Planen Sie eine Nutzungsänderung in Karlsruhe? Seit der Reform der Landesbauordnung Baden-Württemberg am 28. Juni 2025 wurden die Verfahren erheblich vereinfacht. Viele Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung sind mittlerweile verfahrensfrei möglich, während komplexere Umnutzungen weiterhin eine Baugenehmigung benötigen.
Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung bezeichnet die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Nach § 50 der reformierten Landesbauordnung Baden-Württemberg wird zwischen verschiedenen Arten von Nutzungsänderungen unterschieden. Eine verfahrensfreie Nutzungsänderung liegt vor, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung.
Wichtig: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Selbst wenn Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.
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Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Karlsruhe?
Eine Nutzungsänderung muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung des Bauens, wie Raumhöhen, Fluchtwege oder Brandschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Karlsruhe
Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung von Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
Wohnraum zu Gewerbe: Einrichtung einer Arztpraxis oder eines Büros in ehemaligen Wohnräumen
Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel von einer Werkstatt zu einem Fitnessstudio
Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Karlsruhe beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Karlsruhe erfolgt seit dem 1. Januar 2025 vollständig digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW). Das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe in der Karl-Friedrich-Straße 14-18 ist die zuständige Behörde für alle Bauangelegenheiten.
Erstberatung und Vorprüfung: Klärung der Genehmigungspflicht und Machbarkeitsbewertung
Beauftragung eines Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
Digitale Antragstellung: Einreichung über ViBa-BW mit allen erforderlichen Dokumenten
Behördliche Prüfung: Das Bauordnungsamt prüft den Antrag und beteiligt weitere Stellen
Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die über ViBa-BW in archivfähigem PDF/A-Format eingereicht werden müssen:
Lageplan: Maßstabsgetreuer Plan mit Eintragung des Vorhabens und der Grundstücksgrenzen
Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten der geplanten Nutzung
Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der neuen Nutzung und erforderlicher Veränderungen
Bestandsunterlagen: Frühere Baugenehmigungen und Bauzeichnungen
Fachgutachten: Bei Bedarf Brandschutz-, Schallschutz- oder Statikkonzepte
Erhebungsbogen: Für die Bautätigkeitsstatistik
Das Bauordnungsamt bietet über die Hotline 0721 133-6336 Unterstützung bei technischen Fragen zur digitalen Antragstellung.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Karlsruhe?
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Verfahrensart und Komplexität des Vorhabens. Einfache Nutzungsänderungen dauern in der Regel 6 bis 12 Wochen, während komplexere Projekte 3 bis 6 Monate benötigen können. Die reformierte Landesbauordnung sieht eine Genehmigungsfiktion vor: Nach drei Monaten gilt ein Antrag im vereinfachten Verfahren automatisch als genehmigt, wenn keine Entscheidung vorliegt.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Karlsruhe?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Karlsruhe setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten:
Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Gebühren:
Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
Baugenehmigung: 6 ‰ der geschätzten Baukosten
Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €
Mögliche Baumaßnahmen:
Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Sicherheitsmängeln
Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungseinheiten
Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
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