Sie planen ein Bauvorhaben in Mönchengladbach und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Mönchengladbach und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Mönchengladbach
Die Bauvoranfrage in Mönchengladbach wird durch den Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63) der Stadtverwaltung bearbeitet. Diese organisatorische Struktur ist besonders für eine historisch gewachsene Stadt wie Mönchengladbach von Bedeutung, da viele Bauvorhaben sowohl bauordnungsrechtliche als auch denkmalschutzrechtliche Aspekte berühren.
Die rechtliche Grundlage bildet die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Nach § 77 BauO NRW 2018 wird das Ergebnis einer Bauvoranfrage in einem verbindlichen Vorbescheid festgehalten, der für die weitere Planung von entscheidender Bedeutung ist.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern in Mönchengladbach großflächige Einzelhandelsvorhaben mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern. Diese unterliegen nach § 11 Abs. 3 BauNVO besonderen Regelungen und können erhebliche Auswirkungen auf die Lebendigkeit der Innenstädte haben. Der Einzelhandelserlass NRW ergänzt die gesetzlichen Regelungen um weitere Vorgaben für die Bau- und Planungsbehörden.
Für detaillierte Informationen zur Bauvoranfrage und deren Anwendungsbereiche steht Ihnen unser Hauptratgeber zur Verfügung. Bei spezifischen Fragen zu Nutzungsänderungen in Mönchengladbach beraten wir Sie gerne individuell.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Mönchengladbach
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Die Einreichung erfolgt schriftlich und muss hinreichend bestimmt und auf separater Anlage begründet werden. Diese Begründungspflicht stellt sicher, dass die prüfende Behörde alle relevanten Informationen erhält, um eine sachgerechte Bewertung des geplanten Vorhabens vornehmen zu können.
Kosten einer Bauvoranfrage in Mönchengladbach
Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Mönchengladbach richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Diese einheitliche Gebührengrundlage gewährleistet eine transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur.
KostenpositionBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Im Gegensatz zu den allgemeinen Baugenehmigungsgebühren, die sich häufig prozentual an den Baukosten orientieren, folgen die Gebühren für Bauvoranfragen einem anderen Berechnungsschema. Bei Bauvorhaben mit Kosten von 300.000 Euro würden reguläre Baugenehmigungsgebühren zwischen 1.500 und 3.000 Euro liegen – die Bauvoranfrage ist deutlich kostengünstiger.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Mönchengladbach
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang, ob die Bauvoranfrage vollständig ist. Prüfung auf Vollständigkeit dauert 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität des Vorhabens und der Notwendigkeit, andere Fachbereiche einzubeziehen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser schafft echte Planungssicherheit für Ihr Vorhaben.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Mönchengladbach
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Mönchengladbach
Die Bauvoranfrage eignet sich besonders für folgende Situationen in Mönchengladbach:
Besonders in einer historisch gewachsenen Stadt wie Mönchengladbach ist die frühzeitige Klärung denkmalschutzrechtlicher Belange von großer Bedeutung.
Zuständige Behörden in Mönchengladbach
Die Bearbeitung von Bauvoranfragen erfolgt durch den Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63) der Stadt Mönchengladbach. Die Ansprechpartner sind:
Die Sprechzeiten erfolgen nach Vereinbarung. Das Dienstgebäude am Markt 9 in Mönchengladbach-Rheydt ist barrierefrei zugänglich. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse post@moenchengladbach.de zur Verfügung.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Mönchengladbach?
Planeco Building bringt über 1.400 erfolgreich abgeschlossene Bauanträge mit und kennt die spezifischen Anforderungen in Mönchengladbach genau:
Unsere Architekten kennen nicht nur die rechtlichen Grundlagen der BauO NRW, sondern auch die lokalen Besonderheiten und Verwaltungspraxis in Mönchengladbach. Wir wissen, welche Verfahrensarten für Ihr Vorhaben geeignet sind und formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig.
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