Sie planen ein Bauvorhaben in Kleve und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Kleve und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Kleve
Die Stadt Kleve verfügt als eigenständige Bauaufsichtsbehörde über eine klar strukturierte Bearbeitung von Bauvoranfragen. Als eine der wenigen Kommunen im Kreis Kleve führt die Stadt ihre Baugenehmigungsverfahren selbst durch, während andere Gemeinden dem Kreis Kleve als übergeordneter Bauaufsichtsbehörde unterstehen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 77 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Diese wurde zum 1. Januar 2024 umfassend novelliert und brachte bedeutende Neuerungen mit sich, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Für Wohngebäude gilt ab dem 1. Januar 2025 eine Solardachpflicht, während für Nichtwohngebäude diese Verpflichtung bereits seit dem 1. Januar 2024 besteht.
Besonders zu beachten sind die fünf verschiedenen Gestaltungssatzungen der Stadt Kleve, die für unterschiedliche Bereiche des Stadtgebiets gelten. Diese Satzungen enthalten spezifische Regelungen zur Gestaltung von Dächern, Fassaden, Werbeanlagen, Einfriedungen und Eingrünungen, die bei Bauvoranfragen berücksichtigt werden müssen.
Das Stadtgebiet Kleve ist für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen in vier geografische Bezirke unterteilt, was eine effiziente und sachgerechte Bearbeitung gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Kleve
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Wichtige Besonderheit in Kleve: Betreffen die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt sein. Eine Ausnahme besteht, wenn sich die Fragen ausschließlich auf planungsrechtliche Vorschriften beziehen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Kleve
Die Stadt Kleve hat als eigenständige Bauaufsichtsbehörde eine transparente Gebührenstruktur für Bauvoranfragen etabliert:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Mindestgebühr der Stadt Kleve beträgt 50,– €, während die maximale Gebührenhöhe variabel ist und von der Art des geplanten Vorhabens in Verbindung mit der Rohbau- bzw. Herstellungssumme abhängt. Diese flexible Gebührengestaltung berücksichtigt die unterschiedliche Komplexität und den Prüfungsaufwand verschiedener Bauvorhaben.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Kleve
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt der Stadt Kleve. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt, beispielsweise die Abteilung Stadtplanung, den Fachbereich Tiefbau, die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kleve oder die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Kleve. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kleve. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung und der erforderlichen Beteiligung anderer Fachdienststellen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Kleve
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Kleve
Typische Bauvoranfragen in Kleve betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders relevant in der touristisch attraktiven Grenzregion
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – häufig in den Ortsteilen
- Dachgeschossausbau – unter Beachtung der Gestaltungssatzungen
- Haus aufstocken – mit Prüfung der Höhenbeschränkungen
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln – in der Innenstadt
- Wohnraum in Gewerbe umwandeln – in Gewerbegebieten
- Büro in Wohnraum – Revitalisierung der Innenstadt
Zuständige Behörden in Kleve
Für Bauvoranfragen in Kleve ist die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kleve zuständig. Die offizielle Anschrift lautet:
Stadt Kleve
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Die Bauaufsichtsbehörde ist organisatorisch in der Abteilung 61.2 - Bauordnung angesiedelt. Für telefonische Anfragen steht die zentrale Rufnummer (02821) 84-0 zur Verfügung.
Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Website der Stadt Kleve im Downloadbereich zur Verfügung. Bei bereits gestellten Anträgen kann die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter der Eingangsbestätigung entnommen werden.
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Unsere Architekten kennen die lokalen Gestaltungssatzungen, die Aufteilung in vier Bearbeitungsbezirke und die spezifischen Anforderungen der Klever Bauaufsichtsbehörde. Wir berücksichtigen die verschiedenen Verfahrensarten und stellen sicher, dass Ihre Bauvoranfrage von Anfang an vollständig und rechtssicher formuliert ist.
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