Sie planen ein Bauvorhaben in Friesland und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Friesland und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Friesland
Der Landkreis Friesland übernimmt als untere Bauaufsichtsbehörde die Zuständigkeit für alle bauaufsichtlichen Verfahren in seinem Gebiet, einschließlich der Bearbeitung von Bauvoranfragen nach § 73 NBauO. Die organisatorische Verantwortung liegt beim Fachbereich Planung, Bauordnung und Klimaschutz in Jever.
Besonders hervorzuheben ist die konsequente Digitalisierung im Landkreis Friesland: Seit dem 1. Januar 2024 werden Bauanträge und Bauvoranfragen ausschließlich elektronisch über die Plattform ITeBAU/conjectPM abgewickelt. Diese Vorreiterrolle bei der Digitalisierung führt zu effizienteren Verfahren und transparenteren Kommunikationswegen.
Die Bauvoranfrage in Friesland folgt den Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die zuletzt am 1. Juli 2024 novelliert wurde. Diese Änderungen brachten neue Erleichterungen für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden mit sich, was besonders bei Nutzungsänderungen relevant ist.
Für Gemeinden im Landkreis Friesland wie Jever, Schortens, Wangerland oder Zetel gelten einheitliche Standards, da die Bearbeitung zentral durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises erfolgt.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Friesland
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Seit der Einführung des digitalen Verfahrens müssen alle Unterlagen elektronisch über die Plattform ITeBAU/conjectPM eingereicht werden. Privatpersonen können eine Bauvoranfrage nur mit der Unterschrift eines berechtigten Entwurfsverfassers einreichen, wenn bauvorlagepflichtige Aspekte betroffen sind.
Kosten einer Bauvoranfrage in Friesland
Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen im Landkreis Friesland erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO), die zuletzt am 10. Oktober 2024 überarbeitet wurde.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Berechnung erfolgt entweder nach dem Rohbau- oder Herstellungswert (bis zu 90 % der regulären Genehmigungsgebühr) oder nach Zeitaufwand. Bei der Zeitaufwandsabrechnung beträgt der Stundensatz 127,– € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, was einem Bruttosatz von 151,13 € entspricht.
Bei größeren Bauvorhaben, wo reguläre Genehmigungsgebühren schnell fünfstellige Beträge erreichen können, amortisiert sich die Bauvoranfrage besonders schnell durch die Vermeidung teurer Fehlplanungen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Friesland
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über die digitale Plattform ITeBAU/conjectPM. Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Nach Eingang wird automatisch ein Projektraum als digitale Bauakte eingerichtet.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die jeweilige Gemeinde förmlich Stellung nehmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch den Fachbereich Planung, Bauordnung und Klimaschutz. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Die digitale Abwicklung sorgt für transparente Kommunikation und revisionssichere Dokumentation.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Friesland
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Friesland
Typische Bauvoranfragen in Friesland betreffen oft:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders relevant in den Küstengemeinden
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau in bestehenden Gebäuden
- Haus aufstocken mit Höhenbefreiungen
- Gewerbe in Wohnraum umnutzen
- Wohnraum in Gewerbe umwandeln
- Büro in Wohnraum konvertieren
Die Erleichterungen der NBauO-Novelle 2024 eröffnen neue Möglichkeiten für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, was die Genehmigungschancen bei durchdachten Vorhaben erhöht.
Zuständige Behörden in Friesland
Zuständig für Bauvoranfragen ist der Landkreis Friesland als untere Bauaufsichtsbehörde:
Landkreis Friesland
Fachbereich Planung, Bauordnung und Klimaschutz
Beethovenstraße 1
26441 Jever
Die Bearbeitung erfolgt zentral für alle Gemeinden im Landkreis, einschließlich Bockhorn, Jever, Sande, Schortens, Wangerland, Wangerooge und Zetel. Für technische Fragen zur digitalen Plattform steht ein Servicetelefon der ITEBO GmbH unter 0541/9631 831 zur Verfügung.
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der digitalen Plattform ITeBAU/conjectPM und die aktuellen Regelungen der NBauO. Wir formulieren Ihre Fragen strategisch richtig und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Besonders bei der Nutzungsänderung kennen wir die verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung und können Sie optimal beraten, ob eine Bauvoranfrage der richtige Weg ist oder andere Verfahren sinnvoller sind.
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