Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Karlsruhe: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Sie möchten eine Nutzungsänderung in Karlsruhe beantragen? Mit der reformierten Landesbauordnung Baden-Württemberg sind viele Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung seit 2025 verfahrensfrei möglich. Planeco Building begleitet Sie sicher durch alle genehmigungspflichtigen Verfahren.

Planen Sie eine Nutzungsänderung in Karlsruhe? Seit der Reform der Landesbauordnung Baden-Württemberg am 28. Juni 2025 wurden die Verfahren erheblich vereinfacht. Viele Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung sind mittlerweile verfahrensfrei möglich, während komplexere Umnutzungen weiterhin eine Baugenehmigung benötigen.

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung bezeichnet die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.

Nach § 50 der reformierten Landesbauordnung Baden-Württemberg wird zwischen verschiedenen Arten von Nutzungsänderungen unterschieden. Eine verfahrensfreie Nutzungsänderung liegt vor, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung.

Wichtig: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Selbst wenn Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.

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Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Karlsruhe?

Eine Nutzungsänderung muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung des Bauens, wie Raumhöhen, Fluchtwege oder Brandschutz.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Karlsruhe

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Karlsruhe beantragen

Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Karlsruhe erfolgt seit dem 1. Januar 2025 vollständig digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW). Das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe in der Karl-Friedrich-Straße 14-18 ist die zuständige Behörde für alle Bauangelegenheiten.

  1. Erstberatung und Vorprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht und Machbarkeitsbewertung

  2. Beauftragung eines Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen

  3. Digitale Antragstellung: Einreichung über ViBa-BW mit allen erforderlichen Dokumenten

  4. Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft den Antrag und beteiligt weitere Stellen

  5. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die über ViBa-BW in archivfähigem PDF/A-Format eingereicht werden müssen:

  • Lageplan: Maßstabsgetreuer Plan mit Eintragung des Vorhabens und der Grundstücksgrenzen

  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten der geplanten Nutzung

  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der neuen Nutzung und erforderlicher Veränderungen

  • Bestandsunterlagen: Frühere Baugenehmigungen und Bauzeichnungen

  • Fachgutachten: Bei Bedarf Brandschutz-, Schallschutz- oder Statikkonzepte

  • Erhebungsbogen: Für die Bautätigkeitsstatistik

Das Bauordnungsamt bietet über die Hotline 0721 133-6336 Unterstützung bei technischen Fragen zur digitalen Antragstellung.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Karlsruhe?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Verfahrensart und Komplexität des Vorhabens. Einfache Nutzungsänderungen dauern in der Regel 6 bis 12 Wochen, während komplexere Projekte 3 bis 6 Monate benötigen können. Die reformierte Landesbauordnung sieht eine Genehmigungsfiktion vor: Nach drei Monaten gilt ein Antrag im vereinfachten Verfahren automatisch als genehmigt, wenn keine Entscheidung vorliegt.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Karlsruhe?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Karlsruhe setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Planungskosten:

    • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €

    • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €

    • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

  2. Behördliche Gebühren:

    • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €

    • Baugenehmigung: 6 ‰ der geschätzten Baukosten

    • Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €

  3. Mögliche Baumaßnahmen:

    • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €

    • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz

    • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen

  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Sicherheitsmängeln

  • Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungseinheiten

  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.

Nutzungsänderung in Karlsruhe beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Karlsruhe. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung mit den lokalen Behörden und den spezifischen Anforderungen der reformierten Landesbauordnung Baden-Württemberg.

  • Kostenlose Erstberatung: Umfassende Machbarkeitsprüfung und Beratung zu Ihrem Vorhaben

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Verfahrensarten

  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Faire und transparente Kostenstruktur

  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen

  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand

  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Karlsruhe: Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten und Anforderungen

Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit dem Bauordnungsamt Karlsruhe können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Verzögerungen vermeiden. Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Nutzungsänderungen sind in Karlsruhe verfahrensfrei?

Seit der Reform der Landesbauordnung Baden-Württemberg am 28. Juni 2025 sind alle Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum im Innenbereich verfahrensfrei – unabhängig von der Gebäudeklasse oder bisherigen Nutzung. Dies umfasst beispielsweise die Umwandlung von Büroflächen, Lagerhallen oder Ladengeschäften in Wohnungen. Wichtig: Auch bei verfahrensfreien Nutzungsänderungen müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Wie reiche ich einen Antrag auf Nutzungsänderung in Karlsruhe ein?

Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Antragstellung ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW). Papieranträge werden nicht mehr akzeptiert. Alle Unterlagen müssen in archivfähigem PDF/A-Format eingereicht werden. Das Bauordnungsamt Karlsruhe bietet unter der Telefonnummer 0721 133-6336 Unterstützung bei technischen Fragen zur digitalen Antragstellung.

Was ist die Genehmigungsfiktion bei Nutzungsänderungen?

Die reformierte Landesbauordnung Baden-Württemberg führte die Genehmigungsfiktion ein: Ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren gilt automatisch als genehmigt, wenn die Baurechtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet. Dies schafft erhebliche Planungssicherheit für Bauherren, da sie wissen, dass spätestens nach drei Monaten die Genehmigung vorliegt.

Welche besonderen Regelungen gelten für denkmalgeschützte Gebäude in Karlsruhe?

Für Nutzungsänderungen in denkmalgeschützten Gebäuden oder in Gebieten mit Erhaltungssatzungen ist zusätzlich zur Baugenehmigung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Stadt Karlsruhe empfiehlt, frühzeitig vor der Antragstellung Kontakt mit der Denkmalschutzbehörde aufzunehmen, um Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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