Sie planen ein Bauvorhaben in Heiligenhaus und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Heiligenhaus und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Heiligenhaus
In Heiligenhaus gelten die Bestimmungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Die Stadt liegt im Kreis Mettmann und verfügt über eine kompetente Bauaufsichtsbehörde, die als Untere Bauaufsichtsbehörde fungiert. Besonders bei Nutzungsänderungen sind die lokalen Gegebenheiten zu beachten.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Stadt Heiligenhaus nimmt sowohl die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde als auch der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Dies bedeutet, dass bei denkmalschutzrechtlichen Fragen zusätzliche Aspekte in der Bauvoranfrage zu berücksichtigen sind.
Eine Besonderheit in Heiligenhaus ist die Unterstützung durch die Stadt- und Bodenentwicklungsgesellschaft Heiligenhaus mbH (SBEG), die Bauherren im Baugenehmigungsprozess begleitet und als Lotse fungiert. Diese enge Zusammenarbeit zwischen SBEG und Bauaufsichtsbehörde ermöglicht eine effiziente Bearbeitung von Bauvoranfragen.
Für detaillierte Informationen zur Bauvoranfrage und den allgemeinen Ablauf empfehlen wir unsere Hauptseite. Dort finden Sie umfassende Informationen zu allen Aspekten des Verfahrens.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Heiligenhaus
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Alle Unterlagen sind grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde Heiligenhaus einzureichen. Die Qualität der eingereichten Unterlagen muss eine sachgerechte Prüfung ermöglichen, wobei unvollständige oder unzureichende Unterlagen zu Verzögerungen im Verfahren führen können.
Kosten einer Bauvoranfrage in Heiligenhaus
Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Heiligenhaus folgt den Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Tarifstelle 3.1.4.6, die spezifisch die Entscheidung über die Erteilung eines Vorbescheides regelt.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Mindestgebühr für Bauvoranfragen beträgt 50,– €. Bei umfassenden Vorbescheiden können bis zu 100 % der regulären Genehmigungsgebühr erhoben werden. Ein wichtiger Vorteil: Wird später ein entsprechender Bauantrag gestellt, werden 50 % der Vorbescheidgebühr auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Heiligenhaus
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (je nach Komplexität)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Wochen, vorausgesetzt alle Bauvorlagen liegen vollständig vor. Bei komplexeren Fragestellungen oder wenn zusätzliche Gutachten erforderlich sind, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Heiligenhaus
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Heiligenhaus
Typische Bauvoranfragen in Heiligenhaus betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau
- Haus aufstocken
- Gewerbe in Wohnraum Umnutzung
- Wohnraum in Gewerbe Umnutzung
- Büro in Wohnraum
Besonders bei älteren Gebäuden in Heiligenhaus sind häufig Abweichungen von den aktuellen Vorschriften erforderlich, die über eine Bauvoranfrage geklärt werden können.
Zuständige Behörden in Heiligenhaus
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Heiligenhaus:
Fachbereich II.2 Bauaufsicht
Hauptstraße 157
42579 Heiligenhaus
Telefon: 02056 13-333
E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de
Die Bauaufsicht fungiert als Untere Bauaufsichtsbehörde und gleichzeitig als Untere Denkmalschutzbehörde. Sie informiert und berät zu Genehmigungssituation und -fähigkeit konkreter Bauvorhaben. Zusätzlich steht die Stadt- und Bodenentwicklungsgesellschaft Heiligenhaus mbH (SBEG) für Beratung und Unterstützung im Baugenehmigungsprozess zur Verfügung.
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Durch unsere Erfahrung mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennen wir auch die verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung und können Sie optimal beraten, welches Verfahren für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.
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