Sie planen eine Nutzungsänderung in Salzgitter und möchten Ihre Immobilie anders nutzen als bisher genehmigt? Ob Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum, Ferienwohnung oder andere gewerbliche Nutzung – eine Nutzungsänderung erfordert in den meisten Fällen eine neue Baugenehmigung. Salzgitter hat seit dem 1. Januar 2024 alle Baugenehmigungsverfahren vollständig digitalisiert, was den Antragsprozess erheblich beschleunigt.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung einer baulichen Anlage von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass andere oder weitergehende bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderungen gelten. Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird eine Nutzungsänderung als baurechtliches Vorhaben eingestuft und ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Entscheidend ist dabei nicht, wie Sie Ihre Räume tatsächlich nutzen, sondern welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Diese finden Sie in der Bauakte, die beim Bauaktenarchiv der Stadt Salzgitter eingesehen werden kann. Selbst wenn keine baulichen Veränderungen geplant sind, stellen Sie formal einen Bauantrag, dessen Inhalt sich auf die Änderung der Nutzung bezieht.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Salzgitter?
Eine Nutzungsänderung in Salzgitter ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte:
- Bauplanungsrecht: Regelt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten zulässig sind (Wohnen, Gewerbe, Mischgebiet)
- Bauordnungsrecht: Bestimmt technische Anforderungen wie Raumhöhen, Rettungswege, Brandschutz oder Stellplätze
- Veränderte Anforderungen: Unterschiedliche Schallschutz-, Brandschutz- oder Stellplatzanforderungen je nach Nutzungsart
- Sicherheitsaspekte: Neue Rettungswegekonzepte oder Brandschutzmaßnahmen
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Salzgitter
In der Praxis kommen verschiedene Arten von Nutzungsänderungen vor, die jeweils spezifische Anforderungen mit sich bringen:
- Gewerbe zu Wohnraum: Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnungen mit strengeren Anforderungen an Belichtung, Belüftung und Schallschutz
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung mit besonderen Stellplatzanforderungen
- Wohnraum zu Gewerbe: Büros, Praxen oder Dienstleistungen in ehemaligen Wohnräumen
- Gewerbe zu Gewerbe: Änderung der gewerblichen Nutzungsart mit unterschiedlichen Emissionsanforderungen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Salzgitter beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Salzgitter folgt einem strukturierten Prozess, der durch die digitale Infrastruktur der Stadt besonders effizient gestaltet ist:
- Machbarkeitsprüfung: Bewertung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und technischen Anforderungen
- Beauftragung eines Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Digitale Antragstellung: Seit 2024 erfolgt die Einreichung vollständig digital über das Serviceportal der Stadt
- Behördliche Prüfung: Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Antragstellung und Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde Salzgitter. Unsere Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Projekten sorgt für reibungslose Abläufe.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung in Salzgitter sind verschiedene Dokumente erforderlich, die je nach Verfahrensart variieren können:
- Grundlegende Unterlagen: Amtliches Antragsformular, Lageplan, Bestandspläne und Nutzungsbeschreibung
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Kennzeichnung der bisherigen und neuen Nutzung
- Nachweise: Stellplatznachweis, Brandschutzkonzept und statische Berechnungen bei Bedarf
- Digitale Einreichung: PDF-Dateien mit Adobe-Kompatibilität für die elektronische Bearbeitung
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Salzgitter?
Die Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Salzgitter liegt typischerweise bei 6 bis 12 Wochen. Die NBauO sieht Entscheidungsfristen von zwei Monaten im Standardverfahren und einem Monat im vereinfachten Verfahren vor. Bei Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung kann nach drei Monaten die Genehmigungsfiktion eintreten, wenn keine Entscheidung erfolgt ist.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Salzgitter?
Die Kosten einer Nutzungsänderung in Salzgitter setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für Architektenleistungen je nach Komplexität
- Behördliche Gebühren: 400,– bis 3.000,– € nach der Baugebührenordnung Niedersachsens
- Fachgutachten: 800,– bis 4.000,– € für Brandschutz-, Schallschutz- oder Statikprüfungen
- Baumaßnahmen: 2.000,– bis 15.000,– € für erforderliche Anpassungen je nach Umfang
Die genauen Kosten hängen von der Art der Nutzungsänderung, dem erforderlichen Verfahren und den baulichen Anpassungen ab. Planeco Building bietet Ihnen nach einer Erstberatung eine transparente Kostenaufstellung.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Sofortige Einstellung der rechtswidrigen Nutzung
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Versicherungsschutz gefährdet: Leistungsverweigerung bei Schäden in nicht genehmigten Bereichen
Die Bauaufsichtsbehörde Salzgitter geht regelmäßig gegen illegale Nutzungsänderungen vor. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, jedoch werden die zum Antragszeitpunkt gültigen Vorschriften angewendet, was zu höheren Anforderungen führen kann.
Nutzungsänderung in Salzgitter beantragen – mit Planeco Building
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