Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Dormagen: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Dormagen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung in Rekordzeit. Profitieren Sie von unserer Expertise mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und transparenten Prozessen – speziell für Dormagen optimiert.

Eine Nutzungsänderung in Dormagen ist immer dann erforderlich, wenn Sie die Art der baulichen Nutzung Ihres Gebäudes oder Gebäudeteils ändern möchten. Ob Sie eine Wohnung in eine Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnraum machen oder ein Büro in eine Praxis verwandeln – ohne die entsprechende Genehmigung der Bauaufsicht Dormagen dürfen Sie die neue Nutzung nicht aufnehmen.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Dormagen. Nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) liegt eine Nutzungsänderung bereits dann vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen werden kann.

Wichtig zu verstehen: Es reicht bereits die theoretische Möglichkeit einer anderen baurechtlichen Beurteilung aus, um die Genehmigungspflicht auszulösen – unabhängig davon, ob tatsächlich bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag und wird von der Bauaufsicht Dormagen im Baugenehmigungsverfahren bearbeitet.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Dormagen?

Nach der BauO NRW 2018 ist eine Nutzungsänderung in Dormagen immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. In Dormagen ist dabei entscheidend, ob für den Standort ein Bebauungsplan gilt oder ob sich die Zulässigkeit nach der Umgebungsbebauung richtet. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt technische und sicherheitsrechtliche Anforderungen wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Stellplatznachweise.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Dormagen

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Dormagen beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Dormagen folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie professionell abwickelt:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung am Standort in Dormagen
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
  4. Einreichung bei der Bauaufsicht Dormagen: Vollständige Antragstellung im Technischen Rathaus
  5. Behördliche Prüfung: Die Bauaufsicht prüft den Antrag nach den Vorgaben der BauO NRW 2018
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung in Dormagen sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Bauaufsicht Dormagen verlangt typischerweise folgende Dokumente:

  • Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular mit Unterschriften von Bauherrschaft und Entwurfsverfasser
  • Aktueller Flurkartenauszug (nicht älter als 6 Monate) und Lageplan auf Flurkartenbasis
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung mit Darstellung der bisherigen und geplanten Nutzung
  • Berechnung zu Fläche, Rauminhalt und Herstellungskosten
  • Stellplatznachweis bei geänderten Anforderungen
  • Brandschutzkonzept bei öffentlicher oder gewerblicher Nutzung

Je nach Vorhaben können weitere Unterlagen wie ein Statiker-Nachweis oder Gutachten erforderlich werden. Die Unterlagen müssen in der Regel in zwei- bis dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Dormagen?

Nach der BauO NRW 2018 muss die Bauaufsicht Dormagen innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheiden. Für Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes erfolgt die Bearbeitung in Dormagen in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei komplexeren Vorhaben oder der Beteiligung externer Behörden kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Dormagen?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Dormagen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten:

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten in Dormagen:

  • Genehmigung ohne bauliche Maßnahmen: 50,– bis 5.000,– €
  • Mit genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen: 0,6 bis 1,3 % der Rohbausumme
  • Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen:

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung in Dormagen ohne Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Die Bauaufsicht Dormagen kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Bußgelder bis zu 40.000,– € je nach Gebäudeart und Standort
  • Nutzungsuntersagung durch bauordnungsrechtliche Verfügung
  • Rückbau zur ursprünglichen Nutzung bei nicht genehmigungsfähigen Änderungen
  • Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
  • Nachträgliche Genehmigungskosten mit höheren Planungsaufwendungen

Besonders hohe Strafen drohen bei gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung, Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen oder sicherheitsrelevanten Mängeln. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.

Nutzungsänderung in Dormagen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr erfahrener Partner für Nutzungsänderungen in Dormagen. Mit unserer Expertise und den effizienten digitalen Prozessen begleiten wir Sie sicher durch das Genehmigungsverfahren.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung mit Machbarkeitsprüfung für Ihr Vorhaben in Dormagen
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit mit umfassender NRW-Erfahrung
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten von der Planung bis zur Genehmigung
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Dormagen und ganz Nordrhein-Westfalen

Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsicht Dormagen und die Besonderheiten der BauO NRW 2018. Durch unsere tägliche Praxis mit Behörden können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Verzögerungen minimieren.

Profitieren Sie von unserer Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und lassen Sie sich noch heute unverbindlich beraten. Mit Planeco Building wird Ihre Nutzungsänderung in Dormagen zum Erfolg!

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Dormagen?

Die Bauaufsicht Dormagen muss nach der BauO NRW 2018 innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheiden. Bei Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Planeco Building erstellt Ihre Antragsunterlagen bereits in 14–21 Tagen.

Welche Behörde ist für Nutzungsänderungen in Dormagen zuständig?

Zuständig ist die Bauaufsicht und Bauverwaltung der Stadt Dormagen im Technischen Rathaus, Mathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen. Die Behörde ist montags bis mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Dormagen?

Die Gebühren für eine Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen betragen 50,– bis 5.000,– € in Dormagen. Mit genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen kommen zusätzliche Gebühren von 0,6 bis 1,3 % der Rohbausumme hinzu. Dazu kommen Planungskosten von 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung.

Kann ich eine Nutzungsänderung in Dormagen nachträglich beantragen?

Ja, eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings können Bußgelder bis zu 40.000,– € verhängt werden, und die Bauaufsicht Dormagen kann eine Nutzungsuntersagung aussprechen. Es ist daher empfehlenswert, die Genehmigung vor Beginn der neuen Nutzung zu beantragen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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