Möchten Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln oder ein anderes Gewerbe etablieren? Dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung in Mainz. Die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz unterliegt den aktuellen Bestimmungen der Landesbauordnung, die seit November 2025 erhebliche Vereinfachungen für Bauherren bietet.
Eine Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen. Ohne entsprechende Genehmigung ist die neue Nutzung illegal und kann zu Bußgeldern bis zu 50.000,– € führen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils bei den Behörden. Maßgeblich ist dabei, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. In Mainz wird dies durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt geprüft und genehmigt.
Wichtig zu verstehen: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Selbst wenn Sie keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Mainz?
Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.
- Bauplanungsrecht: Regelt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten zulässig sind
- Bauordnungsrecht: Bestimmt technische Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze und Barrierefreiheit
- Veränderte Anforderungen: Neue Nutzung führt zu anderen Sicherheits- oder Ausstattungsstandards
- Emissionsschutz: Unterschiedliche Lärm- oder Geruchsbelastungen durch neue Nutzung
Seit November 2025 gelten in Rheinland-Pfalz erhebliche Erleichterungen: Nutzungsänderungen in rechtmäßig bestehenden Gebäuden sind grundsätzlich nicht mehr abstandsflächenrelevant, da sich an der nachbarlichen Interessenlage üblicherweise nichts ändert.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Mainz
In der Praxis kommen verschiedene Arten von Nutzungsänderungen vor, die eine Genehmigung erfordern:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Restaurant zu Fitnessstudio oder Praxis
- Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen für Wohnzwecke
- Dachboden zu Wohnraum: Speicher- oder Dachbodenausbau
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Mainz beantragen
Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Mainz folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die aktuellen Digitalisierungsmaßnahmen der Stadt vereinfacht wurde:
- Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung am Standort
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge stellen
- Unterlagenerstellung: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Antragstellung: Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde Mainz
- Behördenprüfung: Durchschnittlich 3 Monate Bearbeitungszeit
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für die Beantragung einer Nutzungsänderung in Mainz sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die nach der Bauunterlagen- und Prüfverordnung (BauuntPrüfVO) eingereicht werden müssen:
- Bauantrag: Auf vorgegebenen Formularen oder digital über das Online-Portal
- Auszug aus der Liegenschaftskarte: Nicht älter als 3 Monate
- Lageplan: Maßstabsgetreue Darstellung des Grundstücks
- Bauzeichnungen: Bestand und geplante Nutzung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der neuen Nutzungsart
- Brandschutznachweis: Erfüllung der neuen Brandschutzanforderungen
- Stellplatznachweis: Außer bei Wohnnutzungsänderungen (seit November 2025 entfallen)
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Mainz?
Die Bearbeitungszeiten in Mainz sind durch die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz geregelt. Nach der Novellierung von November 2025 hat die Bauaufsichtsbehörde 15 Arbeitstage zur Vollständigkeitsprüfung. Bei vollständigen Unterlagen beträgt die Entscheidungsfrist 1 Monat für vereinfachte Verfahren und 3 Monate für umfangreichere Vorhaben. In der Praxis liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei etwa 3 Monaten.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Mainz?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Mainz setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für Architektleistungen
- Behördliche Gebühren: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz oder Schallschutz
- Baumaßnahmen: Je nach erforderlichen Anpassungen (Brandschutz, Barrierefreiheit)
Eine Bauvoranfrage kostet in Mainz zwischen 200,– und 500,– € an Behördengebühren. Diese können zu 50 % auf spätere Genehmigungsgebühren angerechnet werden und bieten Planungssicherheit für Ihr Vorhaben.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Nutzung einer Immobilie ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben. In Mainz drohen bei illegaler Nutzungsänderung verschiedene Sanktionen:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Sofortiges Verbot der neuen Nutzung
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
- Versicherungsschutz gefährdet: Regulierung kann bei Schadensfällen abgelehnt werden
- Nachträgliche Genehmigungskosten: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
Besonders in Mainz ist die Zweckentfremdungsverbotssatzung zu beachten, die zusätzliche Anforderungen an die Umnutzung von Wohnraum stellt. Bei Verstößen gegen diese Satzung können weitere Sanktionen verhängt werden.
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