Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Baden-Württemberg 2025: So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven bei der Genehmigung

March 27, 2024
Update:
August 13, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
March 27, 2024
Update:
August 13, 2025
Nutzungsänderungen nach der LBO-Novelle 2025: Vereinfachte Regelungen, Verfahrensarten und wie Planeco Building Sie sicher durch Genehmigung, Kosten und Zeitplanung führt.

Sie planen eine Nutzungsänderung in Baden-Württemberg und möchten wissen, welche Regelungen 2025 gelten? Viele Bauherren sind unsicher, ob bereits die Umnutzung des Hobbykellers zum Homeoffice genehmigungspflichtig ist. Die neue Landesbauordnung (LBO BW) bringt Vereinfachungen, aber auch neue Anforderungen. Planeco Building führt Sie sicher durch alle Verfahren und hilft, Bußgelder zu vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

  • Vereinfachte Regelungen: Die neue LBO für Baden-Württemberg weitet verfahrensfreie Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung aus – Sie können ohne Genehmigung starten, müssen aber Vorschriften einhalten.
  • Genehmigungspflicht: Nutzungsänderungen von Wohnraum zu Gewerbe oder Ferienwohnungen erfordern eine Baugenehmigung und fachkundige Planung.
  • Planeco Building übernimmt: Wir prüfen kostenfrei Ihre Genehmigungspflicht und begleiten Sie durch das komplette Genehmigungsverfahren – deutschlandweit in Rekordzeit.

Nutzungsänderung nach der neuen LBO Baden-Württemberg 2025

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn Sie die Art der Nutzung Ihres Gebäudes oder einzelner Räume verändern und dadurch andere oder zusätzliche rechtliche Anforderungen entstehen. Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) ist dabei entscheidend, ob sich die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen durch die neue Nutzung ändern – auch ohne bauliche Veränderungen am Gebäude selbst.

Typische Beispiele für Nutzungsänderungen sind die Umnutzung von Büroflächen zu einer Arztpraxis oder die Umwandlung einer Wohnung zur Ferienwohnung. Auch wenn ein Gewerbebetrieb seine Tätigkeit so verändert, dass höhere Emissionen durch Lärm oder Geruch entstehen oder dass aus Lagerflächen Produktionsflächen entstehen, gilt dies als Nutzungsänderung. Planeco Building hilft Ihnen dabei, die komplexen Vorschriften der LBO BW richtig zu verstehen und alle erforderlichen Schritte sicher umzusetzen.

Wichtigste Änderungen der LBO-Novelle 2025

Die im Juni 2025 aktualisierte Landesbauordnung für Baden-Württemberg bringt bedeutende Vereinfachungen für Nutzungsänderungen mit sich, insbesondere bei der Schaffung von Wohnraum. Die wichtigste Neuerung: Nutzungsänderungen zur Wohnraumschaffung in bestehenden Wohngebäuden sind nun vollständig verfahrensfrei möglich. Das bedeutet, Sie können beispielsweise Ihren Dachboden oder Keller ohne Antrag und Genehmigung zu Wohnraum umwandeln.

Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Auch ohne Genehmigungspflicht müssen alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden – von der richtigen Raumhöhe bis hin zum Brandschutz. Planeco Building prüft kostenfrei Ihre Machbarkeit und begleitet Sie sicher durch alle rechtlichen Anforderungen.

Ein Dachkeller kann in Baden-Württemberg ohne Genehmigung zu Wohnraum umgewandelt werden.

Seit 2023 ist die digitale Abwicklung über das „Virtuelle Bauamt BW" verpflichtend vorgeschrieben. Die Übergangsfrist für Papieranträge endete bereits, was den Genehmigungsprozess beschleunigt und transparenter macht. Planeco Building kennt die digitalen Prozesse genau und übernimmt die komplette Antragstellung für Sie – auch wenn vereinzelt noch Papierunterlagen nachgereicht werden müssen.

Genehmigungsverfahren bei Nutzungsänderungen in Baden-Württemberg

Sie sind unsicher, welches Verfahren für Ihre Nutzungsänderung gilt? Baden-Württemberg bietet verschiedene Verfahrensarten, die je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens zur Anwendung kommen. Planeco Building klärt mit Ihnen die passende Verfahrensart:

  • Verfahrensfreie Nutzungsänderung: Die einfachste Form – gilt speziell für Maßnahmen zur Wohnraumschaffung und erfordert weder einen Antrag noch eine Genehmigung. Wenn Sie beispielsweise Ihren Keller oder Dachboden zu Wohnraum umbauen möchten, können Sie dies ohne behördliche Verfahren realisieren.
  • Kenntnisgabeverfahren: Stellt eine Mittelform dar – hier müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, dürfen aber nach einer Wartefrist von 2 Wochen mit der Umsetzung beginnen, ohne auf eine explizite Genehmigung zu warten.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Prüfung mit reduziertem Umfang für weniger komplexe Vorhaben – fokussiert hauptsächlich auf Bauplanungsrecht und Abstandsflächen, mit kürzerer Bearbeitungszeit von 2 Monaten.
  • Baugenehmigungsverfahren: Kommt bei allen anderen Nutzungsänderungen zum Einsatz, etwa wenn Sie Wohnraum zu Gewerbe umwandeln oder ein Haus aufstocken möchten. Hier ist eine vollständige Prüfung und Genehmigung durch die Behörde erforderlich.

Die unterschiedlichen Verfahrensarten für Nutzungsänderungen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es 2025 verschiedene Verfahrensarten bei Nutzungsänderungen.

Schritt-für-Schritt zur Genehmigung mit Planeco Building

  1. Kostenlose Erstberatung – Unsere Experten analysieren Ihr Vorhaben, klären die rechtliche Situation und bestimmen die passende Verfahrensart für Ihre Nutzungsänderung in Baden-Württemberg.
  2. Transparentes Angebot – Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Kosten, das alle erforderlichen Planungsleistungen für Ihre Nutzungsänderung umfasst.
  3. Beschaffung der Grundlagen – Planeco Building unterstützt Sie bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen wie Bestandspläne, Lagepläne und Bauakten – auch wenn diese nicht mehr vollständig vorhanden sind.
  4. Erstellung der Antragsunterlagen – Unsere planvorlageberechtigten Architekten erstellen alle erforderlichen Planunterlagen und Bauvorlagen nach den spezifischen Anforderungen der baden-württembergischen Bauordnung.
  5. Digitale Einreichung – Planeco Building übernimmt die vollständige digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW und sorgt für eine formell korrekte Antragstellung, die Rückfragen minimiert.
  6. Behördenkommunikation – Während der Bearbeitungszeit bei der unteren Baurechtsbehörde übernehmen wir proaktiv die Kommunikation mit den Ämtern und reagieren umgehend auf Nachforderungen.
  7. Nachtragsmanagement – Falls die Behörde zusätzliche Unterlagen anfordert, erstellen wir diese schnellstmöglich und reichen sie nach, um Verzögerungen zu vermeiden.
  8. Genehmigungsüberwachung – Wir verfolgen kontinuierlich den Bearbeitungsstand Ihres Antrags und setzen uns für eine fristgerechte Bearbeitung ein.
  9. Genehmigungsübergabe – Nach erfolgreicher Genehmigung erhalten Sie von uns alle Unterlagen übersichtlich aufbereitet und mit klaren Hinweisen zu eventuellen Auflagen.
  10. Nachbetreuung – Auch nach der Genehmigung stehen wir Ihnen zur Verfügung, um offene Fragen zu klären und Sie bei der Umsetzung eventueller Auflagen zu unterstützen.

Mit Planeco Building Schritt-für-Schritt zur erfolgreichen Nutzungsänderung

Besondere Fälle von Nutzungsänderungen in Baden-Württemberg

Nutzungsänderungen können je nach Vorhaben sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. In Baden-Württemberg gibt es einige Fallkonstellationen, die spezielle Vorschriften erfordern und bei denen eine fachkundige Planung entscheidend ist.

Wohnung zu Ferienwohnung/Kurzzeitvermietung

Die Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung oder für Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb stellt einen der häufigsten Fälle von Nutzungsänderungen dar. In Baden-Württemberg werden Ferienwohnungen wie in ganz Deutschland nach der § 13a der BauNVO baurechtlich als "nicht störende Gewerbebetriebe" eingestuft, was Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit hat. Nur wenn die Ferienwohnung klar untergeordnet in einem Gebäude anderer Nutzung in Erscheinung tritt, kann sie als "Betrieb des Beherbergungsgewerbes" eingestuft werden.

Bauplanungsrechtlich sind Ferienwohnungen in Deutschland und somit auch in Baden-Württemberg in allen Gebietstypen zulässig, für die in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) "nicht störende Gewerbebetriebe" oder "Betriebe des Beherbergungsgewerbes" aufgeführt sind. In reinen Wohngebieten (WR) ist eine Ferienwohnung deshalb grundsätzlich nicht zulässig.

Bauordnungsrechtlich ist die Nutzungsänderung zur Ferienwohnung oft weniger komplex als andere Vorhaben, da die Nutzungscharakteristik "Wohnen" erhalten bleibt. Dennoch müssen häufig zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, wie beispielsweise ausreichend Stellplätze für Gäste.

Bei der Planung einer Ferienwohnung sollten Sie unbedingt prüfen, ob eine Zweckentfremdungssatzung in Ihrer Gemeinde existiert. Ohne entsprechende Genehmigung drohen empfindliche Bußgelder und die Untersagung der Nutzung. Zudem sollten Sie bedenken, dass auch steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, die über das reine Baurecht hinausgehen.

Ein zu Wohnraum umgenutzter Keller

Gewerbe zu Wohnraum

Die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum ist ein komplexer Prozess, der besondere Sorgfalt erfordert. Auch in Baden-Württemberg gelten je nach erforderlichem Umbau verschärfte Anforderungen, da die LBO detaillierte Brandschutzbestimmungen vorschreibt. Gewerbeflächen sind oft nicht für die Wohnnutzung konzipiert und müssen daher umfassend angepasst werden:

  • Rettungswege und Ausgänge: Während Gewerbeflächen oft über wenige, aber breite Ausgänge verfügen, erfordert Wohnraum bei neuem Zuschnitt ggf. neue Rettungswege.
  • Raumqualität: Wohnräume müssen meist höhere Anforderungen an Belichtung, Belüftung und Schallschutz erfüllen als Gewerbeflächen wie Lagerräume.
  • Genehmigungsverfahren: Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg sind Nutzungsänderungen zu Wohnraum generell verfahrensfrei.

Auch interessant: Verfahrensarten zur Baugenehmigung verstehen

Kosten und Zeitaufwand für Nutzungsänderungen in Baden-Württemberg

Typische Kosten im Überblick

Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Baden-Württemberg setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Kostenart Preisbereich Bemerkung
Behördengebühren 500,– € bis 3.000,– € Je nach Umfang des Baugenehmigungsverfahrens
Planungskosten (Architekt) 2.000,– € bis 15.000,– € Abhängig von der Komplexität des Vorhabens
Brandschutzgutachten 1.500,– € bis 4.000,– € Falls erforderlich
Schallschutzgutachten 1.000,– € bis 3.000,– € Falls erforderlich
Statikgutachten 1.200,– € bis 5.000,– € Falls erforderlich, wenn neue Nutzung andere Lastannahmen erzeugt
Schallemissionsprognose 1.500,– € bis 4.500,– € Falls erforderlich, besonders bei Nutzungsänderung zu Gastronomie
Naturschutzfachliches Gutachten 800,– € bis 3.500,– € Falls erforderlich, bei Maßnahmen im Außenbereich oder im Innenbereich mit Verdacht auf Brutstätten von Fledermäusen etc.

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Zeitlicher Ablauf und Planungssicherheit

Die Bearbeitungszeiten für Nutzungsänderungen in Baden-Württemberg sind in der Landesbauordnung klar geregelt. Entscheidend ist die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen – erst dann beginnen die offiziellen Fristen für Baugenehmigungsverfahren zu laufen. Faktoren wie die Komplexität des Vorhabens, die Auslastung der Behörde und die Qualität der eingereichten Unterlagen beeinflussen die tatsächliche Bearbeitungszeit erheblich.

Nutzen Sie unsere Checkliste, um systematisch durch alle wichtigen Prüfpunkte zu gehen und kostspielige Fehler zu vermeiden. Laden Sie sich die Checkliste als PDF kostenlos herunter und starten Sie Ihre Nutzungsänderung.
Checkliste für Nutzungsänderung Baden-Württemberg 2025

Durch professionelle Vorbereitung mit erfahrenen Architekten lassen sich Verzögerungen vermeiden. Planeco Building sorgt mit vollständigen, fachlich geprüften Antragsunterlagen für reibungslose Verfahren und minimiert das Risiko von Rückfragen der Behörde.

Unser digitaler Prozess ermöglicht es uns, deutschlandweit tätig zu sein und dabei die regionalen Besonderheiten Baden-Württembergs optimal zu berücksichtigen. Von der Umwandlung zur Ferienwohnung bis hin zur Nutzungsänderung Wohnraum in Gewerbe – wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur finalen Genehmigung mit transparenten Preisen und garantierten Bearbeitungszeiten.

Ihr Weg zur genehmigten Nutzungsänderung in Baden-Württemberg mit Planeco Building
Mit Planeco Building einfach zur Genehmigung für Ihre Nutzungsänderung in Baden-Württemberg.

Nutzungsänderungen in Baden-Württemberg mit Planeco Building effizient umsetzen 

Fazit: Die Nutzungsänderung in Baden-Württemberg wurde durch die neuen Regelungen der Landesbauordnung für bestimmte Vorhaben vereinfacht. Während die verfahrensfreie Nutzungsänderung zur Wohnraumschaffung ohne jegliche Anträge möglich ist, bleiben komplexere Nutzungsänderungen weiterhin genehmigungspflichtig und erfordern fachkundige Planung.

Für eine erfolgreiche Umsetzung Ihrer Nutzungsänderung empfiehlt sich daher die Zusammenarbeit mit erfahrenen Architekten. Planeco Building bringt die nötige Expertise für das baden-württembergische Baurecht mit und begleitet Sie von der ersten Idee bis zur finalen Genehmigung – transparent und mit maximalen Erfolgschancen. 

Starten Sie jetzt Ihre Nutzungsänderung in Baden-Württemberg: Kontaktieren Sie unsere Experten für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihr Vorhaben schnell und sicher realisieren können.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Welche Nutzungsänderungen sind in Baden-Württemberg genehmigungsfrei?

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In Baden-Württemberg sind Nutzungsänderungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum vollständig verfahrensfrei. Das bedeutet, Sie können beispielsweise Keller, Dachböden oder Nebenräume ohne Genehmigung in Wohnraum umwandeln. Sobald Sie gewerbliche Nutzungen planen oder zwischen verschiedenen Nutzungsarten wechseln möchten, wird eine Genehmigung erforderlich.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung in Baden-Württemberg?

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Die Dauer einer Nutzungsänderung hängt stark vom gewählten Verfahren ab. Bei verfahrensfreien Nutzungsänderungen können Sie sofort beginnen. Im Kenntnisgabeverfahren dürfen Sie nach zwei Wochen mit der Umsetzung starten. Bei genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen beträgt die Regelfrist drei Monate, im vereinfachten Verfahren zwei Monate. Verzögerungen entstehen häufig durch unvollständige Unterlagen oder Nachforderungen der Behörde. Mit Planeco Building verkürzen wir diese Zeiten erheblich: Durch unsere Erfahrung mit über 1.400 Anträgen und die professionelle Vorbereitung aller Unterlagen vermeiden wir typische Verzögerungen und beschleunigen den gesamten Prozess um durchschnittlich 30 %.

Wie wirkt sich die neue LBO 2025 auf bestehende Nutzungsänderungsanträge aus?

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Laufende Nutzungsänderungsanträge werden grundasätzlich nach dem Recht behandelt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig war. Die neue LBO bringt jedoch erhebliche Vereinfachungen mit sich, insbesondere für Wohnraumschaffung. Inhaltlich greift immer die Regelung aus der LBO, die für den Antragsteller vorteilhafter ist. Unabhängig des Eingangsdatums. Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht angepasst werden. Bei der Planung neuer Vorhaben berücksichtigen wir von Planeco Building selbstverständlich die aktuellsten Bestimmungen der LBO. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihr Antrag den neuesten rechtlichen Anforderungen entspricht und eine schnelle Bearbeitung gewährleistet ist.

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