit, Ihren Antrag digital einzureichen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einer baulichen Anlage eine neue Zweckbestimmung gegeben wird. Nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) ist dabei unerheblich, ob die Änderung mit baulichen Arbeiten verbunden ist oder nicht. Entscheidend ist die Abweichung von der ursprünglich genehmigten Nutzung, die sich aus der letzten Baugenehmigung und den zugehörigen Bauvorlagen ergibt.
Die rechtliche Grundlage bildet die Brandenburgische Bauordnung, insbesondere die Paragraphen 59 und 61 BbgBO. Diese regeln sowohl die Genehmigungspflicht als auch die Ausnahmen für genehmigungsfreie Nutzungsänderungen. Der Fachbereich 63 – Bauordnung der Stadt Cottbus fungiert als untere Bauaufsichtsbehörde und ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle bauordnungsrechtlichen Verfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Cottbus?
Eine Nutzungsänderung in Cottbus ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte:
- Bauplanungsrechtliche Prüfung: Ist die neue Nutzung am Standort grundsätzlich zulässig?
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Ändern sich technische Vorschriften wie Brandschutz, Stellplätze oder Rettungswege?
- Sicherheitsrelevante Aspekte: Müssen neue Standards für Barrierefreiheit oder Schallschutz erfüllt werden?
Die Genehmigungsfreiheit nach § 61 Absatz 2 BbgBO greift nur, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung. Eine sichere Auskunft hierzu erhalten Sie beim Fachbereich Bauordnung der Stadt Cottbus.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Cottbus
In der Praxis kommen verschiedene Arten von Nutzungsänderungen vor, die jeweils spezifische Anforderungen mit sich bringen:
- Wohnraum zu gewerblicher Nutzung: Umwandlung von Wohnräumen zu Büros, Praxen oder Boutiquen
- Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung ehemaliger Büro- oder Geschäftsräume zu Wohnzwecken
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung von Wohn- oder Wochenendhäusern zu Ferienwohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungsarten
- Landwirtschaftliche Gebäude: Umnutzung von Scheunen zu Wohnhäusern oder Gewerbebetrieben
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Cottbus beantragen
Das Verfahren für eine Nutzungsänderung in Cottbus beantragen folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die digitalen Möglichkeiten der Stadt beschleunigt wird:
- Machbarkeitsprüfung: Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und Ermittlung der Anforderungen
- Beauftragung eines Architekt finden: Ein bauvorlageberechtigter Planer erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Antragstellung: Einreichung beim Fachbereich 63 – Bauordnung im Technischen Rathaus Karl-Marx-Straße 67
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von zwei Wochen die eingereichten Unterlagen
- Behördenbeteiligung: Einholung von Stellungnahmen anderer Fachbehörden (Frist: zwei Wochen)
- Fachliche Prüfung: Umfassende Bewertung aller baurechtlichen Aspekte
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Besonders vorteilhaft ist das Projekt "Bauen Online" der Stadt Cottbus, das eine vollständig digitale Antragstellung ermöglicht. Dies verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich und macht den gesamten Prozess transparenter.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung sind verschiedene Dokumente nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) erforderlich:
- Antragsformular: Vollständig ausgefüllte Formulare gemäß BbgBauVorlV
- Baubeschreibung: Detaillierte Darstellung der geplanten Nutzungsänderung
- Lageplan: Maßstab mindestens 1:500 oder 1:1000
- Amtliche Flurkarte: Nicht älter als sechs Monate
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit alter und neuer Nutzung
- Stellplatznachweis: Berechnung nach der neuen Nutzung
- Flächennachweis: Berechnung des Bruttoraumindexes (BRI)
- Betriebsbeschreibung: Bei gewerblicher Nutzung detaillierte Beschreibung der Tätigkeit
Je nach Art der Nutzungsänderung können zusätzliche Gutachten erforderlich werden, etwa für Brandschutz, Schallschutz oder Standsicherheit. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zudem die Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde notwendig.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Cottbus?
Die Nutzungsänderung Cottbus Dauer beträgt nach Vervollständigung aller erforderlichen Unterlagen in der Regel drei Monate. Diese Frist ist in § 69 BbgBO verankert und beginnt erst nach der positiven Vollständigkeitsprüfung zu laufen. Die Gesamtverfahrensdauer kann sich daher auf vier bis vier einhalb Monate erstrecken, wenn man die Prüfungszeiten für Vollständigkeit und Behördenbeteiligung einrechnet.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Cottbus?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Cottbus setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und orientieren sich an der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO):
- Behördengebühren bauordnungsrechtlich: 200,– bis 500,– €
- Behördengebühren planungsrechtlich: 400,– bis 15.000,– € (bei Befreiungen)
- Architektenkosten: 500,– bis 1.500,– € (nach Zeitaufwand)
- Planungskosten gesamt: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Gutachten: 800,– bis 3.000,– € (bei Bedarf)
Nach Tarifstelle 1.4 der BbgBauGebO wird für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage eine Gebühr zwischen 100,– und 5.000,– € erhoben. Bei genehmigungspflichtigen baulichen Änderungen kommt ein Zuschlag von 100,– bis 4.000,– € hinzu. Die Gebühr ist jedoch auf maximal 80 % einer nach Tarifstelle 1.1 ermittelten Gebühr begrenzt.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Cottbus schwerwiegende Folgen haben. Die Brandenburgische Bauordnung sieht verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Erhöhte Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsauflagen oder Nutzungsuntersagung bei Sicherheitsmängeln
- Versicherungsschutz gefährdet: Leistungsverweigerung bei Schadensfällen in nicht genehmigten Nutzungseinheiten
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders kritisch wird es bei sicherheitsrelevanten Verstößen gegen Brandschutz- oder Rettungswegevorschriften. Die zuständigen Behörden können in solchen Fällen sofortige Nutzungsuntersagungen aussprechen.
Nutzungsänderung in Cottbus beantragen – mit Planeco Building
Als spezialisiertes Unternehmen für Nutzungsänderungen bundesweit bietet Planeco Building Ihnen in Cottbus einen umfassenden Service für Ihre Nutzungsänderung in Cottbus stellen:
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- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Klare Kostenaufstellung von Beginn an
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
- Rundum-Service: Architektur, Statiker, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Cottbus: Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten
Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern kennt die spezifischen Anforderungen in Cottbus und die Arbeitsweise des Fachbereichs 63 – Bauordnung. Wir nutzen die digitalen Möglichkeiten der Stadt optimal aus und sorgen für eine reibungslose Abwicklung Ihres Baugenehmigungsverfahren.
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