Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 5, 2026
Update:
February 10, 2026
Planen Sie eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen? Mit der Landesbauordnung Baden-Württemberg profitieren Sie von verfahrensfreien Regelungen zur Wohnraumschaffung und kurzen Bearbeitungszeiten. Planeco Building begleitet Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess.

Eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen ermöglicht es Ihnen, bestehende Räume oder Gebäude für neue Zwecke zu nutzen – sei es die Umwandlung einer Gewerbefläche in Wohnraum, die Schaffung einer Ferienwohnung oder der Ausbau des Dachbodens. Das Baurechtsamt Villingen-Schwenningen in der Winkelstraße 9 ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle genehmigungsrechtlichen Fragen. Dank der aktuellen Landesbauordnung Baden-Württemberg sind viele Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung sogar vollständig verfahrensfrei möglich.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung bezeichnet die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder einzelner Räume. Entscheidend ist dabei nicht, ob bauliche Veränderungen durchgeführt werden, sondern ob sich durch die neue Nutzung andere oder zusätzliche rechtliche Anforderungen ergeben. Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn sich die bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Anforderungen durch die neue Nutzung ändern.

Das Baurecht unterscheidet verschiedene Nutzungsarten: Wohnen, Gewerbe, Büro, Gastronomie oder Beherbergung. Jede Nutzungsart bringt spezifische Anforderungen mit sich – beispielsweise bezüglich Brandschutz, Stellplätzen oder Rettungswegen. Selbst wenn Sie keine baulichen Maßnahmen planen, entspricht eine Nutzungsänderung rechtlich einem Bauantrag und muss entsprechend behandelt werden.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen?

Eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die geplante neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt, wo und ob bestimmte Nutzungen zulässig sind, während das Bauordnungsrecht festlegt, wie gebaut werden muss.

  • Bauplanungsrechtliche Aspekte: Entspricht die geplante Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans? Ist die Nutzung im jeweiligen Gebiet (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) überhaupt zulässig?
  • Bauordnungsrechtliche Aspekte: Ändern sich technische Anforderungen wie Raumhöhen, Belichtung, Brandschutz oder Stellplatzverpflichtungen?
  • Emissionsrechtliche Belange: Entstehen durch die neue Nutzung höhere Lärm-, Geruchs- oder andere Emissionen?
  • Sicherheitsanforderungen: Sind ausreichend Rettungswege vorhanden? Müssen Brandschutzmaßnahmen angepasst werden?

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen

In Villingen-Schwenningen sind verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig anzutreffen. Besonders die Schaffung von Wohnraum steht aufgrund der hohen Nachfrage im Fokus vieler Eigentümer:

  1. Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum: Ehemalige Büros, Praxen oder kleine Gewerbebetriebe werden zu Wohnungen umgewandelt
  2. Nutzungsänderung zur Ferienwohnung: Bestehende Wohnräume werden für die touristische Vermietung umgenutzt
  3. Dachboden- oder Kellerausbau: Nicht ausgebaute Bereiche werden zu Wohnraum umgewandelt
  4. Gewerbe zu Gewerbe: Ein Handwerksbetrieb wird zu einem Büro oder einer Praxis umgewandelt
  5. Wohnraum zu Gewerbe: Eine Wohnung wird als Büro, Praxis oder kleiner Gewerbebetrieb genutzt

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen folgt einem strukturierten Ablauf, der je nach Verfahrensart unterschiedlich komplex sein kann:

  • Schritt 1 – Verfahrensart bestimmen: Zunächst muss geklärt werden, ob Ihre geplante Nutzungsänderung verfahrensfrei ist, ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren erfordert
  • Schritt 2 – Machbarkeitsprüfung: Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit anhand des Bebauungsplans und der örtlichen Gegebenheiten
  • Schritt 3 – Beauftragung eines Planers: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die erforderlichen Unterlagen
  • Schritt 4 – Erstellung der Bauvorlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Nachweise werden erstellt
  • Schritt 5 – Einreichung beim Baurechtsamt: Die vollständigen Unterlagen werden digital über das System ViBa-BW eingereicht
  • Schritt 6 – Behördliche Prüfung: Das Baurechtsamt prüft die Unterlagen und holt gegebenenfalls Stellungnahmen anderer Behörden ein
  • Schritt 7 – Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung

Planeco Building übernimmt für Sie den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zur Genehmigungserteilung. Mit unserer Erfahrung aus über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen sorgen wir dafür, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird.

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen benötigen Sie umfangreiche Bauvorlagen, die in archivfähigem PDF-Format über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) eingereicht werden müssen:

  1. Lageplan: Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  2. Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 mit vollständiger Vermaßung
  3. Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzung und eventueller baulicher Maßnahmen
  4. Darstellung der Grundstücksentwässerung: Nachweis der ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung
  5. Standsicherheitsnachweis: Erklärung zur statischen Unbedenklichkeit oder statische Berechnung
  6. Bestätigungen: Unterschriften des Entwurfsverfassers, Lageplanfertigers und Bauherrn
  7. Stellplatznachweis: Nachweis der erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze
  8. Brandschutznachweis: Bei komplexeren Vorhaben erforderlich

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach gewählter Verfahrensart erheblich. Im Kenntnisgabeverfahren können Sie bereits nach 2 bis 4 Wochen mit der neuen Nutzung beginnen, sofern alle Nachbarn zustimmen oder keine Einwände vorliegen. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren dauert maximal 3 Monate, das vollständige Verfahren bis zu 4 Monate. Durch die Genehmigungsfiktion der neuen Landesbauordnung gelten Anträge im vereinfachten Verfahren nach Fristablauf automatisch als genehmigt.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und hängen stark vom individuellen Vorhaben ab:

Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

Behördliche Gebühren in Villingen-Schwenningen

  • Kenntnisgabeverfahren: 105,– bis 500,– €
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: 5 Promille der Baukosten, mindestens 158,– €
  • Vollständiges Baugenehmigungsverfahren: 6 Promille der Baukosten, mindestens 205,– €
  • Befreiungen und Abweichungen: 76,– € bis 4 % der Baukosten

Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz (je nach Gemeinde)
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Nutzung eines Gebäudes ohne entsprechende Genehmigung kann in Villingen-Schwenningen schwerwiegende Folgen haben. Das Baurechtsamt kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Baurecht zu ahnden:

  1. Bußgelder: Bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen drohen Bußgelder bis zu 50.000,– €
  2. Nutzungsuntersagung: Die Behörde kann die Nutzung komplett untersagen, bis eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt
  3. Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen können laufende Zwangsgelder verhängt werden
  4. Versicherungsschutz gefährdet: Versicherungen können bei Schäden in nicht genehmigten Räumen die Regulierung verweigern
  5. Nachträgliche Genehmigungspflicht: Zusätzliche Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme und mögliche Anpassungen an aktuelle Vorschriften

Besonders bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen oder sicherheitsrelevanten Mängeln sind die Strafen besonders hoch. Eine frühzeitige Beratung und ordnungsgemäße Genehmigung sind daher deutlich kostengünstiger als nachträgliche Korrekturen.

Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen beantragen – mit Planeco Building

Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Villingen-Schwenningen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem eingespielten Team aus Architekten und Fachplanern begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Genehmigungsprozess:

  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Unsere Expertise basiert auf jahrelanger Praxis in allen Bundesländern
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Sie erhalten von Anfang an einen klaren Kostenüberblick
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Dank effizienter digitaler Prozesse erstellen wir Ihre Unterlagen in Rekordzeit
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr – alles aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Villingen-Schwenningen: Wir kennen die örtlichen Besonderheiten und Anforderungen
  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung und Beratung zu Ihrem Vorhaben

Unser digitaler Ablauf ermöglicht es uns, auch komplexe Nutzungsänderungen schnell und zuverlässig zu bearbeiten. Dabei profitieren Sie von unserer engen Zusammenarbeit mit dem Baurechtsamt Villingen-Schwenningen und unserer Kenntnis der lokalen Gegebenheiten. Von der ersten Beratung bis zur Genehmigungserteilung stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen?

Die Dauer hängt von der gewählten Verfahrensart ab. Im Kenntnisgabeverfahren können Sie bereits nach 2 bis 4 Wochen mit der neuen Nutzung beginnen. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren dauert maximal 3 Monate, das vollständige Verfahren bis zu 4 Monate. Planeco Building benötigt für die Erstellung der Antragsunterlagen nur 14–21 Tage.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen?

Für den Antrag benötigen Sie einen aktuellen Lageplan, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, eine Baubeschreibung, Darstellung der Grundstücksentwässerung, einen Standsicherheitsnachweis und verschiedene Bestätigungen. Die Unterlagen müssen digital über das System ViBa-BW beim Baurechtsamt eingereicht werden.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Villingen-Schwenningen verfahrensfrei?

Nach der aktuellen Landesbauordnung Baden-Württemberg sind Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum vollständig verfahrensfrei – unabhängig von der Gebäudeklasse. Dies gilt für die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum ebenso wie für den Ausbau von Dachböden oder Kellern zu Wohnzwecken. Trotz Verfahrensfreiheit müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Was kostet eine Nutzungsänderung beim Baurechtsamt Villingen-Schwenningen?

Die Gebühren variieren je nach Verfahrensart: Das Kenntnisgabeverfahren kostet 105,– bis 500,– €, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren 5 Promille der Baukosten (mindestens 158,– €) und das vollständige Verfahren 6 Promille der Baukosten (mindestens 205,– €). Hinzu kommen Planungskosten von 1.500,– bis 4.000,– € und gegebenenfalls Kosten für bauliche Anpassungen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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