Eine Nutzungsänderung in Willich erfordert in den meisten Fällen eine behördliche Genehmigung. Ob Sie eine Gewerbefläche zu Wohnraum umwandeln, eine Ferienwohnung einrichten oder Ihr Gewerbe ändern möchten – die Stadt Willich prüft jeden Antrag nach den Bestimmungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung wird Ihr Vorhaben erfolgreich genehmigt.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Willich. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW liegt eine baurechtliche Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen werden kann.
Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Die frühere Nutzung muss dokumentiert sein oder durch zeitliche Kontinuität nachgewiesen werden. Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag, auch wenn keine baulichen Veränderungen geplant sind.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Willich?
In Willich ist eine Nutzungsänderung immer dann erforderlich, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Die Stadt Willich prüft, ob das Vorhaben mit dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan vereinbar ist. Wichtige Fragen sind: Liegt das Grundstück im Innenbereich oder Außenbereich? Entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans? Welche Nutzung ist in dem Gebiet erlaubt?
Das Bauordnungsrecht regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung. Hierzu gehören Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz sowie Stellplatzanforderungen.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Willich
- Gewerbe zu Wohnraum: Umwandlung von Bürogebäuden, Lagerhallen oder ehemaligen Gaststätten zu Wohnungen
- Wohnraum zu Gewerbe: Einrichtung einer Praxis, eines Verkaufsraums oder Kosmetikstudios
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung von Wohnraum zu Ferienwohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung zusätzlichen Wohnraums
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Willich beantragen
Die Beantragung einer Nutzungsänderung in Willich folgt einem strukturierten Ablauf nach der Landesbauordnung NRW 2018:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung und Prüfung der Zulässigkeit am Standort
- Beauftragung eines Architekt: Ein bauvorlageberechtigter Planer erstellt die erforderlichen Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
- Einreichung bei der Stadt Willich: Vollständiger Antrag an das Geschäftsteam Bauordnung/Bauaufsicht
- Behördliche Prüfung: Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag nach den geltenden Vorschriften
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in Willich sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsvordruck mit grundlegenden Informationen zum Vorhaben
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan im Maßstab 1:500 zur Darstellung der Grundstückssituation
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung mit detaillierter Darstellung der neuen Nutzung
- Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Nutzungen
- Berechnung des Brutto-Rauminhaltes
- Angaben zur Kostenermittlung
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
Der Antragsvordruck muss vom Antragsteller und einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Bei größeren Vorhaben können zusätzliche Gutachten wie Brandschutzkonzepte oder Statiker-Nachweise erforderlich sein.
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Willich?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für das vereinfachte Verfahren beträgt 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Für große Sonderbauten gilt eine Frist von 3 Monaten. In der Praxis können sich die Bearbeitungszeiten durch unvollständige Unterlagen, Nachforderungen oder die Auslastung der Bauaufsichtsbehörde verlängern.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Willich?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Willich setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Planungskosten
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten in Willich
- Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
- Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen möglich
Mögliche Baumaßnahmen
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz (je nach Gemeinde)
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung in Willich kann schwerwiegende Folgen haben:
- Bußgelder bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Planungskosten
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen wie Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung
- Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen
- Zwangsgelder bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln. Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
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