Sie planen ein Bauvorhaben in Gummersbach und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Gummersbach und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Gummersbach
Die Stadt Gummersbach nimmt als eine von nur vier Kommunen im Oberbergischen Kreis eine besondere Stellung ein: Sie verfügt über eine eigene Bauaufsichtsbehörde und entscheidet bauaufsichtliche Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit. Während alle anderen Gemeinden des Kreisgebietes ihre Bauangelegenheiten durch das Kreisbauamt (Amt 65) des Oberbergischen Kreises abwickeln lassen, bearbeitet die Stadt Gummersbach Bauvoranfragen direkt über den Fachbereich 9.3 - Bauordnung.
Die rechtlichen Grundlagen für Bauvoranfragen in Gummersbach basieren auf der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), insbesondere § 77, der die Erteilung von Vorbescheiden regelt. Diese landesrechtliche Regelung schafft einen einheitlichen Rahmen, wobei die Stadt Gummersbach als bauaufsichtlich selbständige Kommune spezifische Serviceleistungen anbietet.
Das Servicebüro der Bauaufsicht in der dritten Etage des Rathauses (Zimmer 312) fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle bauaufsichtlichen Anliegen. Diese zentrale Koordination erleichtert es erheblich, den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen zu finden und reduziert Wartezeiten durch gezielte Terminvergabe.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Gummersbach
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Für Vorhaben, die die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes betreffen, müssen die der Bauvoranfrage beigefügten Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem entsprechend qualifizierten Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Diese Anforderung entfällt, wenn sich die Bauvoranfrage ausschließlich auf die Vereinbarkeit mit planungsrechtlichen Vorschriften bezieht.
Kosten einer Bauvoranfrage in Gummersbach
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Gummersbach orientiert sich an der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), die einen landesweit einheitlichen Rahmen schafft.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Ein wichtiger Aspekt der Gebührenstruktur ist die Anrechnungsregelung: Die Gebühr für den Bauvorbescheid wird zu 50 bis 90 % auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern der nachfolgende Bauantrag im Wesentlichen mit dem Inhalt des Vorbescheides übereinstimmt. Diese Regelung verhindert eine übermäßige Belastung durch die Kombination aus Bauvorbescheid und Baugenehmigung.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Gummersbach
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (nach Landesbauordnung NRW bis zu 3 Monate möglich)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre
Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt erheblich von der Sorgfalt der Antragsvorbereitung ab. Vollständige und qualitativ hochwertige Unterlagen verkürzen das Verfahren deutlich, während unvollständige Anträge zu Rückfragen und Verzögerungen führen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Gummersbach
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Gummersbach
Typische Bauvoranfragen in Gummersbach betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – Prüfung der Stellplatzanforderungen
- Dachgeschossausbau – Einhaltung der Gebäudehöhen
- Haus aufstocken – Baufensterüberschreitungen
- Gewerbe in Wohnraum umnutzen – Brandschutzanforderungen
- Wohnraum in Gewerbe umwandeln – Immissionsschutz
- Büro in Wohnraum – Planungsrechtliche Zulässigkeit
Besonders in der bergischen Region sind Vorhaben im Außenbereich häufig, die eine sorgfältige planungsrechtliche Prüfung nach § 35 BauGB erfordern.
Zuständige Behörden in Gummersbach
Für Bauvoranfragen in Gummersbach ist die Stadtverwaltung Gummersbach, Fachbereich 9.3 - Bauordnung zuständig. Die Behörde ist organisatorisch unter der Leitung von Herrn Jochen Diegel strukturiert und verfügt über spezialisierte Sachbearbeiter für verschiedene Stadtgebiete.
Kontakt:
Stadt Gummersbach
Fachbereich 9.3 - Bauordnung
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Das Servicebüro in Zimmer 312 (3. Etage) fungiert als zentrale Anlaufstelle und koordiniert die Bearbeitung Ihrer Bauvoranfrage mit den zuständigen Sachbearbeitern.
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