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Bauvoranfrage in Marburg: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Marburg genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Marburg verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Marburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Marburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Marburg

In Marburg unterliegt die Bauvoranfrage den Bestimmungen der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie den lokalen Gebührenordnungen. Die historische Altstadt mit ihrem hohen Anteil denkmalgeschützter Gebäude erfordert bei vielen Bauvorhaben zusätzliche Abstimmungen mit der Denkmalbehörde. Diese besonderen Schutzbestimmungen können erheblichen Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit haben.

Die topographischen Besonderheiten Marburgs mit seinen Hanglagen und dem historisch gewachsenen Stadtbild führen häufig zu besonderen Anforderungen bezüglich Abstandsflächen, Höhenbegrenzungen und gestalterischen Vorgaben. Eine frühzeitige Klärung durch eine Bauvoranfrage kann kostspielige Planungsänderungen vermeiden.

Besondere Bedeutung kommt in Marburg auch dem Umgang mit erneuerbaren Energien zu. Die jüngsten Änderungen der Hessischen Bauordnung haben Erleichterungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen gebracht, was bei energetischen Sanierungen relevant ist.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Marburg

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung. Unvollständige Anträge führen zu kostenpflichtigen Nachforderungen und verzögern das Verfahren erheblich.

Kosten einer Bauvoranfrage in Marburg

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Marburg ist in der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 20. Dezember 2024 geregelt, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Die Gebühr beträgt grundsätzlich 40 % der entsprechenden Baugenehmigungsgebühr, mindestens jedoch 100,– €. Ein wesentlicher Vorteil: Die Hälfte der Bauvoranfragegebühr wird auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern der Bauvorbescheid bindend ist.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Marburg

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt und Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Die Antragstellung kann sowohl digital über das Bauportal als auch in analoger Form erfolgen.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde zustimmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt 3–8 Wochen, wobei Marburg traditionell zu den schnelleren Bauaufsichtsbehörden in Hessen gehört.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser ist bindend für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Marburg

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Marburg

Aufgrund der besonderen Situation als Universitätsstadt mit hohem Bedarf an studentischem Wohnraum sind folgende Anwendungsfälle besonders relevant:

Zuständige Behörden in Marburg

Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Marburg ist zwischen zwei Behörden aufgeteilt:

Fachdienst 63 - Bauaufsicht der Stadt Marburg
Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1620
E-Mail: bauaufsicht@marburg-stadt.de

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 08:00–12:00 Uhr, Donnerstag 15:00–18:00 Uhr

Fachdienst Bauen des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00–14:00 Uhr, zusätzlich nach Vereinbarung

Die städtische Bauaufsicht ist für das Marburger Stadtgebiet zuständig, während der Kreisfachdienst die umliegenden Gemeinden im Landkreis betreut.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Marburg?

Planeco Building bringt über 1.400 erfolgreich abgewickelte Bauanträge mit und kennt die spezifischen Anforderungen in Marburg:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
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  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Marburg

Unsere bauvorlageberechtigten Architekten kennen die lokalen Besonderheiten Marburgs, von den denkmalschutzrechtlichen Anforderungen bis hin zu den spezifischen Regelungen der Universitätsstadt. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Erfolgschancen erheblich.

Durch unsere Erfahrung mit den verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung können wir bereits in der Planungsphase potentielle Probleme identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern verschafft Ihnen auch die nötige Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben in Marburg.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Marburg?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Marburg setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen zwischen 800,– € und 2.500,– €. Ein wichtiger Vorteil: Die Hälfte der Bauvoranfragegebühr wird auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Marburg?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Marburg beträgt 3–8 Wochen. Marburg gehört traditionell zu den schnelleren Bauaufsichtsbehörden in Hessen. Bei vollständigen Unterlagen und klaren Fragestellungen kann die Bearbeitung auch schneller erfolgen. Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate mit möglicher Verlängerung um bis zu zwei Monate.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Marburg?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nachweise der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Marburg sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Marburg ist besonders sinnvoll bei Vorhaben in der historischen Altstadt mit denkmalgeschützten Gebäuden, bei Nutzungsänderungen für studentischen Wohnraum, bei Hanglage-Bebauung mit besonderen Abstandsanforderungen oder wenn Sie sich in rechtlichen Grauzonen bewegen. Sie verschafft Ihnen Planungssicherheit vor größeren Investitionen.

Welche Behörde ist in Marburg für Bauvoranfragen zuständig?

Für Bauvorhaben im Marburger Stadtgebiet ist der Fachdienst 63 - Bauaufsicht der Stadt Marburg in der Barfüßerstraße 11 zuständig. Für Vorhaben in den umliegenden Gemeinden des Landkreises ist der Fachdienst Bauen des Landkreises Marburg-Biedenkopf im Lichtenholz 60 verantwortlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort Ihres Bauvorhabens.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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