Planen Sie eine Nutzungsänderung in Siegen? Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerberäume in Wohnraum umnutzen oder Ihre Geschäftsräume für ein anderes Gewerbe verwenden möchten – in Siegen ist für solche Vorhaben grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Die Universitätsstadt Siegen hat spezielle Anforderungen, die bei der Antragstellung beachtet werden müssen.
Als spezialisiertes Planungsbüro für Nutzungsänderungen unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt in Siegen von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Kenntnis der örtlichen Bestimmungen sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf Ihres Genehmigungsverfahrens.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie ein Gebäude oder Gebäudeteile anders nutzen möchten, als es ursprünglich genehmigt wurde. Nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) ist eine Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungsbedürftig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder erweiterte bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben.
Maßgeblich ist dabei nicht die tatsächlich ausgeübte Nutzung, sondern die baurechtlich genehmigte oder in beachtlicher Zeit materiell legal ausgeübte Nutzung. Dies bedeutet: Selbst wenn ein Gebäude lange nicht genutzt wurde, ist die ursprüngliche genehmigte Nutzung für die Beurteilung entscheidend.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Siegen?
Nach § 60 Absatz 1 der BauO NRW 2018 bedürfen Nutzungsänderungen grundsätzlich einer Baugenehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht immer dann, wenn sich durch die geplante Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte:
- Bauplanungsrecht: Prüfung, ob die neue Nutzung am Standort zulässig ist (Bebauungsplan, Umgebungsbebauung)
- Bauordnungsrecht: Technische Anforderungen wie Stellplätze, Brandschutz, Barrierefreiheit
- Örtliche Satzungen: Besondere Bestimmungen der Stadt Siegen
Auch wenn keine baulichen Veränderungen stattfinden, ist eine Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich, da mit jeder Baugenehmigung auch eine Nutzungsgenehmigung einhergeht.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Siegen
In der Praxis sind verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig anzutreffen:
- Wohnraum zu gewerblicher Nutzung: Umwandlung einer Wohnung in ein Büro oder eine Praxis
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Vermietung von Wohnraum an Touristen
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung ehemaliger Büro- oder Ladenflächen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung zusätzlicher Wohn- oder Arbeitsräume
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Siegen beantragen
Das Genehmigungsverfahren für eine Nutzungsänderung in Siegen folgt einem strukturierten Ablauf:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Klärung der grundsätzlichen Zulässigkeit
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Stellplatznachweis, Betriebsbeschreibung
- Einreichung bei der Bauaufsicht: Abteilung 4/3 Bauaufsicht der Stadt Siegen
- Behördliche Prüfung: Vollständigkeitsprüfung und fachliche Bearbeitung
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Die Abteilung 4/3 Bauaufsicht der Stadt Siegen im Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, ist als untere Bauaufsichtsbehörde für alle Nutzungsänderungen im Stadtgebiet zuständig. Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Abstimmung mit den Behörden und sorgt für eine professionelle Antragstellung.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung in Siegen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes Bauantragsformular in dreifacher Ausfertigung
- Lageplan im Maßstab 1:500 auf Basis eines aktuellen Katasterauszugs
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100
- Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung der Stadt Siegen
- Baubeschreibung (bei baulichen Änderungen)
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
Besonders wichtig in Siegen ist die Stellplatzberechnung nach der lokalen Stellplatzsatzung. Bei einer Nutzungsänderung ist der Stellplatzbedarf für die neue Nutzung grundsätzlich wie bei der Neuerrichtung zu berechnen. Die Stadt Siegen ermöglicht jedoch Ablösungen von bis zu 50 % der Stellplätze gegen Zahlung eines Ablösungsbetrages.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Siegen?
Die Bearbeitungszeiten richten sich nach den gesetzlichen Fristen der BauO NRW 2018. Nach Eingang des Antrags hat die Bauaufsichtsbehörde 10 Arbeitstage Zeit für die Vollständigkeitsprüfung. Die anschließende fachliche Bearbeitung dauert im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bis zu 6 Wochen ab Feststellung der Vollständigkeit.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Siegen?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Siegen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Kosten
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Baugenehmigung: 3,00 € pro Quadratmeter Nutzfläche (1-500 m²)
- Mindestgebühr: 50,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Wer eine Nutzungsänderung ohne erforderliche Genehmigung durchführt, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die nicht genehmigte Nutzung verbieten
- Nachträgliche Anpassungen: Kostspielige Umbauten zur Erfüllung aktueller Vorschriften
- Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen
- Rückbau: Im schlimmsten Fall Anordnung des Rückbaus der Änderungen
Die Abteilung 4/3 Bauaufsicht der Stadt Siegen überwacht die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und kann bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar grundsätzlich möglich, aber mit höheren Kosten und Unsicherheiten verbunden.
Nutzungsänderung in Siegen beantragen – mit Planeco Building
Als spezialisiertes Planungsbüro für Nutzungsänderungen bieten wir Ihnen einen umfassenden Service für Ihr Projekt in Siegen. Unsere Expertise basiert auf über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen deutschlandweit und langjähriger Erfahrung mit den örtlichen Bestimmungen.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung und Machbarkeitsprüfung
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge in ganz Deutschland
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Siegen
Wir kennen die spezifischen Anforderungen der Stadt Siegen, insbesondere die Stellplatzsatzung und die örtlichen Bauvorschriften für die Siegener Innenstadt. Durch unsere professionelle Vorbereitung und direkte Kommunikation mit der Bauaufsicht minimieren wir Rückfragen und verkürzen die Genehmigungszeiten erheblich.
Unser erfahrenes Team aus Architekten und Fachplanern begleitet Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Genehmigung. Dabei setzen wir auf transparente Kommunikation, effiziente Prozesse und höchste fachliche Kompetenz. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihr Projekt in Siegen zum Erfolg führen können.


















