Eine Nutzungsänderung in Kiel erfordert eine Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume zu Wohnraum machen oder eine gewerbliche Nutzung ändern möchten – das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation der Stadt Kiel prüft jeden Antrag sorgfältig nach den Vorgaben der Landesbauordnung Schleswig-Holstein.
Seit Juli 2024 gelten in Schleswig-Holstein neue, vereinfachte Regelungen für Nutzungsänderungen. Die reformierte Landesbauordnung erleichtert insbesondere das Bauen im Bestand und die Schaffung von Wohnraum. Mit Planeco Building nutzen Sie diese Vorteile optimal und erhalten Ihre Genehmigung in 14–21 Tagen Bearbeitungszeit.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Nach § 59 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein bedarf die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit nicht durch andere Regelungen etwas anderes bestimmt ist. Das Bauamt Kiel prüft dabei verschiedene Aspekte wie Bebauungsplan, Brandschutzanforderungen, Stellplatznachweise und Nachbarschaftsverträglichkeit.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Kiel?
Eine Nutzungsänderung in Kiel beantragen müssen Sie immer dann, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, wie Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit oder Brand- und Schallschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Kiel
- Umwandlung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung
- Umnutzung von Gewerberäumen zu einem Gastronomie- oder Praxisbetrieb
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln
- Umwidmung einer Ladenfläche zu einem Fitnessstudio
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln
- Umnutzung von Räumen zu einer Kindertagesstätte
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Kiel beantragen
Der Ablauf für eine Nutzungsänderung in Kiel stellen folgt einem strukturierten Prozess. Die Antragstellung erfolgt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kiel, die ihren Sitz am Fleethörn 9 im Rathaus hat.
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung, ob die geplante Nutzung am Standort zulässig ist
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Digitale Einreichung: Vollständige Antragstellung über das Online-Portal der Stadt Kiel
- Behördliche Prüfung: Das Bauamt prüft den Antrag nach geltendem Recht
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Die Stadt Kiel bietet ein umfassendes digitales Antragsportal, über das Sie Ihre Unterlagen vollständig digital einreichen können. Dies verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich und macht den Prozess transparenter.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen Antrag auf Nutzungsänderung in Kiel müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Die Grundausstattung umfasst einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, einen Lageplan, Bauzeichnungen und eine Baubeschreibung.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Maßstab nicht kleiner als 1:500)
- Lageplan in angemessenem Maßstab
- Bauzeichnungen (Maßstab nicht kleiner als 1:50)
- Baubeschreibung mit Details zur geplanten Nutzung
- Nachweis der Standsicherheit (bei Bedarf)
- Brandschutznachweis (je nach Nutzung)
- Stellplatznachweis nach Kieler Stellplatzsatzung
- Angaben zur Barrierefreiheit (bei öffentlich zugänglichen Nutzungen)
Je nach konkreter Zielnutzung können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Bei medizinischen Praxen beispielsweise müssen umfangreiche Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 erfüllt werden.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Kiel?
Die Nutzungsänderung Kiel Dauer beträgt offiziell 3 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit im vereinfachten Verfahren. Die Frist beginnt jedoch erst drei Wochen nach Zugang vollständiger Unterlagen. Mit der neuen Landesbauordnung 2024 gilt bei digitaler Einreichung die Genehmigungsfiktion – das bedeutet, der Antrag gilt nach Fristablauf automatisch als genehmigt, wenn kein Ablehnungsbescheid erteilt wurde.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Kiel?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Kiel setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Vereinfachtes Verfahren: 11,– € je angefangene 1.000,– € der anrechenbaren Bauwerte
- Normales Genehmigungsverfahren: 7,– € je angefangene 1.000,– € der anrechenbaren Bauwerte
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Die Stadt Kiel akzeptiert Online-Zahlungen per Kreditkarte oder PayPal. Für Überweisungen nutzen Sie die Bankverbindung der Stadt Kiel bei der Förde Sparkasse (IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16).
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Einrichtung einer Nutzungsänderung ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit erheblichen Geldstrafen geahndet werden. Das Bauamt Kiel weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht genehmigte Nutzungsänderungen mit Bußgeldern bis zu 50.000,– € bestraft werden können.
Weitere mögliche Konsequenzen sind:
- Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Rückbau- oder Beseitigungsanordnungen
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von Auflagen
- Nachträgliche Genehmigungsverfahren mit höheren Kosten
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet, was zu zusätzlichen Anforderungen führen kann.
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Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung mit umfassender Machbarkeitsprüfung
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
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