Eine Nutzungsänderung in Stralsund erfordert eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Ob Sie eine Wohnung zur Ferienwohnung umwandeln, Gewerbeflächen zu Wohnraum machen oder ein bestehendes Gewerbe ändern möchten – die zuständige Bauaufsicht der Hansestadt Stralsund prüft jeden Antrag sorgfältig.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung eines Gebäudes von der genehmigten Nutzung so unterscheidet, dass andere oder weitergehende Anforderungen entstehen. Nach § 59 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ist für jede Nutzungsänderung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Entscheidend ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Diese Information finden Sie in der Bauakte, die beim Bauaktenarchiv der Stadt Stralsund eingesehen werden kann.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Stralsund?
Eine Genehmigung wird immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte:
- Bauplanungsrecht: Prüfung, ob die neue Nutzung am Standort zulässig ist
- Bauordnungsrecht: Technische Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit
- Denkmalschutz: Besondere Regelungen in der UNESCO-Weltkulturerbe Altstadt
- Immissionsschutz: Lärmschutz und Emissionsgrenzwerte
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Stralsund
- Wohnung zur Ferienwohnung: Besonders in der Altstadt häufig nachgefragt
- Gewerbe zu Wohnraum: Umwandlung alter Geschäftsflächen
- Keller zu Wohnraum: Ausbau nicht genutzter Kellerräume
- Gewerbe zu Gewerbe: Änderung der gewerblichen Nutzungsart
- Dachgeschoss zu Wohnraum: Ausbau ungenutzter Dachflächen
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Stralsund beantragen
Das Verfahren für eine Nutzungsänderung in Stralsund folgt einem strukturierten Ablauf:
- Machbarkeitsprüfung: Bewertung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen
- Beauftragung eines Architekten: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge einreichen
- Erstellung der Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Dokumente
- Antragstellung: Einreichung bei der Bauaufsicht der Hansestadt Stralsund
- Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch verschiedene Fachbereiche
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
Planeco Building übernimmt diesen gesamten Prozess für Sie und sorgt für eine schnelle und erfolgreiche Antragstellung.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen vollständigen Bauantrag in Stralsund sind folgende Dokumente erforderlich:
- Antragsformular: Amtlich vorgeschriebenes Formular der Stadt Stralsund
- Liegenschaftskataster: Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate)
- Lageplan: Maßstab 1:500 mit Darstellung aller baulichen Anlagen
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten aller betroffenen Geschosse
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzungsänderung
- Betriebsbeschreibung: Bei gewerblicher Nutzung erforderlich
- Stellplatznachweis: Berechnung der erforderlichen Parkplätze
- Brandschutzkonzept: Bei brandschutztechnisch relevanten Vorhaben
- Standsicherheitsnachweis: Falls strukturelle Änderungen geplant sind
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Stralsund?
Die Bearbeitungszeit hängt vom gewählten Verfahren ab: Beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die gesetzliche Frist 3 Monate. Beim allgemeinen Verfahren gibt es keine feste Frist, die Bearbeitung dauert jedoch meist ebenfalls 2-3 Monate bei vollständigen Unterlagen.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Stralsund?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Stralsund setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten
- Architekt-Kosten: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Gebühren
- Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten
- Mindestgebühr: 200,– bis 800,– €
- Zusätzliche Gebühren: Für Befreiungen und Abweichungen
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine ungenehmigte Nutzungsänderung in Stralsund kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die neue Nutzung komplett untersagen
- Rückbau: Bereits durchgeführte Umbauten müssen rückgängig gemacht werden
- Versicherungsprobleme: Versicherungsschutz kann entfallen
- Nachträgliche Genehmigung: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
Besonders in der Stralsunder Altstadt, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, sind die Behörden sehr aufmerksam bei ungenehmigten Nutzungsänderungen.
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Besonderheiten in Stralsund
Die Hansestadt Stralsund hat spezielle Regelungen, die wir bei Ihrem Antrag berücksichtigen:
- Denkmalschutz: Zusätzliche Genehmigungen in der Altstadt erforderlich
- Ferienwohnungen: Beschränkungen im Sanierungsgebiet Altstadt
- Digitale Antragsstellung: PDF/A-Format und spezielle Dateianforderungen
- Lokale Kontakte: Direkte Abstimmung mit der Bauaufsicht Stralsund
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns Ihre Nutzungsänderung in Stralsund professionell abwickeln. Mit Planeco Building kommen Sie schnell und sicher zu Ihrer Baugenehmigung.


















