Eine Nutzungsänderung in Hanau ist immer dann erforderlich, wenn Sie die Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils verändern möchten. Ob Sie eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln oder ein Gewerbe anders nutzen möchten – ohne entsprechende Genehmigung ist die neue Nutzung nicht zulässig.
Die Stadt Hanau hat als eine der ersten Kommunen in Hessen das digitale Baugenehmigungsverfahren eingeführt. Seit Januar 2026 werden Bauanträge standardmäßig über das Bauportal Hessen abgewickelt, was zu effizienteren Verfahren und weniger Nachforderungen führt. Mit Planeco Building erhalten Sie professionelle Unterstützung für Ihren Antrag auf Nutzungsänderung in Hanau.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) ist eine Nutzungsänderung dann genehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt – auch ohne bauliche Änderungen.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Die Nutzungsänderung überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Wichtig: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Hanau?
Nach der Hessischen Bauordnung ist eine Nutzungsänderung in Hanau immer dann erforderlich, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Typische Fragen sind:
- Liegt das Grundstück im Innenbereich oder Außenbereich?
- Entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans?
- Welche Nutzung ist in dem Gebiet erlaubt?
- Passt das Vorhaben in die Umgebung?
Das Bauordnungsrecht regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung. Hier stehen Fragen im Vordergrund wie:
- Sind Aufenthaltsräume ausreichend belichtet und belüftet?
- Gibt es genügend Rettungswege?
- Sind Brandabschnitte richtig gebildet?
- Wie viele Stellplätze sind nachzuweisen?
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Hanau
Die häufigsten Fälle einer Nutzungsänderung in Hanau umfassen verschiedene Bereiche:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer normalen Wohnung in eine Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Ehemalige Büros oder Geschäfte werden zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Wohnraum zu Gewerbe: Praxen, Büros oder Ateliers in ehemaligen Wohnungen
- Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnfläche im Untergeschoss
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Hanau beantragen
Der Ablauf für eine Nutzungsänderung in Hanau folgt einem strukturierten Prozess, der durch die digitale Abwicklung über das Bauportal Hessen optimiert wurde:
- Erstberatung und Vorprüfung: Umfassende Machbarkeitsbewertung sowie Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
- Digitale Einreichung: Vollständigkeitsprüfung bereits während des Hochladens im Bauportal Hessen
- Behördliche Prüfung: Das Bauaufsichtsamt der Stadt Hanau prüft den Antrag nach HBO-Vorgaben
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Die zuständige Behörde ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Hanau im Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt. Die Kontaktaufnahme erfolgt über Telefon 06181 / 2950-2151 oder E-Mail bauaufsichtsamt@hanau.de. Das Bauaufsichtsamt befindet sich im Technischen Rathaus, Hessen-Homburg-Platz 7, 63452 Hanau.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung in Hanau sind nach dem Hessischen Bauvorlagenerlass folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Liegenschaftsplan oder Katasterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Vorhaben
- Baubeschreibung und Herstellungskosten bei baulichen Änderungen
Das digitale Bauportal Hessen prüft bereits während der Eingabe die Vollständigkeit der Unterlagen, was zu weniger Nachforderungen führt. Ein großer Vorteil für Antragsteller in Hanau ist diese Vorabprüfung, die Zeit und Aufwand spart.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Hanau?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Hanau beträgt nach der Hessischen Bauordnung maximal 3 Monate im vereinfachten Verfahren. Dokumentierte Daten zeigen, dass die tatsächlichen Bearbeitungszeiten in Hanau zwischen 100 und 113 Tagen liegen. Die Frist beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Hanau?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Hanau setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten in Hanau
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: 100,– bis 3.500,– €
- Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hanau und hängen von der Komplexität des Vorhabens ab.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung in Hanau kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Die Bauaufsicht kann die neue Nutzung komplett untersagen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schäden die Regulierung ablehnen
- Rückbauauflagen: Im schlimmsten Fall müssen Änderungen wieder rückgängig gemacht werden
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung und sicherheitsrelevanten Mängeln wie fehlendem Brandschutz oder unzureichenden Rettungswegen.
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Hanau: Wir kennen die Besonderheiten vor Ort
Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden können wir Ihre Erfolgschancen maximieren. Die professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.
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