Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Hagen: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Sie möchten Ihre Immobilie in Hagen umnutzen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Nutzungsänderung in nur 14–21 Tagen zur Einreichung bei der Stadt Hagen. Profitieren Sie von unserer Expertise und digitalen Prozessen.

Eine Nutzungsänderung in Hagen ist erforderlich, wenn Sie die Art der Nutzung Ihrer Immobilie ändern möchten. Ob Sie eine Gewerbefläche zu Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder ein Gewerbe in ein anderes Gewerbe umnutzen – die Stadt Hagen als Untere Bauaufsichtsbehörde prüft jeden Antrag sorgfältig. Mit Planeco Building erhalten Sie professionelle Unterstützung für Ihre Nutzungsänderung und können sich auf eine schnelle Bearbeitung verlassen.

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Hagen. Rechtlich wird eine Nutzungsänderung einem Bauantrag gleichgestellt, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) bildet die verbindliche Grundlage für alle Genehmigungsverfahren in Hagen.

Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Falls Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vorliegt, können Sie diese über das Bauaktenarchiv der Stadt Hagen einsehen. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung der Stadt Hagen ist für alle Anträge auf Nutzungsänderung zuständig.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Hagen?

In Hagen ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Das Bauplanungsrecht regelt, wo und welche Art der Nutzung grundsätzlich zulässig ist. In Hagen müssen Sie prüfen, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder ob die geplante Nutzung zur Umgebungsbebauung passt. Das Bauordnungsrecht hingegen bestimmt die technischen Anforderungen wie Brandschutz, Rettungswege, Stellplätze und Schallschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Hagen

  • Wohnraum zu Ferienwohnung: Umwandlung einer regulären Wohnung zur Nutzungsänderung Ferienwohnung mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen
  • Gewerbe zu Wohnraum: Gewerbe in Wohnraum umwandeln mit Prüfung der Wohnqualität und Belichtung
  • Büro zu Praxis: Umnutzung von Büroräumen zu einer Physiotherapiepraxis mit veränderten Brandschutzanforderungen
  • Gewerbe zu Gewerbe: Gewerbe in Gewerbe umwandeln, beispielsweise von einem Einzelhandelsgeschäft zu einem Restaurant
  • Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen zu Wohnzwecken mit besonderen Anforderungen an Belichtung und Rettungswege

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Hagen beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Hagen folgt einem strukturierten Prozess. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, da unvollständige Unterlagen zu erheblichen Verzögerungen führen können.

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit und bauordnungsrechtlichen Anforderungen
  2. Beauftragung eines Architekt finden: Ein bauvorlageberechtigter Planer erstellt die erforderlichen Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Brandschutzkonzept und weitere Dokumente
  4. Einreichung bei der Stadt Hagen: Vollständiger Bauantrag stellen beim Fachbereich Stadtentwicklung
  5. Behördliche Prüfung: Die Stadt Hagen prüft alle Aspekte und holt bei Bedarf Stellungnahmen ein
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

Planeco Building begleitet Sie durch alle Schritte und sorgt für eine professionelle Antragstellung. Unsere Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen minimiert Rückfragen und beschleunigt das Verfahren erheblich.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine fundierte Planung Ihrer Nutzungsänderung in Hagen sollten Sie alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen Immobilie bereitstellen. Die Stadt Hagen stellt standardisierte Formulare zur Verfügung, die je nach Verfahrensarten variieren können.

  • Bestandspläne: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der bestehenden baulichen Anlage
  • Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  • Frühere Baugenehmigungen: Alle verfügbaren Genehmigungen und Bescheide
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzung
  • Bautechnische Nachweise: Brandschutz, Statiker, Schallschutz je nach Anforderung
  • Stellplatznachweis: Nachweis der erforderlichen Parkplätze oder Ablösebetrag
  • Betriebsbeschreibung: Bei gewerblicher Nutzung detaillierte Angaben zum geplanten Betrieb

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Hagen?

Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Hagen richtet sich nach der BauO NRW 2018. Bei vollständigen Unterlagen beträgt die gesetzliche Bearbeitungszeit für das vereinfachte Verfahren 6 Wochen und für das reguläre Baugenehmigungsverfahren 3 Monate. In der Praxis dauert das Verfahren in Hagen meist zwischen 3 und 6 Monaten, abhängig von der Komplexität des Vorhabens und der Auslastung der Behörde.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Hagen?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Hagen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).

Kostenaufstellung für Nutzungsänderung in Hagen:

  • Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für Architekt und Antragserstellung
  • Behördliche Gebühren: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
  • Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz- oder Schallschutzkonzepte
  • Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € bei besonderen Anforderungen
  • Mögliche Baumaßnahmen: 2.000,– bis 15.000,– € für Brandschutzertüchtigung
  • Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz oder Ablösebetrag von 5.000,– bis 25.000,– €

Bei Planeco Building erhalten Sie nach einer kostenlosen Erstberatung eine transparente Kostenaufstellung ohne versteckte Kosten. Unsere Planungsleistungen bieten wir zu fairen und nachvollziehbaren Preisen an.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung in Hagen ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Stadt Hagen geht konsequent gegen illegale Nutzungsänderungen vor.

Mögliche Strafen und Konsequenzen:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die Nutzung komplett untersagen
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können Schadensregulierung ablehnen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet, was zu höheren Anforderungen führen kann.

Nutzungsänderung in Hagen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Hagen. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung und kennen die spezifischen Anforderungen der Stadt Hagen genau.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung und Beratung zu Ihrem Vorhaben
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, faire und nachvollziehbare Preisgestaltung
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen durch digitale Prozesse
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Hagen: Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und Behördenpraxis

Unsere erfahrenen Architekten und Fachplaner begleiten Sie persönlich von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Genehmigung. Durch strukturierte Abläufe, lösungsorientiertes Arbeiten und proaktive Behördenkommunikation sorgen wir dafür, dass auch komplexe Projekte sicher und wirtschaftlich umgesetzt werden.

Die Stadt Hagen bietet durch ihre moderne Behördenstruktur und die Möglichkeit der digitalen Antragstellung über "Gekos-Online" gute Voraussetzungen für effiziente Verfahren. Planeco Building nutzt diese Möglichkeiten optimal und sorgt für eine beschleunigte Bearbeitung Ihres Antrags.

Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Hagen?

Die Bearbeitungszeit in Hagen beträgt bei vollständigen Unterlagen 6 Wochen für das vereinfachte Verfahren und 3 Monate für das reguläre Baugenehmigungsverfahren. In der Praxis sollten Sie mit 3 bis 6 Monaten rechnen, abhängig von der Komplexität Ihres Vorhabens.

Was kostet ein Bauantrag auf Nutzungsänderung in Hagen?

Die Kosten setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– €), behördlichen Gebühren (200,– bis 800,– € Mindestgebühr) und eventuellen Gutachten (800,– bis 3.000,– €) zusammen. Die genauen Kosten hängen von der Art und Komplexität Ihrer geplanten Nutzungsänderung ab.

Welche Behörde ist in Hagen für Nutzungsänderungen zuständig?

Zuständig ist der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung der Stadt Hagen. Die Behörde befindet sich im Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen. Persönliche Sprechzeiten finden nur nach Terminvereinbarung statt.

Kann eine Nutzungsänderung in Hagen abgelehnt werden?

Ja, eine Nutzungsänderung kann abgelehnt werden, wenn sie nicht den Anforderungen des Bauplanungsrechts oder Bauordnungsrechts entspricht. Häufige Ablehnungsgründe sind unzureichender Brandschutz, fehlende Stellplätze oder Verstöße gegen den Bebauungsplan. Eine professionelle Machbarkeitsprüfung minimiert das Risiko einer Ablehnung.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

arrow icon

arrow icon

arrow icon
Was Sie auch interessieren könnte

Verwandte Artikel für Bauherren

arrow right
arrow right