Eine Nutzungsänderung in Potsdam erfordert eine Baugenehmigung, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Die Untere Bauaufsichtsbehörde Potsdam ist die zuständige Stelle für alle Genehmigungsverfahren und bearbeitet Anträge nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von vier Monaten.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einer baulichen Anlage eine neue Zweckbestimmung gegeben wird. Nach der Brandenburgischen Bauordnung ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, wenn für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung. Dies gilt unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen durchgeführt werden oder nicht.
Entscheidend ist die in der letzten Baugenehmigung genehmigte Nutzung. Diese können Sie über das Bauaktenarchiv der Stadt Potsdam einsehen oder von Ihrem Vorbesitzer erhalten. Die Untere Bauaufsichtsbehörde Potsdam entscheidet im Einzelfall, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Potsdam?
Eine Nutzungsänderung in Potsdam muss beantragt werden, wenn sich durch die geplante Umnutzung andere oder höhere Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt, welche Nutzungen an welchen Standorten zulässig sind, während das Bauordnungsrecht die technischen Anforderungen festlegt.
- Bauplanungsrechtliche Belange: Prüfung der städtebaulichen Zulässigkeit nach Baugesetzbuch
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit, Schallschutz
- Verfahrensfreie Ausnahmen: Nach § 61 BbgBO, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entstehen
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Potsdam
In Potsdam sind verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig anzutreffen:
- Wohnraum zu gewerblicher Nutzung: Umwandlung einer Wohnung in ein Büro oder eine Praxis
- Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung von Büro- oder Gewerbeflächen zu Wohnzwecken
- Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe zu Gewerbe: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Kellerausbau: Umwandlung von Kellerräumen zu Wohnraum
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Potsdam beantragen
Das Verfahren für eine Nutzungsänderung beantragen in Potsdam folgt einem standardisierten Ablauf nach der Brandenburgischen Bauordnung:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Prüfung der Zulässigkeit am geplanten Standort
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
- Erstellung der Bauvorlagen: Vollständige Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung plus digital
- Einreichung bei der Behörde: Antragstellung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde Potsdam
- Vollständigkeitsprüfung: Zwei Wochen Prüfung durch die Behörde
- Behördenbeteiligung: Ein Monat für Stellungnahmen der Fachbehörden
- Entscheidung: Ein Monat Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung in Potsdam stellen benötigen Sie vollständige Bauvorlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV):
- Antragsformular in dreifacher Ausfertigung plus digital
- Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 (nicht älter als 6 Monate)
- Amtlicher Lageplan gemäß § 7 Abs. 3 BbgBauVorlV
- Objektbezogener Lageplan gemäß § 7 Abs. 5 BbgBauVorlV
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung mit detaillierter Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
- Frühere Baugenehmigungen und Bestandspläne
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Potsdam?
Die Nutzungsänderung Potsdam Dauer beträgt nach der Brandenburgischen Bauordnung standardmäßig vier Monate. Diese Frist setzt sich zusammen aus zwei Wochen Vollständigkeitsprüfung, einem Monat für Stellungnahmen der Fachbehörden und einem Monat Entscheidungsfrist. Bei unvollständigen Unterlagen ruht das Verfahren bis zur Nachreichung.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Potsdam?
Die Kosten für eine Potsdam Nutzungsänderung beantragen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– € bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– € bis 2.000,– € (bei Bedarf)
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– € bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– € bis 800,– €
- Beratung: Erste Stunde kostenfrei, ab der zweiten Stunde 97,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– € bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– € bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– € bis 25.000,– € pro Stellplatz (je nach Gemeinde)
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– € bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung kann in Potsdam schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Erhöhte Gebühren: Bei nachträglicher Genehmigung fallen reguläre Gebühren plus höhere Planungskosten an
- Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die Einstellung der Nutzung verfügen
- Rückbau: In schweren Fällen kann ein Rückbau der baulichen Anlage angeordnet werden
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
Die Untere Bauaufsichtsbehörde Potsdam betont in ihren Merkblättern, dass rechtzeitig ein Bauantrag gestellt werden sollte, auch nachträglich bei bereits ausgeübter Nutzung.
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