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Bauvoranfrage in Sonthofen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Sonthofen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Sonthofen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Sonthofen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Sonthofen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Sonthofen



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Sonthofen

In Sonthofen gelten die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die zum 1. Januar 2025 wichtige Modernisierungen erfahren hat. Das Landratsamt Oberallgäu fungiert als untere Bauaufsichtsbehörde und ist die zentrale Anlaufstelle für alle Bauvoranfragen in Sonthofen. Die Stadt Sonthofen unterhält parallel dazu einen eigenen Fachbereich Bauverwaltung, der eine wichtige vorbereitende und beratende Funktion übernimmt.

Eine wesentliche Neuerung seit dem 1. Januar 2025 ist die Einführung einer verbindlichen Vollständigkeitsprüfung binnen drei Wochen. Dies bedeutet deutlich mehr Planungssicherheit für Antragsteller, da die Bauaufsichtsbehörde binnen dieser Frist mitteilen muss, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die örtlichen Bebauungspläne in Sonthofen, wie der aktuelle Bebauungsplan Nr. 93 "Ortsmitte Altstädten", der detaillierte Vorgaben zu Dachformen, Dachneigungen und Solaranlagen enthält. Solche lokalen Festsetzungen können erheblichen Einfluss auf die Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens haben.

Für weitere Informationen zur Bauvoranfrage und den verschiedenen Verfahrensarten zur Baugenehmigung stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Sonthofen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Seit dem 1. Juli 2023 ist in Bayern die digitale Antragstellung über das BayernPortal möglich. Alle Dokumente müssen im PDF-Format eingereicht werden, wobei andere Dateiformate unzulässig sind. Bei der digitalen Antragstellung ist kein unterschriebener Ausdruck erforderlich.

Kosten einer Bauvoranfrage in Sonthofen

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Sonthofen folgt den bayernweiten Bestimmungen und ist transparent gestaltet:

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger Vorteil: Die Vorbescheidsgebühren können auf eine spätere Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden. Dies vermeidet eine doppelte Gebührenbelastung und macht die Vorabprüfung besonders bei größeren Bauvorhaben wirtschaftlich sinnvoll.

Zusätzlich fallen Nebenkosten für den amtlichen Lageplan an, der beim Vermessungsamt Kempten oder direkt bei der Gemeinde bezogen werden kann und etwa 36,– € kostet.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Sonthofen

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Landratsamt Oberallgäu. Die Behörde prüft binnen drei Wochen die Vollständigkeit der Unterlagen – eine wichtige Neuerung seit dem 1. Januar 2025.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Oberallgäu prüft Ihre Fragen fachlich anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der für die gestellten Fragen bindend ist. Die Gültigkeit beträgt vier Jahre nach bayerischem Recht und kann auf Antrag um weitere vier Jahre verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Sonthofen

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Sonthofen

In Sonthofen als Tourismusstandort im Oberallgäu sind Umwandlungen zur Ferienwohnung besonders häufig. Dabei müssen spezielle Anforderungen der örtlichen Zweckentfremdungssatzung beachtet werden.

Weitere typische Anwendungsfälle:

Zuständige Behörden in Sonthofen

Die Zuständigkeiten für Bauvoranfragen in Sonthofen sind klar geregelt:


Oberallgäuer Platz 2

87527 Sonthofen

Telefon: +49 8321 612-0

E-Mail: bauamt@lra-oa.bayern.de


Leitung: Fritz Weidlich

Telefon: 08321 615-279

Seit den Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025 müssen alle Bauanträge und Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt eingereicht werden. Die städtische Bauverwaltung übernimmt eine wichtige beratende Funktion und kann erste Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit geben.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Sonthofen?

Planeco Building bietet Ihnen den Rundum-Service für Ihre Bauvoranfrage in Sonthofen:

Unsere erfahrenen Architekten kennen die besonderen Anforderungen im Oberallgäu und die aktuellen Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung. Sie formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit die Erfolgsaussichten erheblich.

Besonders bei Büro in Wohnraum Umwandlungen oder anderen komplexen Nutzungsänderungen zahlt sich unsere lokale Expertise aus.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Sonthofen?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Sonthofen setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt müssen Sie mit 800,– € bis 2.500,– € rechnen. Ein wichtiger Vorteil: Die Vorbescheidsgebühren können zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Sonthofen?

Das Landratsamt Oberallgäu prüft zunächst binnen drei Wochen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen – eine wichtige Neuerung seit 2025. Die eigentliche Bearbeitung dauert dann 3 bis 8 Wochen, je nach Komplexität der Fragestellung und erforderlicher Beteiligung anderer Stellen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Sonthofen?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen als Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Sonthofen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich immer dann, wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen oder die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens unklar ist. Besonders bei Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen, Höhenüberschreitungen oder wenn das Bauamt selbst zur Bauvoranfrage rät, verschafft sie Ihnen wertvolle Planungssicherheit vor größeren Investitionen.

Ist der Bauvorbescheid in Sonthofen rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid ist vier Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für Sie als auch für die Bauaufsichtsbehörde. Er schafft verbindliche Klarheit über die von Ihnen gestellten Fragen und kann auf Antrag um weitere vier Jahre verlängert werden. Wichtig: Er ist nur für die explizit gestellten Fragen rechtsverbindlich.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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