Sie planen ein Bauvorhaben in Schongau und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Schongau und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Schongau
Als Große Kreisstadt im Landkreis Weilheim-Schongau unterliegt Schongau der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und besonderen lokalen Regelungen. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Stadtbauamt Schongau und dem Landratsamt Weilheim-Schongau wurde durch die Digitalisierung seit März 2022 neu strukturiert.
Das Stadtbauamt Schongau in der Münzstraße 1-3 fungiert als erste Anlaufstelle für Bauherren und bietet umfassende Bauberatung an. Seit der Verfahrensumstellung erfolgt die Antragstellung für Bauvoranfragen jedoch direkt beim Landratsamt Weilheim-Schongau, das als untere Bauaufsichtsbehörde die hoheitlichen Entscheidungen über Vorbescheide trifft.
Die digitale Antragstellung über das BayernPortal ist seit März 2022 möglich und wird empfohlen. Alternativ können Anträge weiterhin in Papierform eingereicht werden, jedoch ausschließlich beim Landratsamt und nicht mehr bei der Stadt. Diese Umstellung betrifft alle Bauvoranfragen nach Art. 71 BayBO.
Besondere Bedeutung hat in Schongau der Denkmalschutz, da die historisch gewachsene Altstadt zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude und Ensembles umfasst. Das Team für Denkmalschutz im Landratsamt ist ausschließlich in der Dienststelle Schongau vertreten, was die besondere Relevanz unterstreicht.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Schongau
Die für eine Bauvoranfrage in Schongau erforderlichen Unterlagen richten sich nach den spezifischen Fragestellungen und folgen den Regelungen der Art. 64 bis 67 BayBO. Eine sorgfältige Zusammenstellung verhindert Nachforderungen und verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Bei Fragen, die über die rein planungsrechtliche Zulässigkeit hinausgehen, müssen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser nach Art. 61 Abs. 1 BayBO erstellt werden. Das Stadtbauamt Schongau empfiehlt ausdrücklich, bereits im Vorfeld der Antragstellung Kontakt aufzunehmen und einen Termin für eine kostenfreie Bauberatung zu vereinbaren.
Kosten einer Bauvoranfrage in Schongau
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Schongau folgt dem bayerischen System und richtet sich nach dem angefallenen Verwaltungsaufwand. Die Kosten sind transparent kalkulierbar und bieten durch Anrechnungsmöglichkeiten zusätzliche Vorteile.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Ein wesentlicher Vorteil der Vorbescheidgebühren liegt in der Anrechnungsmöglichkeit auf spätere Baugenehmigungsverfahren. Bis zur Hälfte der für den Vorbescheid entrichteten Gebühren können auf die Gebühren einer späteren Baugenehmigung angerechnet werden. Diese Regelung macht Bauvoranfragen besonders attraktiv für Bauherren, die Planungssicherheit wünschen.
Die Gebührenpflicht besteht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags müssen die Gebühren entrichtet werden, allerdings in reduzierter Höhe.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Schongau
Der Verfahrensablauf für Bauvoranfragen in Schongau folgt einem strukturierten Schema, das sowohl die Prüfung durch die untere Bauaufsichtsbehörde als auch die Beteiligung der Stadt umfasst.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Landratsamt Weilheim-Schongau über das BayernPortal oder in Papierform. Die Vollständigkeitsprüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen. Erst bei vollständigen Unterlagen wird das eigentliche Prüfverfahren eingeleitet.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei planungsrechtlichen Fragen ist regelmäßig die Beteiligung der Stadt Schongau erforderlich, um das gemeindliche Einvernehmen einzuholen. Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Landratsamt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, kann aber bei komplexen Sachverhalten mit Beteiligung externer Stellen bis zu drei Monate dauern.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von vier Jahren (seit 2025). Die Frist kann auf Antrag um weitere vier Jahre verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Schongau
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Schongau
In Schongau sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben erforderlich:
- Denkmalschutzrechtliche Fragen: Bei Bauvorhaben in der historischen Altstadt oder in der Nähe denkmalgeschützter Objekte
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung oder Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Höhenüberschreitungen: Wenn die geplante Gebäudehöhe die Festsetzungen des Bebauungsplans überschreitet
- Dachgeschossausbau: Bei Fragen zur Genehmigungsfähigkeit von Dachausbauten
- Aufstockungen: Wenn zusätzliche Geschosse geplant sind
- Gewerbliche Nutzungen: Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum umwandeln
Zuständige Behörden in Schongau
Für Bauvoranfragen in Schongau sind mehrere Behörden zuständig, die in enger Zusammenarbeit agieren:
Landratsamt Weilheim-Schongau (Hauptzuständigkeit):
Außenstelle Schongau: Münzstraße 33, 1. OG
Hauptstelle Weilheim: Pütrichstraße 8, 2. OG
Telefon: +49 881 681 1210
Stadtbauamt Schongau (Bauberatung und gemeindliches Einvernehmen):
Münzstraße 1-3, 86956 Schongau
E-Mail: stadtbauamt@schongau.de
Telefon: 08861 214-145
Das Stadtbauamt bietet kostenfreie Bauberatung und empfiehlt ausdrücklich, bereits im Vorfeld der Antragstellung Kontakt aufzunehmen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 08:30–12:30 Uhr, zusätzlich dienstags 14:00–16:00 Uhr und donnerstags 14:00–18:00 Uhr.
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Unsere Architekten kennen die lokalen Besonderheiten Schongaus, die Anforderungen des Landratsamts Weilheim-Schongau und wissen, wie Bauvoranfragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir berücksichtigen dabei sowohl die bayerischen Landesvorschriften als auch die spezifischen städtischen Anforderungen.
Durch unsere Erfahrung mit den verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung können wir Ihnen bereits in der Planungsphase wertvolle Hinweise geben und Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen.
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