Sie planen ein Bauvorhaben in Genthin und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Genthin und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Was ist eine Bauvoranfrage in Genthin?
Eine Bauvoranfrage ist ein vereinfachtes baurechtliches Verfahren, mit dem Sie bereits vor dem eigentlichen Bauantrag klären können, ob Ihr geplantes Vorhaben in Genthin grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie eignet sich besonders dann, wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen oder wenn nicht eindeutig klar ist, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Das Ergebnis ist ein Bauvorbescheid, der gezielt Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser Bescheid ist drei Jahre gültig und rechtlich bindend – aber nur für die Aspekte, die Sie explizit abgefragt haben. Was Sie nicht fragen, wird auch nicht geprüft.
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Genthin
In Genthin gelten die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung vom 13. Juni 2024 modernisiert wurde. Diese Gesetzesnovelle brachte wichtige Neuerungen bei der digitalen Antragstellung und der Bauvorlageberechtigung mit sich.
Die Zuständigkeiten sind zwischen der städtischen Bauverwaltung und der Kreisbehörde aufgeteilt. Der Fachbereich Bau und Stadtentwicklung der Stadt Genthin (Marktplatz 3, 39307 Genthin) ist für Bauleitplanung und kommunale Bauangelegenheiten zuständig. Das Sachgebiet Bauplanung des Landkreises Jerichower Land (Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin) fungiert als untere Bauaufsichtsbehörde und bearbeitet die eigentlichen Bauvoranfragen.
Besonderheiten in Genthin ergeben sich durch die geografische Lage im Jerichower Land mit besonderen Anforderungen im Bereich des Hochwasserschutzes. Bei Grundstücken in hochwassergefährdeten Bereichen können zusätzliche wasserrechtliche Aspekte relevant werden.
Mehr Informationen zu Bauvoranfragen allgemein finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Genthin
Die erforderlichen Unterlagen hängen entscheidend von Ihren konkreten Fragestellungen ab. Grundsätzlich benötigen Sie immer die Unterlagen, die zur Beurteilung Ihrer spezifischen Fragen erforderlich sind.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Durch die Gesetzesänderungen von 2024 müssen Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Bei digitaler Antragstellung sind sichere Authentifizierungen mittels "BundID" oder "Mein Unternehmenskonto" erforderlich.
Kosten einer Bauvoranfrage in Genthin
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Genthin folgt der Baugebührenverordnung Sachsen-Anhalt (BauGVO). Die Kosten variieren erheblich je nach Prüfaufwand und Komplexität der Fragestellung.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühren können bis zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden, soweit die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird. Die Indexzahl für 2025 beträgt 1,864, was zu entsprechenden Gebührenanpassungen führt.
Bei größeren Bauvorhaben mit hohen Genehmigungsgebühren amortisiert sich die Vorabprüfung besonders, da gescheiterte Bauanträge deutlich teurer werden können.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Genthin
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt (Sachgebiet Bauplanung des Landkreises Jerichower Land). Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Fehlen wichtige Dokumente, erhalten Sie eine Nachforderung. Prüfung auf Vollständigkeit dauert 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde Genthin beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Stadt Genthin förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Das Sachgebiet Bauplanung des Landkreises prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften der BauO LSA. Fachliche Prüfung Ihrer Fragen. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der gezielt Ihre konkreten Fragen beantwortet. Gültigkeit: 3 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Genthin
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Genthin
Typische Bauvoranfragen in Genthin betreffen:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Bauliche Erweiterungen: Dachgeschossausbau, Haus aufstocken
- Gewerbliche Umnutzungen: Gewerbe zu Wohnraum, Wohnraum zu Gewerbe
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum
Besonders in der historisch gewachsenen Stadt Genthin sind Fragen zur städtebaulichen Einpassung und zu besonderen gestalterischen Anforderungen häufig. Die verschiedenen Stadtteile weisen unterschiedliche planungsrechtliche Situationen auf, die bei der Bauvoranfrage berücksichtigt werden müssen.
Zuständige Behörden in Genthin
Sachgebiet Bauplanung des Landkreises Jerichower Land
Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin
Telefon: 03921 949-6300
E-Mail: bau@lkjl.de
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung der Stadt Genthin
Marktplatz 3, 39307 Genthin
Telefon: (03933) 876-407
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Öffnungszeiten des Sachgebiets Bauplanung:
Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
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Von der ersten Beratung über die Unterlagenerstellung bis zur Begleitung durch das gesamte Verfahren – wir sind Ihr kompetenter Partner für alle Verfahrensarten zur Baugenehmigung. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihren Bauantrag professionell zu stellen.
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