Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Planen Sie eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd? Mit der LBO-Reform 2025 sind viele Verfahren vereinfacht worden. Planeco Building unterstützt Sie beim digitalen Antrag über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg – professionell, schnell und transparent.

Sie möchten eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd durchführen? Seit der umfassenden Reform der Landesbauordnung Baden-Württemberg am 28. Juni 2025 haben sich die Verfahren erheblich vereinfacht. Viele Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung sind nun sogar verfahrensfrei möglich. Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Schwäbisch Gmünd. Dabei ist entscheidend, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Eine Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben.

Wichtig zu verstehen: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Das bedeutet: Selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen überhaupt keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag, dessen Inhalt sich lediglich auf die Änderung der Nutzung bezieht.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd?

Eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und ergibt sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, wie Raumhöhen, Fluchtwege, Brandschutz oder Stellplatzanforderungen.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd beantragen

Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd folgt einem strukturierten Ablauf. Zunächst sollten Sie eine Erstberatung mit dem Baurechtsamt der Stadt Schwäbisch Gmünd führen, um die planungsrechtliche Situation zu klären. Das Baurechtsamt befindet sich am Marktplatz 1 und ist unter der Telefonnummer 07171 603-6300 erreichbar.

  1. Machbarkeitsprüfung: Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Nutzung
  2. Verfahrensart bestimmen: Klärung, ob verfahrensfrei, Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigungsverfahren
  3. Planer beauftragen: Einen qualifizierten Architekt finden mit Bauvorlageberechtigung
  4. Unterlagen erstellen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
  5. Digitale Einreichung: Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)
  6. Behördenprüfung: Prüfung durch die zuständigen Stellen und Nachbarbeteiligung
  7. Genehmigung: Erhalt der Baugenehmigung nach erfolgreicher Prüfung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine Nutzungsänderung beantragen in Schwäbisch Gmünd sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die seit dem 1. Januar 2025 vollständig digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht werden müssen.

  • Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte der betroffenen Bereiche
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzungsänderung
  • Brandschutznachweis: Bei erforderlichen Änderungen der Brandschutzkonzeption
  • Stellplatznachweis: Nachweis der erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze
  • Statische Nachweise: Falls bauliche Änderungen erforderlich sind
  • Gutachten: Je nach Nutzung Schallschutz- oder andere Fachgutachten

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd?

Die Bearbeitungszeiten für eine Nutzungsänderung Schwäbisch Gmünd Dauer sind in der Landesbauordnung Baden-Württemberg klar geregelt. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Frist einen Monat, im Standardverfahren zwei Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen. Seit der LBO-Reform 2025 gilt die Genehmigungsfiktion: Sollte die Behörde nach drei Monaten keine Entscheidung getroffen haben, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd stellen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Komplexität des Vorhabens:

Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  • Mindestgebühr: meist 200,– bis 800,– €

Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Strafen variieren je nach Art der Nutzungsänderung und dem Grad der Verstöße.

  • Bußgelder: Nicht genehmigter Wohnraum oder Ferienwohnung bis zu 50.000,– €
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung
  • Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
  • Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet, was zu höheren Anforderungen führen kann.

Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Schwäbisch Gmünd. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in Baden-Württemberg und kennen die spezifischen Anforderungen der örtlichen Behörden.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung und Beratung zu Ihrem Vorhaben
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Verfahrensarten
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Transparente Kostenstruktur von Anfang an
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung der Antragsunterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Schwäbisch Gmünd: Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Durch die digitale Abwicklung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg können wir Ihre Nutzungsänderung besonders effizient bearbeiten.

Nutzen Sie unsere Expertise für Ihr Bauvorhaben in Schwäbisch Gmünd. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Nutzungsänderung helfen können.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Verfahrensarten gibt es für Nutzungsänderungen in Schwäbisch Gmünd?

In Schwäbisch Gmünd gibt es drei Verfahrensarten: Verfahrensfreie Nutzungsänderungen (besonders für Wohnraumschaffung seit der LBO-Reform 2025), das Kenntnisgabeverfahren mit zwei Wochen Wartezeit und das Baugenehmigungsverfahren (vereinfacht oder vollständig). Die Wahl hängt von der Art der geplanten Nutzungsänderung und den entstehenden Anforderungen ab.

Muss ich für eine Nutzungsänderung in Schwäbisch Gmünd einen Architekten beauftragen?

Für die meisten Nutzungsänderungen in Schwäbisch Gmünd ist ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur erforderlich. Dieser erstellt die notwendigen Unterlagen und trägt die fachliche Verantwortung. Bei einfachen verfahrensfreien Nutzungsänderungen können Sie theoretisch selbst tätig werden, tragen dann aber das volle Risiko für die Einhaltung aller Vorschriften.

Wie funktioniert die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Bauanträge in Schwäbisch Gmünd digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) eingereicht werden. Das System ermöglicht eine medienbruchfreie Bearbeitung von der Antragstellung bis zur Genehmigung. Alle Unterlagen werden im PDF/A-Format hochgeladen und können von allen Beteiligten transparent verfolgt werden.

Welche Besonderheiten gelten für Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung?

Seit der LBO-Reform 2025 sind Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum im Innenbereich von Schwäbisch Gmünd verfahrensfrei möglich. Das bedeutet, Sie können beispielsweise Büroräume oder Gewerberäume ohne Genehmigungsverfahren zu Wohnraum umwandeln, müssen aber dennoch alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen wie Brandschutz und Raumhöhen einhalten.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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