Eine Nutzungsänderung in Delmenhorst erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung durch den Fachdienst Bauordnung. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume in Wohnraum umnutzen oder Ihr Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus erweitern möchten – die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt klar, wann und wie Sie eine Genehmigung beantragen müssen. Planeco Building begleitet Sie dabei professionell durch den gesamten Prozess.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der Nutzungsänderung wird die Immobilie von der bisherigen in eine neue Nutzung überführt. Entscheidend ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Eine Nutzungsänderung ist nach der NBauO dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben. Dies kann sowohl technische Aspekte wie Brandschutz und Stellplätze als auch städtebauliche Belange betreffen.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Selbst wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind, durchlaufen Sie ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Delmenhorst?
In Delmenhorst ist eine Nutzungsänderung immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die geplante Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauordnungsrecht als auch das Bauplanungsrecht.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Es bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Typische Fragen sind:
- Entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans?
- Welche Nutzung ist in dem Gebiet erlaubt?
- Passt das Vorhaben in die Umgebung?
Das Bauordnungsrecht regelt die technische Ausführung. Es umfasst Anforderungen wie Raumhöhen, Fluchtwege, Brandschutz und Stellplätze. Seit Juli 2024 gelten in Niedersachsen neue Erleichterungen, die viele Umbauten im Bestand deutlich vereinfachen.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Delmenhorst
Häufige Anwendungsfälle für Nutzungsänderungen in Delmenhorst sind:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer normalen Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung ehemaliger Büro- oder Geschäftsräume
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Änderung der gewerblichen Nutzungsart
- Dachgeschossausbau: Umwandlung ungenutzter Dachräume zu Wohnzwecken
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Delmenhorst beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Delmenhorst folgt einem strukturierten Ablauf. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, da unvollständige Unterlagen zu erheblichen Verzögerungen führen können.
Schritt 1: Machbarkeitsprüfung
Prüfung, ob die geplante Nutzung am Standort zulässig ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Planeco Building bietet hier eine umfassende Erstberatung.
Schritt 2: Beauftragung eines Architekten
Für Bauantrag stellen ist ein bauvorlageberechtigter Architekt erforderlich, der die Unterlagen erstellt.
Schritt 3: Erstellung der Antragsunterlagen
Der Planer erstellt Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und alle weiteren Dokumente nach den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung.
Schritt 4: Einreichung beim Fachdienst Bauordnung
Der vollständige Antrag wird beim Fachdienst Bauordnung der Stadt Delmenhorst eingereicht. Die Vollständigkeitsprüfung dauert 1 bis 2 Wochen.
Schritt 5: Behördliche Prüfung
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Je nach Verfahren kann dies variieren.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine fundierte Planung sollten Sie alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage bereitstellen. Die erforderlichen Dokumente umfassen:
- Amtliches Antragsformular des Fachdienstes Bauordnung Delmenhorst
- Betriebsbeschreibung oder Nutzungsbeschreibung der geplanten Nutzung
- Lageplan mit Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf (falls erforderlich)
Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wie frühere Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte oder statische Nachweise. Ein erfahrener Statiker kann bei komplexeren Vorhaben erforderlich werden.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Delmenhorst?
Die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Delmenhorst beträgt grundsätzlich bis zu 3 Monate ab Vorliegen aller vollständigen Unterlagen. Einfache Fälle im vereinfachten Verfahren werden oft schneller bearbeitet und können innerhalb von 6 bis 8 Wochen genehmigt werden. Bei komplexeren Vorhaben oder Nachforderungen kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Delmenhorst?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Delmenhorst setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und hängen stark vom individuellen Vorhaben ab:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Die genannten Kosten sind Richtwerte und können je nach Projektkomplexität und regionalen Gegebenheiten variieren.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Delmenhorst schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Bußgelder und Strafen
- Nicht genehmigter Wohnraum: bis zu 50.000,– €
- Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung: bis zu 50.000,– €
- Zusätzliche Gebühren für behördliche Maßnahmen
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen
Bei Verstößen gegen Brandschutz oder andere Sicherheitsvorschriften kann der Fachdienst Bauordnung Anpassungsmaßnahmen verlangen oder eine Nutzungsuntersagung aussprechen. - Versicherungsschutz gefährdet
Bei Schadensfällen in nicht genehmigten Nutzungseinheiten kann der Versicherer die Regulierung ablehnen.
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
Nutzungsänderung in Delmenhorst beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Delmenhorst. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung mit der Niedersächsischen Bauordnung und den lokalen Gegebenheiten.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung zur Machbarkeitsprüfung Ihres Vorhabens
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Delmenhorst
Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.
Der Fachdienst Bauordnung der Stadt Delmenhorst ist unter der Adresse Stadtwall 1, 27749 Delmenhorst erreichbar. Termine sollten vorab vereinbart werden. Mit Planeco Building haben Sie einen erfahrenen Partner, der Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess begleitet.


















