Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Dinslaken: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Dinslaken? Mit Planeco Building erhalten Sie professionelle Unterstützung für Ihren Antrag – von der Erstberatung bis zur erfolgreichen Genehmigung. Unser digitaler Service macht die Beantragung einfach und transparent.

Eine Nutzungsänderung in Dinslaken erfordert in den meisten Fällen eine behördliche Genehmigung. Ob Sie eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Gewerbeflächen zu Wohnraum umwandeln oder eine andere gewerbliche Nutzung planen – die Bauaufsichtsbehörde in Dinslaken prüft jeden Antrag sorgfältig nach den Vorgaben der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen.

Planeco Building unterstützt Sie dabei, Ihre Nutzungsänderung erfolgreich zu beantragen. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und unserer bundesweiten Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Verfahren reibungslos abläuft.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung einer baulichen Anlage von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist. In Dinslaken gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018).

Die Genehmigungspflicht ergibt sich nicht aus der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Nutzung, sondern aus veränderten technischen Anforderungen. Selbst wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, entspricht eine Antrag auf Nutzungsänderung rechtlich einem Bauantrag.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Dinslaken?

Eine Nutzungsänderung in Dinslaken wird immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

  • Bauplanungsrecht: Regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Innenbereich oder Außenbereich
  • Bauordnungsrecht: Bestimmt technische und sicherheitsrechtliche Anforderungen wie Raumhöhen, Fluchtwege oder Brandschutz
  • Stellplatzanforderungen: Je nach Nutzung können unterschiedliche Stellplatznachweise erforderlich werden
  • Barrierefreiheit: Gewerbliche Nutzungen unterliegen oft strengeren Anforderungen als Wohnnutzung

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Dinslaken

In Dinslaken sind verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig anzutreffen:

  1. Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
  3. Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel der gewerblichen Nutzungsart
  4. Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen für Wohnzwecke
  5. Dachbodenausbau: Nutzung von Speicherräumen als Wohnraum

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Dinslaken beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Dinslaken folgt einem strukturierten Prozess. Planeco Building begleitet Sie durch alle Phasen:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente
  4. Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde: Der vollständige Antrag wird bei der Stadt Dinslaken eingereicht
  5. Behördliche Prüfung: Prüfung durch Bauaufsicht, Gemeinde und weitere beteiligte Stellen
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dinslaken ist im Technischen Rathaus in der Hünxer Straße 81 ansässig und hat spezialisierte Ansprechpersonen für verschiedene Stadtbezirke.

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine fundierte Planung Ihrer Nutzungsänderung in Dinslaken sind verschiedene Unterlagen erforderlich:

  • Bestandspläne: Grundriss, Ansichten und Schnitte der baulichen Anlage
  • Flurkarte: Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  • Frühere Baugenehmigungen: Dokumentation der genehmigten Nutzung
  • Brandschutzkonzepte: Falls bereits vorhanden oder erforderlich
  • Statikunterlagen: Bei baulichen Veränderungen
  • Betriebsbeschreibung: Detaillierte Schilderung der geplanten gewerblichen Nutzung

Planeco Building erstellt alle erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag. Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern sorgt dafür, dass keine wichtigen Dokumente fehlen.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Dinslaken?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Dinslaken beträgt nach der Landesbauordnung NRW in der Regel 2 bis 3 Monate. Diese Frist gilt jedoch nur bei vollständigen Anträgen. Unvollständige Unterlagen oder Rückfragen können die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Dinslaken?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Dinslaken setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € (bei Bedarf)
  • Gutachten: 800,– bis 3.000,– € (Brandschutz, Schallschutz)

Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten (mindestens 200,– bis 800,– €)
  • Zusätzliche Gebühren: Für Befreiungen und Abweichungen

Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz (je nach Gemeinde)
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Bei Planeco Building erhalten Sie nach einer Erstberatung und Machbarkeitsprüfung eine transparente Kostenübersicht für Ihr individuelles Vorhaben.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine nicht genehmigte Nutzungsänderung in Dinslaken kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnung
  • Nutzungsuntersagung: Die Bauaufsichtsbehörde kann die weitere Nutzung untersagen
  • Wiederherstellungsanordnung: Zwang zur Wiederherstellung des genehmigten Zustands
  • Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, jedoch meist mit höheren Kosten und Auflagen verbunden. Es werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet, nicht die der ursprünglichen Umnutzung.

Nutzungsänderung in Dinslaken beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Dinslaken. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem bundesweiten Netzwerk sorgen wir für den Erfolg Ihres Projekts:

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung und Beratung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, klare Kostenstruktur
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Dinslaken: Wir kennen die örtlichen Besonderheiten

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Durch strukturierte Abläufe und lösungsorientiertes Arbeiten setzen wir auch komplexe Projekte erfolgreich um.

Die verschiedenen Verfahrensarten bei Nutzungsänderungen reichen von verfahrensfreien Vorhaben bis zum vollständigen Baugenehmigungsverfahren. Welches Verfahren für Ihr Projekt in Dinslaken erforderlich ist, klären wir in der Erstberatung.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung zu Ihrer geplanten Nutzungsänderung in Dinslaken. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Vorhaben und sorgen für eine erfolgreiche Genehmigung.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Verfahrensarten gibt es bei Nutzungsänderungen in Dinslaken?

In Dinslaken gibt es verschiedene Verfahrensarten für Nutzungsänderungen: verfahrensfreie Nutzungsänderungen (besonders bei Wohnraumschaffung), vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und vollständige Baugenehmigungsverfahren. Welches Verfahren erforderlich ist, hängt von der Art der geplanten Nutzung und den baulichen Gegebenheiten ab.

Kann ich eine Nutzungsänderung in Dinslaken selbst beantragen?

Grundsätzlich ist für baurechtliche Verfahren eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich – also ein Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Bei einfachen Nutzungsänderungen akzeptieren manche Behörden auch Anträge vom Bauherrn selbst, übernehmen dann aber keine fachliche Prüfung. Die professionelle Unterstützung ist daher empfehlenswert.

Was passiert bei einer nachträglichen Nutzungsänderung in Dinslaken?

Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet. Die Kosten können durch komplexere Bestandsaufnahmen und mögliche Anpassungsmaßnahmen höher ausfallen als bei rechtzeitiger Beantragung.

Wie lange ist eine Baugenehmigung für Nutzungsänderungen in Dinslaken gültig?

Nach der Landesbauordnung NRW erlöschen Baugenehmigungen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung nicht mit der Ausführung begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen wurde. Die Frist kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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