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Bauvoranfrage in Schongau: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Schongau genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Schongau verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Schongau und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Schongau und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Schongau

Als Große Kreisstadt im Landkreis Weilheim-Schongau unterliegt Schongau der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und besonderen lokalen Regelungen. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Stadtbauamt Schongau und dem Landratsamt Weilheim-Schongau wurde durch die Digitalisierung seit März 2022 neu strukturiert.

Das Stadtbauamt Schongau in der Münzstraße 1-3 fungiert als erste Anlaufstelle für Bauherren und bietet umfassende Bauberatung an. Seit der Verfahrensumstellung erfolgt die Antragstellung für Bauvoranfragen jedoch direkt beim Landratsamt Weilheim-Schongau, das als untere Bauaufsichtsbehörde die hoheitlichen Entscheidungen über Vorbescheide trifft.

Die digitale Antragstellung über das BayernPortal ist seit März 2022 möglich und wird empfohlen. Alternativ können Anträge weiterhin in Papierform eingereicht werden, jedoch ausschließlich beim Landratsamt und nicht mehr bei der Stadt. Diese Umstellung betrifft alle Bauvoranfragen nach Art. 71 BayBO.

Besondere Bedeutung hat in Schongau der Denkmalschutz, da die historisch gewachsene Altstadt zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude und Ensembles umfasst. Das Team für Denkmalschutz im Landratsamt ist ausschließlich in der Dienststelle Schongau vertreten, was die besondere Relevanz unterstreicht.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Schongau

Die für eine Bauvoranfrage in Schongau erforderlichen Unterlagen richten sich nach den spezifischen Fragestellungen und folgen den Regelungen der Art. 64 bis 67 BayBO. Eine sorgfältige Zusammenstellung verhindert Nachforderungen und verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Bei Fragen, die über die rein planungsrechtliche Zulässigkeit hinausgehen, müssen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser nach Art. 61 Abs. 1 BayBO erstellt werden. Das Stadtbauamt Schongau empfiehlt ausdrücklich, bereits im Vorfeld der Antragstellung Kontakt aufzunehmen und einen Termin für eine kostenfreie Bauberatung zu vereinbaren.

Kosten einer Bauvoranfrage in Schongau

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Schongau folgt dem bayerischen System und richtet sich nach dem angefallenen Verwaltungsaufwand. Die Kosten sind transparent kalkulierbar und bieten durch Anrechnungsmöglichkeiten zusätzliche Vorteile.

KostenartBetrag
Behördengebühren200,– € bis 500,– €
ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Ein wesentlicher Vorteil der Vorbescheidgebühren liegt in der Anrechnungsmöglichkeit auf spätere Baugenehmigungsverfahren. Bis zur Hälfte der für den Vorbescheid entrichteten Gebühren können auf die Gebühren einer späteren Baugenehmigung angerechnet werden. Diese Regelung macht Bauvoranfragen besonders attraktiv für Bauherren, die Planungssicherheit wünschen.

Die Gebührenpflicht besteht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags müssen die Gebühren entrichtet werden, allerdings in reduzierter Höhe.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Schongau

Der Verfahrensablauf für Bauvoranfragen in Schongau folgt einem strukturierten Schema, das sowohl die Prüfung durch die untere Bauaufsichtsbehörde als auch die Beteiligung der Stadt umfasst.

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Landratsamt Weilheim-Schongau über das BayernPortal oder in Papierform. Die Vollständigkeitsprüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen. Erst bei vollständigen Unterlagen wird das eigentliche Prüfverfahren eingeleitet.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei planungsrechtlichen Fragen ist regelmäßig die Beteiligung der Stadt Schongau erforderlich, um das gemeindliche Einvernehmen einzuholen. Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Landratsamt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, kann aber bei komplexen Sachverhalten mit Beteiligung externer Stellen bis zu drei Monate dauern.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von vier Jahren (seit 2025). Die Frist kann auf Antrag um weitere vier Jahre verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Schongau

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Schongau

In Schongau sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben erforderlich:

Zuständige Behörden in Schongau

Für Bauvoranfragen in Schongau sind mehrere Behörden zuständig, die in enger Zusammenarbeit agieren:

Landratsamt Weilheim-Schongau (Hauptzuständigkeit):
Außenstelle Schongau: Münzstraße 33, 1. OG
Hauptstelle Weilheim: Pütrichstraße 8, 2. OG
Telefon: +49 881 681 1210

Stadtbauamt Schongau (Bauberatung und gemeindliches Einvernehmen):
Münzstraße 1-3, 86956 Schongau
E-Mail: stadtbauamt@schongau.de
Telefon: 08861 214-145

Das Stadtbauamt bietet kostenfreie Bauberatung und empfiehlt ausdrücklich, bereits im Vorfeld der Antragstellung Kontakt aufzunehmen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 08:30–12:30 Uhr, zusätzlich dienstags 14:00–16:00 Uhr und donnerstags 14:00–18:00 Uhr.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Schongau?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Schongau und der Region mit:

  • Kostenlose Erstberatung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Schongau
  • Kenntnis der digitalen Verfahren über das BayernPortal
  • Erfahrung mit denkmalschutzrechtlichen Anforderungen

Unsere Architekten kennen die lokalen Besonderheiten Schongaus, die Anforderungen des Landratsamts Weilheim-Schongau und wissen, wie Bauvoranfragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir berücksichtigen dabei sowohl die bayerischen Landesvorschriften als auch die spezifischen städtischen Anforderungen.

Durch unsere Erfahrung mit den verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung können wir Ihnen bereits in der Planungsphase wertvolle Hinweise geben und Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Schongau?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Schongau setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen zwischen 800,– € und 2.500,– €. Ein Vorteil: Bis zur Hälfte der Vorbescheidgebühren können auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Schongau?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Schongau beträgt in der Regel 3–8 Wochen. Bei komplexeren Sachverhalten mit Beteiligung externer Stellen oder bei denkmalschutzrechtlichen Fragen kann die Bearbeitung bis zu drei Monate dauern. Die digitale Antragstellung über das BayernPortal kann die Bearbeitungszeit verkürzen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Schongau?

Grundsätzlich benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung sind zusätzlich Ansichten, Grundrisse, Schnitte oder Nachweise der bisherigen Nutzung erforderlich. Das Stadtbauamt Schongau bietet kostenfreie Bauberatung zur Klärung der erforderlichen Unterlagen.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Schongau sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Schongau ist besonders sinnvoll bei denkmalschutzrechtlichen Fragen in der historischen Altstadt, bei Nutzungsänderungen, Höhenüberschreitungen oder wenn die Behörde selbst dazu rät. Sie verschafft Planungssicherheit vor größeren Investitionen und klärt rechtliche Grauzonen verbindlich.

Wo reiche ich eine Bauvoranfrage in Schongau ein?

Seit März 2022 werden Bauvoranfragen direkt beim Landratsamt Weilheim-Schongau eingereicht, entweder digital über das BayernPortal oder in Papierform. Das Stadtbauamt Schongau bietet weiterhin kostenfreie Bauberatung an und ist bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beteiligt. Eine Einreichung bei der Stadt selbst ist nicht mehr möglich.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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