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Bauvoranfrage in Großschönau: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Großschönau genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Großschönau verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Großschönau und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Großschönau und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Großschönau

Großschönau unterliegt als Gemeinde im Landkreis Görlitz den Bestimmungen der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), die zuletzt am 19. März 2024 umfassend geändert wurde. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde ist das Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau, welches alle bauaufsichtlichen Verfahren für die Gemeinde durchführt.

Besonders relevant für Bauvoranfragen in Großschönau sind die jüngsten Änderungen der SächsBO, die Erleichterungen beim Dachgeschossausbau zur Wohnraumgewinnung geschaffen haben. Diese Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht freigestellt werden, wenn sie im Anwendungsbereich des § 34 BauGB liegen.

Da Großschönau im Bereich des Naturparks Zittauer Gebirge liegt, unterliegt die Gemeinde besonderen landschaftsrechtlichen Bestimmungen, die bei Bauvoranfragen zu berücksichtigen sind. Dies kann sich auf die Gestaltungsanforderungen und die Genehmigungsfähigkeit bestimmter Bauvorhaben auswirken, insbesondere wenn denkmalschutzrechtliche Belange betroffen sind.

Ein wesentlicher Aspekt der aktuellen Rechtslage ist, dass ein Vorbescheid nur für Vorhaben erteilt werden kann, die einem Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO (vereinfachtes Verfahren) oder § 64 SächsBO (Vollverfahren) unterliegen. Für verfahrensfreie Bauvorhaben ist ein Vorbescheid nicht möglich. Weitere Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Großschönau

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Zu den regelmäßig erforderlichen Unterlagen gehören ein Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Angabe aller Grundstücksnachbarn, ein vermaßter Lageplan mit Darstellung des geplanten Bauvorhabens, Angaben zur geplanten Nutzung sowie Maßangaben zu den Abständen zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Großschönau

Die Gebührenerhebung für Vorbescheide richtet sich nach dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) und ist als prozentuale Gebühr der späteren Baugenehmigungsgebühr ausgestaltet. Die genaue Gebührenhöhe hängt vom Umfang der zu klärenden Fragestellungen ab.

KostenartBetrag
Behördengebühren200,– € bis 500,– €
ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Für die Gebührenberechnung werden die Errichtungs- oder Änderungskosten des geplanten Bauvorhabens herangezogen. Bis zu 128.000 EUR beträgt die Gebühr 0,5 % der Errichtungskosten, mindestens jedoch 500,– €. Bei höheren Kosten gelten entsprechend gestaffelte Sätze.

Da der Vorbescheid als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung betrachtet wird, erfolgt eine anteilige Anrechnung der Vorbescheidgebühr auf die spätere Baugenehmigungsgebühr.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Großschönau

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen

Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre

Der Vorbescheid hat nach § 75 SächsBO eine Geltungsdauer von drei Jahren. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Das Landratsamt Görlitz hat sich der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren verschrieben, wobei insbesondere wirtschaftliche Vorhaben prioritär behandelt werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Großschönau

1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Großschönau

Typische Bauvoranfragen in Großschönau betreffen oft die Umnutzung bestehender Gebäude im historischen Ortskern oder Erweiterungen von Wohngebäuden. Besonders relevant sind:

Die Novelle der Sächsischen Bauordnung vom März 2024 hat den sogenannten "Gebäudetyp E" eingeführt, der experimentelleres Bauen ermöglichen soll. Dieser neue Gebäudetyp sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen gestattet werden können.

Zuständige Behörden in Großschönau

Die untere Bauaufsichtsbehörde für Großschönau ist das Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau. Die offizielle Anschrift lautet:

Landratsamt Görlitz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau

Kontakt:
Telefon: 03583 6633710
E-Mail: bauaufsicht@kreis-gr.de

Der verantwortliche Sachgebietsleiter für das Territorium, zu dem Großschönau gehört, ist Herr Matthias Heinrich. Die Abteilung Bauaufsicht versteht sich als Partner der Bauherren und ist bestrebt, die Anliegen kompetent, rechtssicher und schnell zu bearbeiten.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Großschönau?

Planeco Building bietet Ihnen umfassende Expertise für Bauvoranfragen in Großschönau:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Großschönau

Unsere erfahrenen Architekten kennen die Besonderheiten der Sächsischen Bauordnung und die spezifischen Anforderungen des Landratsamtes Görlitz. Wir formulieren Ihre Fragestellungen präzise und rechtssicher, um die Erfolgsaussichten Ihrer Bauvoranfrage zu maximieren.

Besonders bei Nutzungsänderungen in der touristisch geprägten Region um Großschönau kennen wir die lokalen Besonderheiten und können Sie optimal beraten. Von der Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum bis zur Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe oder der Umwandlung von Büro in Wohnraum – wir begleiten Sie durch alle Verfahrensarten zur Baugenehmigung.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Großschönau?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Großschönau setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt müssen Sie mit Gesamtkosten zwischen 800,– € und 2.500,– € rechnen. Die genaue Gebührenhöhe richtet sich nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis und hängt vom Umfang der zu klärenden Fragestellungen ab.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Großschönau?

Die Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage in Großschönau beträgt in der Regel 3–8 Wochen. Nach der Einreichung prüft das Landratsamt Görlitz zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen (1–2 Wochen), anschließend erfolgt die fachliche Prüfung. Bei komplexeren Fragestellungen, die die Beteiligung anderer Stellen erfordern, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Großschönau?

Für eine Bauvoranfrage in Großschönau benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Art Ihrer Fragen können zusätzlich Grundrisse, Ansichten, alte Baugenehmigungen oder ein Auszug aus der Liegenschaftskarte erforderlich werden. Die genauen Anforderungen hängen von der Komplexität Ihres Vorhabens ab.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Großschönau sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Großschönau ist besonders sinnvoll, wenn Sie sich bei der Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens unsicher sind oder wenn Ihr Projekt Befreiungen vom Bebauungsplan erfordert. Auch bei Nutzungsänderungen, etwa zur Ferienwohnung, oder bei Vorhaben im historischen Ortskern verschafft eine Bauvoranfrage Planungssicherheit vor größeren Investitionen.

Ist ein Bauvorbescheid in Großschönau rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid in Großschönau ist drei Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für Sie als Bauherr als auch für die Bauaufsichtsbehörde. Er schafft verbindliche Planungssicherheit für die explizit gestellten Fragen. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Wichtig ist, dass nur die konkret abgefragten Aspekte rechtsverbindlich geklärt werden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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