Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Sie möchten eine Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau beantragen? Mit den aktuellen Reformen der Landesbauordnung Baden-Württemberg und der digitalen Antragstellung über VIBA BW wird Ihr Vorhaben schneller und effizienter umgesetzt.

Eine Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau eröffnet Immobilieneigentümern neue Möglichkeiten zur optimalen Verwertung ihrer Gebäude. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerbeflächen in Wohnraum umnutzen oder eine neue gewerbliche Nutzung etablieren möchten – das Beratungszentrum Bauen (BZB) in der Fehrenbachallee 12 ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle baurechtlichen Angelegenheiten in Freiburg.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die rechtliche Überführung einer baulichen Anlage von der bisherigen, genehmigten Nutzungsart in eine neue Nutzungsform. Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg wird die Nutzungsänderung der Errichtung eines Gebäudes gleichgestellt – auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Entscheidend ist dabei nicht die physische Gestalt des Gebäudes, sondern die Art der Nutzung, für die das Gebäude verwendet werden soll.

Die Baurechtsbehörde prüft bei einer Nutzungsänderung umfassend, ob die neue Nutzung mit allen geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Dazu gehören die Übereinstimmung mit Bebauungsplan-Festsetzungen, brandschutztechnische Anforderungen, Rettungswegekonzepte, Aufenthaltsraumhöhen und erforderliche Stellplätze.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau?

Eine Nutzungsänderung beantragen müssen Sie in Freiburg im Breisgau immer dann, wenn sich durch die geplante neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, einschließlich Raumhöhen, Fluchtwegen, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau

Wichtiger Hinweis: Seit der Reform der Landesbauordnung Baden-Württemberg vom 28. Juni 2025 sind Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung im Innenbereich vollständig verfahrensfrei möglich. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung für Eigentümer, die zusätzlichen Wohnraum schaffen möchten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie optimiert:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit der geplanten Nutzung am Standort
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
  4. Digitale Antragstellung über VIBA BW: Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Einreichung ausschließlich digital
  5. Behördliche Prüfung: Das Beratungszentrum Bauen prüft Ihren Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine professionelle Antragstellung in Freiburg im Breisgau benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bestandspläne: Grundrisse, Ansichten und Schnitte des bestehenden Gebäudes
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Flurkarte oder einfacher Lageplan (nicht älter als 6 Monate)
  • Frühere Baugenehmigungen: Nachweis der bisherigen genehmigten Nutzung
  • Brandschutzkonzepte: Falls vorhanden, bestehende Gutachten und Nachweise
  • Statikunterlagen: Bei strukturellen Veränderungen erforderlich
  • Dokumentation von Umbauten: Angaben über verfahrensfreie Veränderungen oder Sanierungen

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Verfahrensart. Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren beträgt die Entscheidungsfrist einen Monat, für das vollständige Verfahren zwei Monate. In der Praxis sollten Sie mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von etwa 4 Monaten rechnen. Seit Juni 2025 gilt die Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt die Genehmigung als erteilt.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Freiburg setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten:

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten:

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen:

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Durchführung einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Freiburg im Breisgau schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Nutzungsuntersagung: Das Bauamt kann die neue Nutzung vollständig untersagen
  • Bußgelder: Bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen bis zu 50.000,– €
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Nachrüstungspflichten für Brandschutz oder Barrierefreiheit

Eine frühzeitige und ordnungsgemäße Antragstellung schützt Sie vor diesen unnötigen Risiken und Kosten.

Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Freiburg im Breisgau. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen jährlich verfügen wir über einzigartige Erfahrung in allen deutschen Bundesländern.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Umfassende Bewertung Ihres Vorhabens ohne Risiko
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bereichen
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Kalkulierbare Planungskosten von Beginn an
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Antragstellung durch optimierte Prozesse
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Freiburg: Kenntnisse der örtlichen Bestimmungen und Behördenpraxis

Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Zusammenarbeit mit Behörden bundesweit maximieren wir Ihre Erfolgschancen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.

Das Beratungszentrum Bauen in Freiburg erreichen Sie unter +49 761 201 4390 oder per E-Mail an bzb@freiburg.de. Beachten Sie, dass das BZB mittwochs nur per E-Mail erreichbar ist. Seit 2025 erfolgt die Antragstellung ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (VIBA BW).

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Freiburg beträgt für das vereinfachte Verfahren einen Monat und für das vollständige Verfahren zwei Monate. In der Praxis sollten Sie mit etwa 4 Monaten Gesamtdauer rechnen. Seit Juni 2025 gilt die Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt die Genehmigung als erteilt.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Freiburg?

Für eine Nutzungsänderung in Freiburg benötigen Sie Bestandspläne, einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, frühere Baugenehmigungen sowie gegebenenfalls vorhandene Brandschutzkonzepte und Statikunterlagen. Alle Anträge müssen seit 2025 digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht werden.

Ist eine Nutzungsänderung zur Wohnraumschaffung in Freiburg genehmigungsfrei?

Ja, seit der Reform der Landesbauordnung Baden-Württemberg vom 28. Juni 2025 sind Nutzungsänderungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Innenbereich vollständig verfahrensfrei möglich. Dies gilt unabhängig von der ursprünglichen Gebäudeklasse. Dennoch müssen alle bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Freiburg im Breisgau?

Die Kosten setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– € für den Architekten), behördlichen Gebühren (0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €) und eventuell erforderlichen Baumaßnahmen zusammen. Die Gesamtkosten variieren je nach Komplexität und Umfang der geplanten Nutzungsänderung.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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