Sie planen ein Bauvorhaben in Marburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Marburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Marburg
In Marburg unterliegt die Bauvoranfrage den Bestimmungen der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie den lokalen Gebührenordnungen. Die historische Altstadt mit ihrem hohen Anteil denkmalgeschützter Gebäude erfordert bei vielen Bauvorhaben zusätzliche Abstimmungen mit der Denkmalbehörde. Diese besonderen Schutzbestimmungen können erheblichen Einfluss auf die Genehmigungsfähigkeit haben.
Die topographischen Besonderheiten Marburgs mit seinen Hanglagen und dem historisch gewachsenen Stadtbild führen häufig zu besonderen Anforderungen bezüglich Abstandsflächen, Höhenbegrenzungen und gestalterischen Vorgaben. Eine frühzeitige Klärung durch eine Bauvoranfrage kann kostspielige Planungsänderungen vermeiden.
Besondere Bedeutung kommt in Marburg auch dem Umgang mit erneuerbaren Energien zu. Die jüngsten Änderungen der Hessischen Bauordnung haben Erleichterungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen gebracht, was bei energetischen Sanierungen relevant ist.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Marburg
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung. Unvollständige Anträge führen zu kostenpflichtigen Nachforderungen und verzögern das Verfahren erheblich.
Kosten einer Bauvoranfrage in Marburg
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Marburg ist in der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 20. Dezember 2024 geregelt, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 40 % der entsprechenden Baugenehmigungsgebühr, mindestens jedoch 100,– €. Ein wesentlicher Vorteil: Die Hälfte der Bauvoranfragegebühr wird auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern der Bauvorbescheid bindend ist.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Marburg
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt und Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Die Antragstellung kann sowohl digital über das Bauportal als auch in analoger Form erfolgen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde zustimmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt 3–8 Wochen, wobei Marburg traditionell zu den schnelleren Bauaufsichtsbehörden in Hessen gehört.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser ist bindend für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Marburg
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Marburg
Aufgrund der besonderen Situation als Universitätsstadt mit hohem Bedarf an studentischem Wohnraum sind folgende Anwendungsfälle besonders relevant:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – bei touristischer Nutzung
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – zur Wohnraumschaffung
- Dachgeschossausbau – für zusätzlichen Wohnraum
- Haus aufstocken – bei Grundstücksknappheit
- Gewerbe in Wohnraum – Umnutzung leerstehender Gewerbeflächen
- Büro in Wohnraum – bei veränderten Arbeitsstrukturen
Zuständige Behörden in Marburg
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Marburg ist zwischen zwei Behörden aufgeteilt:
Fachdienst 63 - Bauaufsicht der Stadt Marburg
Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1620
E-Mail: bauaufsicht@marburg-stadt.de
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 08:00–12:00 Uhr, Donnerstag 15:00–18:00 Uhr
Fachdienst Bauen des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00–14:00 Uhr, zusätzlich nach Vereinbarung
Die städtische Bauaufsicht ist für das Marburger Stadtgebiet zuständig, während der Kreisfachdienst die umliegenden Gemeinden im Landkreis betreut.
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Durch unsere Erfahrung mit den verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung können wir bereits in der Planungsphase potentielle Probleme identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern verschafft Ihnen auch die nötige Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben in Marburg.
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