Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Perleberg: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Perleberg genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Perleberg verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Perleberg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Perleberg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Perleberg

In Perleberg ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Prignitz für Bauvoranfragen zuständig. Die Behörde befindet sich in der Berliner Straße 49 und bearbeitet alle Vorbescheide nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Ergänzend unterstützt das städtische Bauamt Perleberg in der Karl-Liebknecht-Straße 33 bei kommunalen Bauangelegenheiten.

Eine wichtige Neuerung seit 2024 ist die Photovoltaik-Pflicht nach § 32a BbgBO für Gebäude mit Dachflächen ab 50 Quadratmetern. Diese Verpflichtung muss bei Bauvoranfragen berücksichtigt werden, da mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten sind. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten für Holzbau erweitert – Holz ist nun als Baustoff für Tragkonstruktionen in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze zugelassen.

Besonders relevant für aktuelle Projekte: Die BbgBO wurde zuletzt am 28.09.2023 geändert und brachte wichtige Digitalisierungsmaßnahmen mit sich. Das Schrifterfordernis bei Anträgen wurde abgeschafft, was den Verfahrensablauf beschleunigt. Für Projekte in Sanierungsgebieten gelten spezielle Regelungen nach § 144 BauGB mit separaten Gebühren von 40,– €.

Die Nutzungsänderung von Wohnraum zu Ferienwohnungen ist in Perleberg ein häufiger Anwendungsfall. Hier prüft die Behörde besonders sorgfältig die Vereinbarkeit mit dem örtlichen Baurecht und mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Bei Vorhaben im Außenbereich wird eine besonders genaue Prüfung nach § 35 BauGB vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Perleberg

Die Antragsunterlagen müssen in mindestens dreifacher Ausfertigung erstellt, von den Bauherren unterschrieben und beim Landkreis Prignitz eingereicht werden. Die erforderlichen Vordrucke sind über die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung digital verfügbar.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular (Anlage 1 der BbgBauVorlV)
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000
  • Konkret formulierte Fragestellungen im Punkt 6 des Formulars

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
  • Weitere Bauvorlagen entsprechend Anlage 3 BbgBauVorlV bei eingeschlossenen Entscheidungen

Wichtig: Bei gebäudebezogenen Fragen kann die Einschaltung eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieurs erforderlich sein. Planeco Building verfügt über die nötige Qualifikation und stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Kosten einer Bauvoranfrage in Perleberg

Die Gebührenstruktur in Perleberg richtet sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) und unterscheidet zwei Hauptkategorien mit deutlich verschiedenen Kostenstrukturen:

Verfahrensart Behördengebühren Architektenkosten Gesamtkosten
Bauordnungsrechtliche Fragen (Tarifstelle 1.7.1) 200,– € bis 3.000,– € Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) 800,– € bis 4.500,– €
Planungsrechtliche Zulässigkeit (Tarifstelle 1.7.2) 400,– € bis 15.000,– € Nach Zeitaufwand (ca. 800,– € bis 2.500,– €) 1.200,– € bis 17.500,– €

Zusätzliche Kosten:

  • Beratungskosten nach Tarifstelle 10.17: 97,– € je angefangener Stunde ab der zweiten Stunde
  • Bei Zurücknahme oder Ablehnung: Reduzierung auf 25 % der Gebühr
  • Gebührenerlass in Billigkeitsfällen möglich

Die Gebühr darf maximal 80 % einer theoretischen Baugenehmigungsgebühr betragen. Bei großen Bauvorhaben mit hohen Genehmigungsgebühren amortisiert sich die Bauvoranfrage besonders schnell.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Perleberg

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Nach der Einreichung beim Landkreis Prignitz erfolgt eine zweiwöchige Vollständigkeitsprüfung. Die Behörde bestätigt den Eingang schriftlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen mit der Eingangsbestätigung an. Unvollständige Anträge führen zu erheblichen Verzögerungen, da die Bearbeitungszeit erst nach Vervollständigung beginnt.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachbehörden und Ämter beteiligt, die ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats nach Zugang abgeben müssen. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Prignitz prüft die Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die fachliche Prüfung erfolgt innerhalb eines Monats nach Eingang aller erforderlichen Stellungnahmen. Bearbeitungszeit: 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Gültigkeit: 6 Jahre (in besonderen Fällen 3 Jahre bei naturschutzrechtlichen Entscheidungen). Diese Bindungswirkung schafft wichtige Planungssicherheit für Ihr Vorhaben.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Perleberg

1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein. Richtig: "Ist eine Überschreitung der festgesetzten Höhe um 1 m zulässig?"

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten, Grundrisse oder Eigentumsnachweise, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Die dreifache Ausfertigung ist zwingend erforderlich.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt (§ 34 BauGB), erfolgt eine Ablehnung. Besonders im Außenbereich wird streng nach § 35 BauGB geprüft.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen. Vollständige Grundrisse und Schnitte sind dann erforderlich.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen bei gewerblicher Nutzung können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Perleberg

In Perleberg sind folgende Bauvoranfragen besonders häufig:

Besonders bei Vorhaben im historischen Stadtkern von Perleberg sind denkmalschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Die Bauvoranfrage klärt frühzeitig, welche Auflagen zu erfüllen sind.

Zuständige Behörden in Perleberg

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Prignitz
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Telefon: 03876 713-244
Fax: 03876 713-300
E-Mail: bauaufsicht@lkprignitz.de

Sachbereichsleiterin Verena Bieder koordiniert die Antragsverwaltung im Sachbereich Bauordnung, der explizit die "Bescheidung von Bauvoranfragen" sowie die "Bauberatung zu bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragen" umfasst.

Stadt Perleberg - Bauamt
Karl-Liebknecht-Straße 33
19348 Perleberg
Telefon: (03876) 781 600
Amtsleiter: Herr H. Boddin

Sprechzeiten:
Montag und Freitag: 8:00–11:30 Uhr
Dienstag: 8:00–11:30 Uhr und 13:00–17:30 Uhr
Donnerstag: 8:00–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen

Die fachliche Betreuung erfolgt durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Referat 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht in Potsdam.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Perleberg?

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennt Planeco Building die spezifischen Anforderungen in Brandenburg und die lokalen Besonderheiten in Perleberg. Unsere Architekten sind bauvorlageberechtigt und wissen genau, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Perleberg
  • ✓ Kenntnis der aktuellen BbgBO-Änderungen und Photovoltaik-Pflicht
  • ✓ Direkte Kontakte zum Landkreis Prignitz

Wir nehmen bereits vor Antragstellung Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf und holen erste Einschätzungen ein – so können wir Ihre Bauvoranfrage gezielt auf Genehmigungsfähigkeit ausrichten. Auch die Verfahrensarten werden optimal auf Ihr Projekt abgestimmt.

Besonders bei komplexen Nutzungsänderungen ist unsere Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten in Perleberg von unschätzbarem Wert. Wir kennen die Präferenzen der Sachbearbeiter und können Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung deutlich erhöhen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Perleberg?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Perleberg richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung. Für bauordnungsrechtliche Fragen fallen 200,– € bis 3.000,– € Behördengebühren an, für planungsrechtliche Zulässigkeitsfragen 400,– € bis 15.000,– €. Zusätzlich entstehen Architektenkosten nach Zeitaufwand. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 800,– € und 4.500,– € für einfache Fragen.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Perleberg?

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen. Zunächst erfolgt eine zweiwöchige Vollständigkeitsprüfung durch den Landkreis Prignitz, dann werden bei Bedarf Fachstellen beteiligt, die einen Monat für ihre Stellungnahmen haben. Die eigentliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde dauert weitere 4 Wochen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Perleberg?

Sie benötigen das ausgefüllte Antragsformular in dreifacher Ausfertigung, eine Lageplanskizze, einen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben sind zusätzlich Grundrisse, Ansichten oder alte Baugenehmigungen erforderlich. Bei gebäudebezogenen Fragen kann ein bauvorlageberechtigter Architekt nötig sein.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Perleberg sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich bei rechtlichen Grauzonen, wenn die Behörde selbst dazu rät oder wenn hohe Investitionen anstehen. Typische Fälle sind Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen, Höhenüberschreitungen oder Vorhaben ohne Bebauungsplan. Sie verschafft verbindliche Planungssicherheit vor größeren Entscheidungen wie Grundstückskauf oder umfangreichen Planungen.

Ist ein Bauvorbescheid in Perleberg rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid ist 6 Jahre gültig und rechtlich bindend für die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Prignitz. Er schafft verbindliche Klarheit über die explizit gestellten Fragen. Wichtig: Nur die tatsächlich abgefragten Aspekte sind rechtsverbindlich geklärt – was Sie nicht fragen, wird auch nicht geprüft und bindet die Behörde nicht.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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