Möchten Sie eine Immobilie in Dortmund anders nutzen als bisher genehmigt? Ob Umwandlung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Gewerbe in Wohnraum umwandeln oder Gewerbe in Gewerbe umwandeln – in den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung erforderlich. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Dortmund prüft jeden Antrag sorgfältig und benötigt dafür etwa 6 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie ein Gebäude oder Gebäudeteile anders nutzen möchten, als in der ursprünglichen Baugenehmigung festgelegt. Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche bisherige Nutzung, sondern die bauaufsichtlich genehmigte Nutzung. Nach der Landesbauordnung NRW ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben.
Das können beispielsweise veränderte Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit oder Fluchtwege sein. Rechtlich entspricht eine Nutzungsänderung einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Dortmund?
Eine Nutzungsänderung ist in Dortmund immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung andere bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben können. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht nach der Landesbauordnung NRW.
Bauplanungsrechtliche Aspekte regeln, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Hier ist entscheidend, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen umfassen technische und sicherheitsrechtliche Vorschriften wie:
- Anforderungen an Raumhöhen und Belichtung
- Brandschutz- und Rettungsweganforderungen
- Stellplätze für Pkw und Fahrräder
- Barrierefreiheit und Zugänglichkeit
- Schallschutz und Lärmschutz
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Dortmund
Häufige Nutzungsänderungen in Dortmund umfassen verschiedene Umwandlungsszenarien:
- Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung
- Änderung von Büroräumen zu Wohnraum
- Umnutzung eines Ladengeschäfts zu einem Café oder Restaurant
- Umwandlung von Lagerräumen zu einem Yogastudio oder Fitnessstudio
- Änderung einer Arztpraxis zu Büroräumen
- Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohn- oder Gewerbezwecken
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Dortmund beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Dortmund folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie professionell abwickelt:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit und technischen Machbarkeit
- Prüfung der Bebauungsplan-Festsetzungen: Kontrolle der planungsrechtlichen Zulässigkeit am Standort
- Erstellung der Bauvorlagen: Professionelle Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen durch bauvorlageberechtigte Planer
- Einreichung beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt: Digitale oder analoge Antragstellung
- Behördliche Prüfung: Das Amt führt zunächst eine 10-tägige Vollständigkeitsprüfung durch
- Beteiligungsverfahren: Abstimmung mit anderen Behörden wie Feuerwehr oder Denkmalbehörde
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung in Dortmund sind vollständige und qualitativ hochwertige Bauvorlagen entscheidend. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt betont, dass unvollständige Anträge zu erheblichen Verzögerungen führen können.
Erforderliche Unterlagen für die Nutzungsänderung:
- Ausgefüllter Antrag auf amtlichem Vordruck
- Detaillierte Baubeschreibung mit Angaben zur neuen Nutzung
- Lagepläne im Maßstab 1:500 auf Basis aktueller Flurkarten
- Grundrisse und Schnitte mit Kennzeichnung der betroffenen Bereiche
- Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Fahrradstellplätze
- Berechnungen der Nutzflächen und gegebenenfalls Wohnflächen
- Bei gewerblicher Nutzung: ausführliche Betriebsbeschreibung
- Unterlagen zur Grundstücksentwässerung
- Gegebenenfalls Brandschutz- und Schallschutzkonzepte
Die Stadt Dortmund empfiehlt dringend, einen Architekt oder Bauingenieur mit Bauvorlagenberechtigung zu beauftragen, da nur diese die notwendige Fachkompetenz für korrekte Anträge nachweisen können.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Dortmund?
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Dortmund gibt eine Bearbeitungszeit von etwa 6 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen an. Zunächst erfolgt eine 10-tägige Vollständigkeitsprüfung, anschließend das eigentliche Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der erforderlichen Fachbehörden.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Dortmund?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Dortmund setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten:
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Dortmund schwerwiegende Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:
Mögliche Strafen und Konsequenzen:
- Bußgelder bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum
- Ferienwohnung ohne Genehmigung: ebenfalls bis zu 50.000,– €
- Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Planungskosten
- Nutzungsuntersagung bei schwerwiegenden Verstößen
- Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders kritisch wird es bei sicherheitsrelevanten Mängeln im Brandschutz oder bei fehlenden Rettungswegen. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
Nutzungsänderung in Dortmund beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Dortmund. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung mit den Anforderungen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes Dortmund.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung mit Machbarkeitsprüfung
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Dortmund
Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern kennt die spezifischen Anforderungen in Dortmund genau. Durch effiziente Prozesse und digitale Abläufe können wir die Antragsqualität optimieren und Rückfragen seitens der Behörden minimieren.
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Dortmund ist seit September 2025 am Freistuhl 7, 44137 Dortmund erreichbar. Die Behörde bietet sowohl digitale als auch analoge Antragstellung über das Bauportal NRW an. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Verfahrenswahl und sorgen für eine reibungslose Abwicklung Ihres Vorhabens.


















