Sie möchten eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Gewerbefläche zu Wohnraum umwandeln oder Ihr Gewerbe anders nutzen? Dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung in Weimar! Seit dem 19. Juli 2024 gilt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO), die das Genehmigungsverfahren modernisiert und teilweise vereinfacht hat.
Das Bau-, Grünflächen- und Umweltamt Weimar in der Schwanseestraße 17 ist Ihre zuständige Behörde für alle Anträge zur Nutzungsänderung. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung durch Planeco Building erhalten Sie Ihre Genehmigung schnell und zuverlässig.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die offizielle Veränderung der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Nach § 62 der neuen ThürBO 2024 ist jede Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, die zu anderen oder höheren Anforderungen an die bauliche Anlage führt als die bisherige Nutzung.
Entscheidend ist nicht, wie Sie Ihre Räume tatsächlich nutzen, sondern welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Diese finden Sie in den Bauakten des Weimarer Bauamts oder über frühere Eigentümer.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Weimar?
Eine Nutzungsänderung in Weimar ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht (was darf wo gebaut werden?) als auch das Bauordnungsrecht (wie muss gebaut werden?).
- Bauplanungsrechtliche Aspekte: Ist die geplante Nutzung im Bebauungsplan oder der Umgebung zulässig?
- Bauordnungsrechtliche Aspekte: Ändern sich Brandschutz-, Stellplatz- oder Barrierefreiheitsanforderungen?
- Besonderheit Weimar: In der denkmalgeschützten Altstadt gelten zusätzlich die Gestaltungssatzung und Denkmalschutzbestimmungen
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Weimar
Häufige Anlässe für eine Nutzungsänderung in Weimar sind:
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Ehemalige Büros oder Praxen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Von der Arztpraxis zum Fitnessstudio
- Dachbodenausbau: Speicher zu Wohnraum oder Büro
- Kellerausbau: Lagerräume zu Praxis oder Wohnraum
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Weimar beantragen
Das Verfahren für eine Nutzungsänderung in Weimar folgt einem strukturierten Ablauf nach der neuen ThürBO 2024:
- Erstberatung: Kontakt zum Weimarer Bauamt (03643/762-823) für eine erste Einschätzung
- Verfahrensart bestimmen: Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes oder reguläres Verfahren
- Planer beauftragen: Nur Architekt finden oder Bauingenieure dürfen Anträge erstellen
- Unterlagen erstellen: Bauzeichnungen, Nachweise und Bauantrag stellen
- Antrag einreichen: Beim Bau-, Grünflächen- und Umweltamt Weimar
- Genehmigung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine erfolgreiche Nutzungsänderung in Weimar benötigen Sie umfangreiche Unterlagen:
- Antragsformulare: Ausgefüllt und vom bauvorlageberechtigten Planer unterschrieben
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten der betroffenen Räume
- Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Nutzungskonzept: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzung
- Stellplatznachweis: Berechnung der erforderlichen Parkplätze
- Fachgutachten: Je nach Vorhaben Brandschutz-, Schallschutz- oder Statiker-Nachweise
- Bestandspläne: Wenn vorhanden, frühere Baugenehmigungen
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Weimar?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung in Weimar richtet sich nach der neuen ThürBO 2024: Das vereinfachte Verfahren dauert maximal 3 Monate (verlängerbar um 2 Monate), für das reguläre Verfahren gibt es keine gesetzliche Frist.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Weimar?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Weimar setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
1. Planungskosten
- Architekt-Kosten: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– €
2. Behördliche Gebühren
- Vereinfachtes Verfahren: 6,– € pro 1.000,– € Bauwert
- Reguläres Verfahren: 7,– € pro 1.000,– € Bauwert
- Mindestgebühr: 75,– €
3. Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung in Weimar ohne Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Sofortiger Stopp der neuen Nutzung
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung von Schadensregulierungen
- Nachträgliche Genehmigung: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders in Weimars denkmalgeschützter Altstadt sind die Behörden sehr aufmerksam. Eine rechtzeitige Beantragung der Nutzungsänderung in Weimar erspart Ihnen Ärger und hohe Kosten.
Nutzungsänderung in Weimar beantragen – mit Planeco Building
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- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Weimar: Wir kennen die Besonderheiten der Kulturstadt
Besonders in Weimar mit seinen denkmalschutzrechtlichen Besonderheiten ist professionelle Beratung entscheidend. Unsere Experten kennen die Anforderungen der Gestaltungssatzung und arbeiten eng mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zusammen.


















