Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Potsdam: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Möchten Sie eine Immobilie in Potsdam umnutzen? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung für die Nutzungsänderung schnell und unkompliziert – digital, transparent und mit maximalen Erfolgschancen.

Eine Nutzungsänderung in Potsdam erfordert eine Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Die Untere Bauaufsichtsbehörde Potsdam ist die zuständige Stelle für alle Genehmigungsverfahren und bearbeitet Anträge nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von vier Monaten.

Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerbe in Wohnraum umwandeln oder eine Gewerbe in Gewerbe umwandeln möchten – wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einer baulichen Anlage eine neue Zweckbestimmung gegeben wird. Nach der Brandenburgischen Bauordnung ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung. Dies gilt unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen durchgeführt werden oder nicht.

Entscheidend ist die in der letzten Baugenehmigung genehmigte Nutzung. Diese können Sie über das Bauaktenarchiv der Stadt Potsdam einsehen oder von Ihrem Vorbesitzer erhalten. Die Untere Bauaufsichtsbehörde Potsdam entscheidet im Einzelfall, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Potsdam?

Eine Nutzungsänderung in Potsdam muss beantragt werden, wenn sich durch die geplante Umnutzung andere oder höhere Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt, welche Nutzungen an welchen Standorten zulässig sind, während das Bauordnungsrecht die technischen Anforderungen festlegt.

  • Bauplanungsrechtliche Belange: Prüfung der städtebaulichen Zulässigkeit nach Baugesetzbuch
  • Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit, Schallschutz
  • Verfahrensfreie Ausnahmen: Nach § 61 BbgBO, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entstehen

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Potsdam

In Potsdam sind verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig anzutreffen:

  1. Wohnraum zu gewerblicher Nutzung: Umwandlung einer Wohnung in ein Büro oder eine Praxis
  2. Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung von Büro- oder Gewerbeflächen zu Wohnzwecken
  3. Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
  4. Gewerbe zu Gewerbe: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
  5. Kellerausbau: Umwandlung von Kellerräumen zu Wohnraum

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Potsdam beantragen

Das Verfahren für eine Nutzungsänderung beantragen in Potsdam folgt einem standardisierten Ablauf nach der Brandenburgischen Bauordnung:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der Zulässigkeit am geplanten Standort
  2. Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
  3. Erstellung der Bauvorlagen: Vollständige Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung plus digital
  4. Einreichung bei der Behörde: Antragstellung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde Potsdam
  5. Vollständigkeitsprüfung: Zwei Wochen Prüfung durch die Behörde
  6. Behördenbeteiligung: Ein Monat für Stellungnahmen der Fachbehörden
  7. Entscheidung: Ein Monat Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde

Planeco Building übernimmt den gesamten Prozess für Sie und sorgt für eine professionelle Antragstellung innerhalb von 14–21 Tagen.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine Nutzungsänderung in Potsdam stellen benötigen Sie vollständige Bauvorlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV):

  • Antragsformular in dreifacher Ausfertigung plus digital
  • Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 (nicht älter als 6 Monate)
  • Amtlicher Lageplan gemäß § 7 Abs. 3 BbgBauVorlV
  • Objektbezogener Lageplan gemäß § 7 Abs. 5 BbgBauVorlV
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung mit detaillierter Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
  • Frühere Baugenehmigungen und Bestandspläne

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Potsdam?

Die Nutzungsänderung Potsdam Dauer beträgt nach der Brandenburgischen Bauordnung standardmäßig vier Monate. Diese Frist setzt sich zusammen aus zwei Wochen Vollständigkeitsprüfung, einem Monat für Stellungnahmen der Fachbehörden und einem Monat Entscheidungsfrist. Bei unvollständigen Unterlagen ruht das Verfahren bis zur Nachreichung.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Potsdam?

Die Kosten für eine Potsdam Nutzungsänderung beantragen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– € bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner: 500,– € bis 2.000,– € (bei Bedarf)
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– € bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten

  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– € bis 800,– €
  • Beratung: Erste Stunde kostenfrei, ab der zweiten Stunde 97,– €

3. Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– € bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– € bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– € bis 25.000,– € pro Stellplatz (je nach Gemeinde)
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– € bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung kann in Potsdam schwerwiegende Folgen haben:

  1. Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
  2. Erhöhte Gebühren: Bei nachträglicher Genehmigung fallen reguläre Gebühren plus höhere Planungskosten an
  3. Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die Einstellung der Nutzung verfügen
  4. Rückbau: In schweren Fällen kann ein Rückbau der baulichen Anlage angeordnet werden
  5. Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen

Die Untere Bauaufsichtsbehörde Potsdam betont in ihren Merkblättern, dass rechtzeitig ein Bauantrag gestellt werden sollte, auch nachträglich bei bereits ausgeübter Nutzung.

Nutzungsänderung in Potsdam beantragen – mit Planeco Building

Als spezialisierter Dienstleister für Nutzungsänderungen bundesweit bietet Planeco Building Ihnen maximale Erfolgschancen für Ihr Vorhaben in Potsdam. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen jährlich verfügen wir über einzigartige Erfahrung im Bereich der Nutzungsänderungen.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Umfassende Machbarkeitsprüfung ohne Kosten
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  • Volle Preistransparenz: Keine versteckten Kosten, klare Kostenstruktur
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Antragstellung dank effizienter Prozesse
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Potsdam: Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Durch strukturierte Abläufe und proaktive Behördenkommunikation minimieren wir Rückfragen und beschleunigen Ihr Genehmigungsverfahren erheblich.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Potsdam?

Eine Nutzungsänderung in Potsdam dauert nach der Brandenburgischen Bauordnung standardmäßig vier Monate. Diese Frist setzt sich zusammen aus zwei Wochen Vollständigkeitsprüfung, einem Monat für Stellungnahmen der Fachbehörden und einem Monat Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde. Mit Planeco Building erfolgt die Antragstellung bereits nach 14–21 Tagen.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Potsdam?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Potsdam umfassen Planungskosten von 1.500,– € bis 4.000,– €, Behördengebühren von mindestens 200,– € bis 800,– € und gegebenenfalls zusätzliche Baumaßnahmen. Die Gebühren richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung und betragen 0,3 % bis 0,8 % der veranschlagten Baukosten.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Potsdam?

Für eine Nutzungsänderung in Potsdam benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung und bei gewerblicher Nutzung eine detaillierte Betriebsbeschreibung. Alle Unterlagen müssen in dreifacher Ausfertigung plus digital eingereicht werden.

Kann ich eine Nutzungsänderung in Potsdam selbst beantragen?

Grundsätzlich ist für Bauanträge eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich – also ein Architekt oder eingetragener Bauingenieur. Bei einfachen Nutzungsänderungen akzeptieren manche Behörden auch Anträge vom Bauherrn selbst, übernehmen dann aber keine fachliche Prüfung. Eine professionelle Unterstützung ist daher empfehlenswert.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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