Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Neumünster: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie möchten eine Nutzungsänderung in Neumünster beantragen? Mit Planeco Building erhalten Sie professionelle Unterstützung für Ihr Vorhaben – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde Neumünster.

Eine Nutzungsänderung in Neumünster erfordert eine Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Die Untere Bauaufsichtsbehörde Neumünster prüft jeden Antrag nach der aktuellen Landesbauordnung Schleswig-Holstein von 2024. Ob Sie eine Ferienwohnung einrichten, Gewerberäume zu Wohnraum umwandeln oder eine andere Nutzungsänderung planen – wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Schritte erfolgreich zu durchlaufen.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Neumünster. Sie überführt die Immobilie bei der Untere Bauaufsichtsbehörde offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2024 entspricht ein Antrag auf Nutzungsänderung formell einem Bauantrag – selbst wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Die alte Genehmigung können Sie über das Bauarchiv der Bauaufsichtsbehörde in der Brachenfelder Straße 1-3 einsehen oder über das kostenlose Bauberatungs-Online-Formular der Stadt Neumünster anfordern.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Neumünster?

Eine Nutzungsänderung in Neumünster muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen:

  • Bauplanungsrecht: Regelt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind
  • Bauordnungsrecht: Regelt technische Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit
  • Veränderte Sicherheitsanforderungen: Bei unterschiedlichen Nutzungen ändern sich oft Rettungswege oder Brandschutzauflagen
  • Stellplatznachweis: Verschiedene Nutzungen erfordern unterschiedliche Anzahl von Parkplätzen

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Neumünster

In Neumünster sind folgende Nutzungsänderungen besonders häufig:

  1. Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büroräume oder Geschäfte zu Wohnungen
  3. Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
  4. Kellerausbau zu Wohnraum: Schaffung zusätzlicher Wohnflächen
  5. Dachgeschossausbau: Umwandlung von Speicher zu Wohnraum

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Neumünster beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Neumünster folgt einem strukturierten Ablauf bei der Untere Bauaufsichtsbehörde:

  1. Kostenlose Erstberatung nutzen: Kontaktieren Sie die Bauaufsichtsbehörde über das Online-Formular unter bauaufsicht@neumuenster.de
  2. Machbarkeitsprüfung durchführen: Prüfung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen
  3. Qualifizierten Planer beauftragen: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
  4. Antragsunterlagen erstellen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
  5. Bauantrag stellen: Einreichung bei der Untere Bauaufsichtsbehörde Neumünster
  6. Behördliche Prüfung abwarten: Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten nach § 63 LBO
  7. Genehmigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung können Sie die neue Nutzung aufnehmen

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine Nutzungsänderung in Neumünster sind nach der Checkliste der Stadt folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ausgefülltes Bauantragsformular der Stadt Neumünster
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung des Baugrundstücks
  • Aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Abstandsflächennachweis mit Berechnung und zeichnerischer Darstellung
  • Ausgefüllter Erhebungsbogen
  • Baubeschreibung der bisherigen und geplanten Nutzung

Je nach Art der Nutzungsänderung können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie Brandschutznachweise von einem Sachverständigen, Standsicherheitsnachweise durch einen Statiker oder Stellplatzberechnungen.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Neumünster?

Die Untere Bauaufsichtsbehörde Neumünster hat nach § 63 LBO maximal 3 Monate Zeit zur Entscheidung über Ihren Antrag. Diese Frist kann um bis zu 2 weitere Monate verlängert werden. In der Praxis werden einfache Nutzungsänderungen oft schneller bearbeitet – zwischen 6 bis 12 Wochen bei vollständigen Unterlagen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Neumünster?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Neumünster setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr meist: 200,– bis 800,– €
  • Akteneinsicht: 6,80 €, erste Kopie: 6,80 €, weitere Kopien: 1,40 €

3. Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung in Neumünster ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Bußgelder bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Planungskosten
  • Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
  • Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von behördlichen Auflagen

Besonders bei Ferienwohnungen prüft die Stadt Neumünster streng, da diese den Wohnungsmarkt beeinflussen können. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.

Nutzungsänderung in Neumünster beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Neumünster. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung mit der Untere Bauaufsichtsbehörde Neumünster und kennen die Besonderheiten der Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2024.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung und Machbarkeitsprüfung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge deutschlandweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Neumünster

Unsere erfahrenen Architekten kennen die Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde Neumünster genau und sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und verfahrenskonform eingereicht wird. Dadurch minimieren wir Rückfragen und beschleunigen das Genehmigungsverfahren erheblich.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Neumünster?

Die Untere Bauaufsichtsbehörde Neumünster hat nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein maximal 3 Monate Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags. Bei vollständigen Unterlagen werden einfache Nutzungsänderungen oft bereits nach 6-12 Wochen genehmigt. Planeco Building erstellt Ihre Antragsunterlagen in nur 14-21 Tagen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Nutzungsänderung in Neumünster?

Für eine Nutzungsänderung in Neumünster benötigen Sie das ausgefüllte Bauantragsformular, einen Lageplan im Maßstab 1:500, eine aktuelle Flurkarte, Bauzeichnungen, einen Abstandsflächennachweis und einen Erhebungsbogen. Je nach Nutzungsart können zusätzliche Gutachten erforderlich sein.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Neumünster genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung in Neumünster ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte wie Brandschutz, Stellplätze oder Rettungswege.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Neumünster?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Neumünster setzen sich aus Planungskosten (1.500-4.000 Euro), Behördengebühren (200-800 Euro Mindestgebühr) und eventuellen Baumaßnahmen zusammen. Die Gesamtkosten hängen stark von der Art und Komplexität der geplanten Nutzungsänderung ab.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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