Möchten Sie eine bestehende Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Ihre Gewerbefläche zur Wohnfläche umwandeln oder ein anderes Gewerbe eröffnen? Dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung in Rostock! Die Hansestadt hat als Pilotkommune ein digitales Antragsverfahren entwickelt, das den Prozess erheblich beschleunigt.
Viele Eigentümer sind unsicher, wann überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Mit der richtigen Beratung und professioneller Unterstützung wird Ihre Nutzungsänderung in Rostock zum planbaren Erfolg.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage von der genehmigten Nutzung so wesentlich unterscheidet, dass andere oder weitergehende Anforderungen anzuwenden wären. Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern bedürfen Nutzungsänderungen grundsätzlich einer Baugenehmigung.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Falls Ihnen diese nicht vorliegt, können Sie sie über das Bauaktenarchiv des Bauamts Rostock einsehen. Die Behörde prüft im Einzelfall, ob die geplante Änderung genehmigungsbedürftig ist.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Rostock?
Eine Nutzungsänderung in Rostock wird immer dann erforderlich, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit und bestimmt, welche Nutzungsarten in welchen Gebieten erlaubt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technischen Anforderungen wie Brandschutz, Rettungswege oder Stellplätze.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Rostock
- Umwandlung von Wohnraum in eine Ferienwohnung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln (z.B. ehemalige Büros zu Wohnungen)
- Umnutzung einer Wohnung zu einer Arztpraxis oder einem Büro
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln (z.B. Blumenladen zu Tischlerei)
- Ausbau von Dachboden oder Keller zu Wohnraum
- Umwandlung einer Garage zu Wohn- oder Abstellraum
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Rostock beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung folgt einem strukturierten Ablauf. Das Bauamt Rostock am Holbeinplatz 14 ist Ihre zuständige Behörde für alle Fragen zur Baugenehmigung.
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Klärung der Zulässigkeit der geplanten Nutzung am Standort
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen die Unterlagen erstellen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Einreichung beim Bauamt: Digital über das MV-Serviceportal oder in Textform
- Behördliche Prüfung: Das Bauamt prüft alle relevanten Aspekte und beteiligt weitere Stellen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine vollständige Antragstellung beim Bauamt Rostock benötigen Sie verschiedene Dokumente. Die Vollständigkeitsprüfung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.
- Antrag auf Nutzungsänderung (amtliches Formular)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan des Grundstücks
- Bauzeichnungen der betroffenen Geschosse
- Baubeschreibung mit Angaben zur geplanten Nutzung
- Standsicherheitsnachweis (bei baulichen Änderungen)
- Brandschutzkonzept (je nach Nutzungsart)
- Stellplatznachweis oder -berechnung
- Frühere Baugenehmigungen (falls vorhanden)
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Rostock?
Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern muss das Bauamt innerhalb von drei Monaten über vollständige Anträge entscheiden. In der Praxis liegt die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen beim Bauamt Rostock bei 3 bis 8 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Rostock?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Projektumfang:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren für Befreiungen (nach Bedarf)
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz (je nach Gemeinde)
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Wer eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung vornimmt, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Das Bauamt Rostock kann bei ungenehmigten Änderungen verschiedene Maßnahmen ergreifen:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Nutzungsuntersagung: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Brandschutz oder andere Sicherheitsvorschriften
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders in der historischen Rostocker Innenstadt sind zusätzlich Denkmalschutzaspekte zu beachten, die das Verfahren verkomplizieren können. Eine frühzeitige Beratung verhindert kostspielige Nachverfahren.
Nutzungsänderung in Rostock beantragen – mit Planeco Building
Als spezialisiertes Unternehmen für Baugenehmigungen unterstützen wir Sie bei Ihrer Nutzungsänderung in Rostock mit umfassender Expertise und bewährten Prozessen:
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- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise: Wir kennen die Besonderheiten des Bauamts Rostock
Die Hansestadt Rostock als Pilotkommune für digitale Baugenehmigungen bietet bereits heute moderne Antragsverfahren. Ab Januar 2026 werden voraussichtlich auch Nutzungsänderungen in Rostock vollständig digital abgewickelt. Nutzen Sie schon heute die Vorteile der fortschrittlichen Verwaltung und unserer spezialisierten Beratung.
Unser erfahrenes Team aus Architekten, Statikern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Durch strukturierte Abläufe und lösungsorientiertes Arbeiten setzen wir auch komplexe Projekte in der historischen Hansestadt erfolgreich um.


















