Eine Nutzungsänderung in Osnabrück ist immer dann erforderlich, wenn Sie die Art der baulichen Nutzung Ihres Gebäudes oder Gebäudeteils ändern möchten. Ob Sie eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihre Büroräume für ein anderes Gewerbe nutzen möchten – die Stadt Osnabrück und der Landkreis Osnabrück haben klare Verfahren für solche Vorhaben etabliert.
Dank der modernen Digitalen Bauplattform können Anträge auf Nutzungsänderung in Osnabrück heute vollständig elektronisch eingereicht werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung erheblich und sorgt für transparente Kommunikation zwischen Antragstellern und Behörden.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Liegt Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vor, kann diese über das Bauaktenarchiv der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingesehen werden.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die NBauO stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Das bedeutet: Selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Osnabrück?
Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung in Osnabrück muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage oder Teile der baulichen Anlage ergeben. Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Die Genehmigungspflicht ergibt sich nicht aus der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Nutzung, sondern aus veränderten technischen Anforderungen. Beispiel: Wohnungen und Physiotherapiepraxen sind in Wohngebieten beide erlaubt. Trotzdem braucht die Umwandlung eine Genehmigung, da sich Brandschutz- und Stellplatzanforderungen ändern.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Osnabrück
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Geschäftsräume zu Wohnzwecken nutzen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Änderung der gewerblichen Nutzungsart
- Keller zu Wohnraum: Ausbau nicht ausgebauter Kellerflächen
- Dachboden zu Wohnraum: Ausbau des Dachgeschosses für Wohnzwecke
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Osnabrück beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Osnabrück folgt einem strukturierten Prozess, der dank der digitalen Bauplattform heute vollständig elektronisch abgewickelt wird:
- Erstberatung und Vorprüfung: Umfassende Machbarkeitsbewertung sowie Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung wird beauftragt
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente werden erstellt
- Elektronische Einreichung: Der vollständige Antrag wird über die Digitale Bauplattform eingereicht
- Behördliche Prüfung: Die Allgemeine Bauaufsicht der Stadt Osnabrück oder der Fachdienst 6 des Landkreises prüft den Antrag
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die digitale Baugenehmigung
Für Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum gilt in Niedersachsen eine besondere Regelung: Nach § 70a NBauO tritt bei vollständigen Anträgen eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten ein, wenn die Behörde nicht tätig wird.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine fundierte Planung sollten Sie dem Architekten alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage übergeben:
- Bestandspläne bzw. Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Frühere Baugenehmigungen und Bauakten
- Bestehende Brandschutzkonzepte und andere Gutachten
- Vorhandene Statikunterlagen (falls vorhanden)
- Angaben über Umbauten und sonstige Veränderungen
Anhand Ihrer Vorgaben zu Art und Umfang der zukünftigen Nutzung werden die Genehmigungsplanung und die Bauvorlagen für den Antrag erarbeitet. Die elektronische Einreichung über die Digitale Bauplattform ist heute Standard und beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Osnabrück?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Osnabrück variiert je nach Komplexität des Vorhabens. Einfache Nutzungsänderungen können in 6 bis 12 Wochen genehmigt werden, komplexere Projekte benötigen 3 bis 6 Monate. Projekte mit besonderen Anforderungen können 6 bis 12 Monate dauern.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Osnabrück?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Osnabrück setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten:
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung bis zu 50.000,– €
- Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die Nutzung komplett untersagen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung und sicherheitsrelevanten Mängeln im Brandschutz oder bei Rettungswegen.
Nutzungsänderung in Osnabrück beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr spezialisierter Partner für Nutzungsänderungen in Osnabrück. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über einzigartige Erfahrung im Bereich Nutzungsänderung.
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- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Antragstellung dank effizienter Prozesse
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Osnabrück: Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten
Dank der modernen Digitalen Bauplattform in Osnabrück können wir Ihren Antrag vollständig elektronisch einreichen und den gesamten Prozess transparent für Sie gestalten. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.


















