Sie planen ein Bauvorhaben in Iserlohn und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Iserlohn und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Iserlohn
Die Bauvoranfrage in Iserlohn wird von der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege im Stadthaus Bömberg am Bömbergring 37 bearbeitet. Diese organisatorische Neustrukturierung seit November 2023 hat die Verwaltungsabläufe optimiert und ermöglicht eine effiziente Koordination zwischen bauordnungsrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Belangen.
Als Stadt im Märkischen Kreis unterliegt Iserlohn der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die zum 1. Januar 2024 umfassend novelliert wurde. Diese Änderungen betreffen direkt die Prüfungskriterien für Bauvoranfragen und müssen bereits in der Vorbescheidphase berücksichtigt werden.
Besondere Bedeutung haben die neuen Anforderungen zur Solardachpflicht ab 2025 für Wohngebäude sowie verschärfte Barrierefreiheitsanforderungen nach § 49 BauO NRW. Diese Neuerungen erfordern bereits bei der Bauvoranfrage eine entsprechende Berücksichtigung und können die Genehmigungsfähigkeit maßgeblich beeinflussen.
Die topografische Lage Iserlohns mit teilweise erheblichen Höhenunterschieden erfordert häufig besondere Prüfungen hinsichtlich Erschließung, Entwässerung und Standsicherheit. Diese lokalen Gegebenheiten können bereits in der Vorbescheidphase grundsätzlich bewertet werden.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Iserlohn
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die erforderlichen Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Eine vollständige und präzise Antragsstellung ist wesentlich zur Verfahrensbeschleunigung und verhindert kostspielige Nachforderungen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Iserlohn
Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Iserlohn basiert auf der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung und der Komplexität des Vorhabens:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Für umfassende Vorbescheide, die sämtliche Bauvorlagen mit Ausnahme der bautechnischen Nachweise prüfen, fallen 100 % der entsprechenden Genehmigungsgebühr an. Bei einfachen planungsrechtlichen Vorbescheiden gelten reduzierte Gebührensätze von 40–50 % der Genehmigungsgebühr.
Die Berechnung der Rohbausumme erfolgt durch Multiplikation des Brutto-Rauminhalts mit den aktuellen landeseinheitlichen Rohbauwerten, die derzeit bei etwa 179,– € pro Kubikmeter für Wohngebäude liegen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Iserlohn
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt mit vollständigen Unterlagen. Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt unverzüglich nach Eingang, eventuelle Nachforderungen werden zeitnah kommuniziert (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 6–8 Wochen ab vollständiger Unterlageneinreichung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren, der auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden kann.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Iserlohn
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Iserlohn
In Iserlohn sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben erforderlich:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Gewerbe in Wohnraum oder Büro in Wohnraum
- Aufstockungen: Haus aufstocken oder Dachgeschossausbau
- Erweiterungen: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Befreiungen: Überschreitung von Baufenstern, Höhenbegrenzungen oder Abstandsflächen
- Denkmalschutz: Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden oder in denkmalgeschützten Bereichen
Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur Iserlohns mit ihrer dichten Bebauung macht häufig Befreiungen von Abstandsflächen oder Höhenbegrenzungen erforderlich. Eine frühzeitige Klärung durch eine Bauvoranfrage verhindert teure Fehlplanungen.
Zuständige Behörden in Iserlohn
Die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn ist die zentrale Anlaufstelle für Bauvoranfragen. Die Abteilung befindet sich seit November 2023 im Stadthaus Bömberg:
Adresse:
Stadt Iserlohn
Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege
Bömbergring 37
58636 Iserlohn
Die Leitung der Abteilung obliegt Herrn Wehner (02371 217-2517), als stellvertretende Abteilungsleitung fungiert Herr Bohr (02371 217-2520), der sowohl für Bauberatung als auch für Bauanträge zuständig ist.
Als übergeordnete Aufsichtsbehörde fungiert der Märkische Kreis, der die Fachaufsicht über die städtische Bauaufsicht in Iserlohn ausübt und bei komplexen Fällen oder Rechtsmitteln als Prüfinstanz zur Verfügung steht.
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