Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Frankfurt: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Frankfurt genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Frankfurt verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Frankfurt und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Frankfurt und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Frankfurt



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Frankfurt

Frankfurt am Main hat seit April 2025 eine vollständige Digitalisierung des Bauantragsverfahrens eingeführt. Alle Bauvoranfragen müssen ausschließlich über das Bauportal Hessen online eingereicht werden – Anträge in Papierform werden nicht mehr angenommen. Diese Umstellung bringt erhebliche Vorteile: kürzere Bearbeitungszeiten, wegfallende Druck- und Plotterkosten sowie eine effizientere Archivierung ohne Papierberge.

Die rechtlichen Grundlagen für Bauvoranfragen in Frankfurt bilden die Hessische Bauordnung (HBO) und das Baugesetzbuch. § 66 HBO stellt die spezifische Rechtsgrundlage für das Bauvoranfrageverfahren dar. Besonders in Frankfurt spielen zusätzlich städtebauliche Konzepte und lokale Satzungen eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Nutzungsänderungen.

Die Bauaufsicht Frankfurt ist in verschiedene Bezirksabteilungen gegliedert, die jeweils für bestimmte Stadtteile zuständig sind. Diese räumliche Gliederung ermöglicht eine spezialisierte Betreuung und berücksichtigt die spezifischen baulichen Gegebenheiten der verschiedenen Frankfurter Stadtbereiche.

Mehr Informationen zu den Grundlagen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Frankfurt

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular (digital über das Online-Portal)
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Weitere standardmäßig erforderliche Unterlagen umfassen eine Kopie des Handels- oder Vereinsregisterauszugs, Handlungsvollmacht, Baulasten in Kopie, gegebenenfalls Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen, einen Liegenschaftsplan sowie einen Auszug aus dem Grundstücksnachweis.

Die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen hat erheblichen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Frankfurt

Die Gebührenordnung für Bauvoranfragen in Frankfurt basiert auf der Bauaufsichtsgebührensatzung der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahr 2019. Die Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der Bauvoranfrage ab und kann bis zu 40 % der regulären Bauaufsichtsgebühr betragen, wobei eine Mindestgebühr von 100,– € festgelegt ist.

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger Vorteil: Die Hälfte der Gebühr für den Bauvorbescheid wird auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, sofern dem Bauvorbescheid im späteren Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

Bei Einfamilienhäusern können die Gebühren bei mindestens 400,– € liegen, während bei Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten Gebühren von 5.000,– € und mehr entstehen können.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Frankfurt

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Schritt 4: Bescheiderstellung

Ein besonders wichtiger Aspekt: Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden wurde. Diese Regelung schützt Antragsteller vor übermäßigen Verzögerungen.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Frankfurt

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Frankfurt

In Frankfurt sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:

Gerade in der dicht bebauten Frankfurter Innenstadt sind Fragen zur Einhaltung von Abstandsflächen und zur Vereinbarkeit mit der Umgebungsbebauung besonders relevant.

Zuständige Behörden in Frankfurt

Die Bauaufsicht Frankfurt ist die zuständige Behörde für alle Bauvoranfragen im Stadtgebiet. Sie hat ihren Sitz in der Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main.

Kontaktdaten:

Bezirksabteilungen:

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Frankfurt?

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennt Planeco Building die spezifischen Anforderungen in Frankfurt genau:

Unsere Architekten kennen die digitalen Prozesse des Bauportals Hessen und die spezifischen Anforderungen der Frankfurter Bauaufsicht. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Genehmigungschancen erheblich.

Die Kenntnis der verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung ermöglicht es uns, das optimale Vorgehen für Ihr Projekt zu wählen.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Frankfurt?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Frankfurt setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt bewegen sich die Gesamtkosten zwischen 800,– € und 2.500,– €. Ein wichtiger Vorteil: Die Hälfte der Gebühr wird auf die spätere Baugenehmigung angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Frankfurt?

Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate mit der Option einer Verlängerung um weitere 2 Monate. Seit April 2025 erfolgt die Antragstellung vollständig digital über das Bauportal Hessen, was zu kürzeren Bearbeitungszeiten führt. Bei vollständigen Unterlagen wird oft deutlich schneller entschieden.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Frankfurt?

Grundsätzlich benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular BAB01, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: Bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Frankfurt sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich immer dann, wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen oder die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens unklar ist. Besonders sinnvoll ist sie vor größeren Investitionen, bei geplanten Nutzungsänderungen, wenn Befreiungen erforderlich sind oder wenn die Behörde selbst dazu rät.

Ist der Bauvorbescheid in Frankfurt rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für die Bauaufsicht als auch für den Bauherrn. Er schafft verbindliche Planungssicherheit für die explizit gestellten Fragen. Wichtig: Nur die tatsächlich gestellten und beantworteten Fragen sind rechtsverbindlich geklärt.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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