Eine Nutzungsänderung in Lüneburg erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung, da sich durch die neue Nutzung andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben. Ob Sie eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihre Geschäftsräume anders nutzen möchten – das Verfahren unterliegt der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und erfordert eine professionelle Begleitung.
Planeco Building unterstützt Sie bei allen Schritten Ihrer Nutzungsänderung in Lüneburg – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und unserer lokalen Expertise in Niedersachsen sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf Ihres Vorhabens.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die rechtliche Überführung einer baulichen Anlage von der bisherigen in eine neue Nutzungsart. Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt als an die bisherige Nutzung.
Maßgeblich für die Beurteilung ist dabei nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die in der letzten Baugenehmigung genehmigte Nutzungsart. Diese können Sie in der Bauakte einsehen, die beim Fachdienst Bauen des Landkreises Lüneburg oder der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg archiviert ist.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Lüneburg?
Eine Nutzungsänderung in Lüneburg ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante Änderung neue bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl technische Aspekte wie Brandschutz und Stellplätze als auch städtebauliche Zulässigkeiten.
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Raumhöhen, Belichtung, Belüftung, Rettungswege, Brandschutz
- Bauplanungsrechtliche Aspekte: Zulässigkeit der Nutzung im Bebauungsplan, Einordnung in die Umgebungsbebauung
- Stellplatzanforderungen: Nachweis ausreichender Parkplätze nach § 47 NBauO
- Barrierefreiheit: Bei öffentlich zugänglichen oder gewerblichen Nutzungen
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Lüneburg
In Lüneburg werden besonders häufig folgende Arten von Nutzungsänderungen beantragt:
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung von Büros, Praxen oder Ladenflächen zu Wohnzwecken
- Wohnraum zu Gewerbe: Einrichtung von Büros, Praxen oder kleinen Gewerbebetrieben in ehemaligen Wohnungen
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Dachgeschossausbau: Schaffung von Wohnraum im ungenutzten Dachbereich
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Lüneburg beantragen
Das Baugenehmigungsverfahren für Nutzungsänderungen in Lüneburg folgt einem strukturierten Ablauf, der je nach Zuständigkeit beim Landkreis oder der Hansestadt durchgeführt wird:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit und Zuständigkeiten
- Bauvoranfrage (optional): Bei komplexeren Vorhaben empfiehlt sich eine Bauvoranfrage nach § 73 NBauO
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Antragsunterlagen
- Digitale Antragstellung: Seit 1. Januar 2024 erfolgt die Einreichung über die Digitale Baugenehmigungsplattform
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 3 Wochen, anschließend fachliche Bearbeitung
- Genehmigungserteilung: Nach 10–16 Wochen erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine vollständige Antragstellung in Lüneburg sind folgende Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) erforderlich:
- Amtliches Antragsformular mit allen erforderlichen Unterschriften
- Lagepläne im Maßstab 1:500 bis 1:1000 mit elektronischer Signatur
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100 mit Kennzeichnung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Vorhaben mit Angaben zu Mitarbeiterzahl, Öffnungszeiten und Tätigkeiten
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf nach § 47 NBauO
- Baubeschreibung und Herstellungskostenberechnung bei baulichen Änderungen
- Bauzahlenberechnung mit Wohn- oder Nutzflächenangaben
Je nach Art der Nutzungsänderung können zusätzlich erforderlich sein: Brandschutzkonzept, Lärm- und Immissionsgutachten, Verkehrsgutachten oder Nachweis der Barrierefreiheit.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Lüneburg?
Die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Lüneburg beträgt bei vollständigen Unterlagen in der Regel 10–16 Wochen. Für Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum gilt seit 1. Juli 2024 die Genehmigungsfiktion nach § 70a NBauO – die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb von 12 Wochen entscheidet.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Lüneburg?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Lüneburg setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz oder Stellplatzablöse von 5.000,– bis 25.000,– €
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann erhebliche Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Sofortige Einstellung der nicht genehmigten Nutzung
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung von Schadensregulierungen bei nicht genehmigten Nutzungen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders in der Hansestadt Lüneburg ist die Zweckentfremdungssatzung (ZwEntS) zu beachten, die zusätzliche Genehmigungen für die Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche Nutzung oder Ferienwohnungen erfordert.
Nutzungsänderung in Lüneburg beantragen – mit Planeco Building
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- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
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- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Lüneburg: Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und Behördenpraxis
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