Nutzungsänderung

Gewerbe in Ferienwohnung umwandeln: Nutzungsänderung beantragen

July 24, 2025
Update:
April 17, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 24, 2025
Update:
April 17, 2026
So wandeln Sie Praxis, Büro oder Laden zur Ferienwohnung um – Mit Planeco Building Schritt-für-Schritt zur Genehmigung

Sie haben eine leerstehende Praxis, ein ungenutztes Büro oder ein Ladenlokal – und überlegen, daraus eine Ferienwohnung zu machen? In Städten wie Berlin oder Leipzig, wo Zweckentfremdungsverbote die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen faktisch blockieren, bietet die Umnutzung von Gewerbeimmobilien einen rechtlich zulässigen Weg. Doch auch dieser Weg führt zwingend durch das Bauamt: Eine Nutzungsänderung ist immer erforderlich – und ohne sie riskieren Sie Bußgelder und Nutzungsuntersagungen.

Das Thema kurz und kompakt

  • Gewerbeimmobilien fallen nicht unter Zweckentfremdungssatzungen: Wer eine Praxis, ein Büro oder ein Ladenlokal zur Ferienwohnung umnutzt, entzieht dem Wohnungsmarkt keinen Wohnraum – und ist damit von Zweckentfremdungsverboten in Städten wie Berlin oder Leipzig grundsätzlich nicht betroffen.
  • Nutzungsänderung ist rechtlich zwingend erforderlich: Auch ohne bauliche Eingriffe löst jede Änderung der Nutzungsart eine Genehmigungspflicht aus – mit neuen Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze und Aufenthaltsqualität, die ein planvorlageberechtigter Architekt im Antrag nachweisen muss.
  • Statik und Brandschutz sind keine Optionen: Sobald tragende Bauteile verändert oder Grundrisse angepasst werden, ist ein Tragwerksnachweis Pflicht – ebenso wie ein Brandschutzkonzept, das den erhöhten Anforderungen für wechselnde Feriengäste gerecht wird.
  • Planeco Building übernimmt die vollständige Abwicklung: Von der Machbarkeitsprüfung über Bauzeichnungen und Statik bis zur Genehmigung beim Bauamt – deutschlandweit, mit hauseigenen Architekten und Statikern. Jetzt kostenlos prüfen lassen.

Wann ist eine Nutzungsänderung von Gewerbe zur Ferienwohnung notwendig?

Eine Nutzungsänderung von Gewerbe zur Ferienwohnung ist immer erforderlich, wenn sich die Art der Nutzung einer Immobilie verändert – unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden oder nicht. Jede Änderung der Nutzungsart löst automatisch eine Genehmigungspflicht aus, da sich die rechtlichen Anforderungen an das Gebäude ändern.

Der entscheidende Punkt: Auch wenn bei der Umwandlung von Wohnung zu Ferienwohnung der Wohncharakter erhalten bleibt, ändert sich die rechtliche Einordnung grundlegend. Eine Ferienwohnung gilt bauordnungsrechtlich als „nichtstörendes Gewerbe" und unterliegt damit anderen Vorschriften als normales Wohnen.

Auch ohne bauliche Änderungen entstehen neue Anforderungen:

  • Veränderte Stellplatzanforderungen (höherer Bedarf bei Ferienwohnungen)
  • Spezifische Brandschutzbestimmungen für gewerbliche Beherbergung
  • Andere Aufenthaltsqualitäts-Standards
  • Mögliche Anpassungen der Haustechnik

Wichtig: Die Nutzungsänderung ist rechtlich einem Neubau gleichgestellt und erfordert einen Bauantrag durch einen planvorlageberechtigten Architekten – selbst wenn sich baulich nichts ändert.

Gewerbe in Ferienwohnung umwandeln: Bauplanungsrechtliche Grundlagen

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bildet das rechtliche Fundament für die Umwandlung von Gewerbe in Ferienwohnungen. Entscheidend ist dabei § 13a BauNVO, der Ferienwohnungen in der Regel als nicht störende Gewerbebetriebe einordnet. Diese Einordnung bringt einen entscheidenden Vorteil mit sich: Überall dort, wo bereits Gewerbe zulässig war, ist grundsätzlich auch eine Ferienwohnung bauplanungsrechtlich möglich.

Die Einordnung als nicht störendes Gewerbe bedeutet konkret, dass Ferienwohnungen als Kurzzeitvermietung in verschiedenen Gebietstypen realisierbar sind:

  • Gewerbegebiete: Grundsätzlich keine Einschränkungen, sofern der Bebauungsplan keine spezifischen Ausschlüsse enthält.
  • Mischgebiete: Nicht störende Gewerbebetriebe sind regulär erlaubt.
  • Allgemeine Wohngebiete: Zumindest ausnahmsweise Zulassung möglich.
Wichtig: Neuere Bebauungspläne können teilweise spezifische Ausschlüsse enthalten. Manche Gemeinden schreiben heute bereits beim Erlass neuer Pläne explizit hinein: „Ferienwohnungen sind ausgeschlossen." Dies geschieht vor allem in Regionen, die bereits Probleme mit zu vielen Kurzzeitvermietungen haben. Dennoch bleibt die BauNVO-Regelung für die meisten bestehenden Gewerbegebiete ein solider rechtlicher Rahmen.

Eine Bauvoranfrage kann hier frühzeitig Klarheit über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit schaffen und Planungsfehler vermeiden. Planeco Building prüft für Sie die Machbarkeit Ihres Vorhabens und berät Sie zu den spezifischen Anforderungen in Ihrem Gebiet.

Der Antrag zur Nutzungsänderung Gewerbe in Ferienwohnung erfordert immer einen Bauantrag durch einen planevorlageberechtigten Architekten.

Welche Gewerberäume kann ich zur Ferienwohnung umwandeln?

Nicht jede Gewerbeimmobilie eignet sich optimal für die Umwandlung zur Ferienwohnung. Entscheidend sind die vorhandene Infrastruktur, die Grundrissgestaltung und die bereits verfügbare Haustechnik. Während eine Lagerhalle oder Industrieanlage ungeeignet ist, bieten andere Gewerbetypen ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umnutzung.

Die wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Umwandlung sind:

  • Vorhandene Sanitäranlagen (reduzieren den Umbauaufwand erheblich)
  • Wohnähnliche Raumaufteilung mit separaten Zimmern
  • Geeignete Gebäudehöhe (mindestens 2,40 m)
  • Ausreichende Belichtung und Belüftung
  • Brandschutz bereits erfüllt oder mit geringem Aufwand anpassbar

Büro als Ferienwohnung vermieten: Ideale Ausgangslage

Büroräume bieten oft die beste Ausgangslage für die Umwandlung zur Ferienwohnung. Kleinere Büroeinheiten – etwa Anwaltskanzleien, Steuerberatungen oder Arztpraxen – haben meist bereits die erforderliche Infrastruktur: funktionsfähige Sanitäranlagen, Teeküchen und eine Raumaufteilung, die sich gut für Wohnzwecke eignet.

Der entscheidende Vorteil: Büros sind häufig bereits für den Aufenthalt von Personen konzipiert und erfüllen damit viele wohnähnliche Anforderungen. Die baulichen Anpassungen beschränken sich daher oft auf die Erweiterung der Küchenausstattung und gegebenenfalls die Umgestaltung sanitärer Anlagen zu vollwertigen Bädern.

Besonders in Wohngebäuden oder gemischten Immobilien ist auch der Brandschutz meist schon wohnähnlich ausgelegt, was den Genehmigungsprozess vereinfacht.

Physiotherapie-Raum mit Potential zur Ferienwohnung-Umwandlung

Ladengeschäfte und Praxisräume umnutzen

Arztpraxen, Heilpraxen oder Physiotherapie-Praxen eignen sich ebenfalls gut für Umwandlungen. Behandlungsräume lassen sich problemlos als Schlafzimmer nutzen, während Wartebereiche und Empfangstresen zu Wohnbereichen umgestaltet werden können. Ein weiterer Vorteil: Die meist hochwertigen Sanitäranlagen entsprechen bereits den Anforderungen für Aufenthaltsräume.

Ladengeschäfte bringen oft größere Herausforderungen mit sich. Während kleinere Fachgeschäfte mit mehreren Räumen gut geeignet sind, erfordern großflächige Verkaufsflächen erst eine Unterteilung in wohngerechte Bereiche. Typische Fallstricke sind die einseitige Belichtung und offene Grundrisse, die zunächst strukturiert werden müssen.

Architekten-Tipp: Prüfen Sie vor dem Kauf die Möglichkeit, zusätzliche Fenster oder Oberlichter zu schaffen – dies kann ein entscheidender Faktor für die Genehmigungsfähigkeit sein.
Erfolgreich umgewandelte Büroräume als moderne Ferienwohnung mit Arbeitsplatz-Atmosphäre
Die Umwandlung von Büroräumen zur modernen Ferienwohnung
Planeco Building unterstützt Sie beim Antrag auf Nutzungsänderung von Gewerberäumen mit einer kostenlosen Machbarkeitsprüfung. Unsere Experten bewerten Ihr Objekt und erstellen einen genehmigungsfähigen Antrag mit transparenten Preisen. Jetzt Machbarkeitsprüfung anfordern.

Zweckentfremdungsverbot: Warum die Gewerbe-Route eine legale Alternative ist

Zweckentfremdungsverbote sind ein gezieltes Instrument zum Schutz des Wohnungsmarktes – sie konzentrieren sich ausschließlich auf die Erhaltung von Wohnraum für die dauerhafte Nutzung durch Einwohner. Die entscheidende Erkenntnis für Investoren: Diese Satzungen regeln nur die Umnutzung von Wohnraum, nicht aber die Nutzung bereits bestehender Gewerbeimmobilien. Eine Nutzungsänderung von Gewerbe in eine Ferienwohnung fällt daher nicht unter den Regelungsbereich der Zweckentfremdungssatzungen.

Der rechtliche Hintergrund ist eindeutig: Zweckentfremdungsverbote zielen darauf ab, Wohnraum vor der Umwandlung in touristische Nutzung zu schützen. Wenn bereits gewerblich genutzte Räume zur Ferienwohnung umgewandelt werden, entsteht kein Verlust von Wohnraum – das primäre Schutzziel der Satzungen wird nicht berührt. Diese Unterscheidung ermöglicht es Immobilienbesitzern, auch in Regionen mit strengen Zweckentfremdungsverboten legal Ferienwohnungen zu betreiben, sofern sie den Weg über Gewerbeimmobilien wählen.

Berlin und Leipzig: Zweckentfremdungsverbot in Großstädten

In Berlin gilt seit Mai 2014 ein striktes Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, das die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen faktisch unmöglich macht. Leipzig hat im September 2024 eine entsprechende Satzung erlassen. Dresden hingegen hat bislang keine Zweckentfremdungssatzung verabschiedet, arbeitet aber an einem Entwurf.

Berlins Regulierung wurde zuletzt weiter verschärft: Die Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 ZwVbVO wurde auf 4.600 Euro pro Quadratmeter angehoben. Zudem hat der Berliner Senat im März 2026 die Anpassung des Zweckentfremdungsverbots an die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kenntnis genommen, die ab dem 20. Mai 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindliche Registrierungspflichten für Kurzzeitvermietungen einführt. In Deutschland wird dies durch das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) umgesetzt. Eine Registrierungspflicht gilt dabei nur dort, wo Kommunen ein entsprechendes digitales Verfahren eingeführt haben.

Aktuelle Rechtslage: In Berlin und Leipzig konzentrieren sich die Zweckentfremdungsverbote ausschließlich auf Wohnraum. Gewerbeimmobilien fallen grundsätzlich nicht unter diese Satzungen, da sie dem Wohnungsmarkt keinen Wohnraum entziehen. Dies macht die Gewerbe-Route weiterhin zur legalen Alternative – erfordert aber einen entsprechenden Antrag auf Nutzungsänderung.

Hinweis: Bei Nutzungsänderungen wird auch auf Zweckentfremdung geprüft – möglich ist eine Genehmigung aus bauordnungsrechtlicher Sicht, aber eine Versagung durch das Zweckentfremdungsverbot. Lassen Sie Ihr Vorhaben daher vorab fachlich prüfen.
Zweckentfremdungsverbote in deutschen Großstädten: Die wichtigsten Städte mit entsprechenden Satzungen und deren Auswirkungen auf Wohnraum vs. Gewerbe-Umwandlungen.
Deutsche Städte und Bundesländer mit Zweckentfremdungsverboten

Genehmigung beantragen: Baurecht und bauliche Anforderungen

Bei der Umnutzung von Gewerbe in Ferienwohnungen greifen sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht regelt die grundsätzliche Zulässigkeit der Nutzung im jeweiligen Gebiet, während das Bauordnungsrecht die konkreten technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an das Gebäude selbst definiert. Im Gegensatz zu normalen Wohnungen unterliegen Ferienwohnungen als gewerbliche Nutzung teilweise anderen Vorschriften, insbesondere was Brandschutz und Stellplätze betrifft.

Kernvoraussetzungen für jede Ferienwohnung:

  • Abgeschlossenheit: Eigener Zugang, Küche/Kochnische und eigenes Bad mit WC
  • Aufenthaltsqualität: Ausreichende Belichtung, angemessene Raumhöhen und ordnungsgemäße Belüftung
  • Sanitärausstattung: Oft umfangreiche Anpassungen erforderlich, da Gewerbeobjekte häufig nur über einfache Toilettenanlagen verfügen

Die größten Unterschiede zu bestehenden Gewerberäumen liegen in den wohnähnlichen Anforderungen. Während Gewerberäume oft ohne natürliche Belichtung auskommen, benötigen Aufenthaltsräume in Ferienwohnungen ausreichende Fensterflächen. Auch die Haustechnik muss meist erweitert werden – von der simplen Teeküche zum vollwertigen Küchenbereich oder vom Gäste-WC zum funktionalen Badezimmer.

Brandschutz und Stellplätze: Was muss ich beachten?

Der Brandschutz ist bei Ferienwohnungen besonders wichtig, da sich häufig wechselnde Feriengäste mit dem Gebäude nicht auskennen. Zudem kann ein erhöhter Stellplatzbedarf entstehen, da mit regelmäßigem Gästewechsel und vermehrten Anreisen per Pkw zu rechnen ist.

Brandschutz-Anforderungen:

  • Rauchmelder: Pflicht in allen Aufenthalts- und Schlafräumen sowie Fluren
  • Rettungswege: Klar gekennzeichnet und stets freigehalten – oft zusätzliche Fluchtwege bei Gewerbe-Umwandlungen erforderlich
  • Weitere Maßnahmen: Bei Mehrgeschoss-Gebäuden Brandschutztüren und spezielle Fluchtwegbeschilderung

Stellplatz-Regelungen:

  • Berechnung nach jeweiliger Landesbauordnung
  • 1–2 Stellplätze pro Ferienwohnung (je nach Bundesland)
  • Höherer Bedarf als normaler Wohnraum wegen häufigerem Gästewechsel
  • Stellplatzablöse in Ballungsräumen kann je nach Gemeinde mehrere Tausend Euro pro Stellplatz betragen

Die komplexen Anforderungen und regionalen Unterschiede machen eine professionelle Begleitung durch erfahrene Architekten unverzichtbar. Planeco Building bietet deutschlandweit einen Komplettservice für die Nutzungsänderung von Gewerbe zu Ferienwohnungen – von der Machbarkeitsprüfung über die Planung bis zur Genehmigung beim Bauamt.

Grafik mit Rauchmelder als Brandschutz bei der Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

Was kostet die Nutzungsänderung zur Ferienwohnung?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung von Gewerbe zur Ferienwohnung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Projektumfang und regionalen Gegebenheiten. Im Vergleich zur Wohnraum-Umwandlung entstehen oft höhere Kosten, da die baulichen Anpassungen meist umfangreicher ausfallen.

Kostenübersicht Nutzungsänderung:

Kostenart Preis Bemerkungen
Architektenkosten 2.500–6.000,– € Je nach Komplexität und Grundrissänderungen
Amtsgebühren 500–1.500,– € Variiert nach Bundesland
Brandschutzgutachten 800–2.000,– € Bei komplexeren Umwandlungen erforderlich
Schallschutznachweis 500–1.200,– € Falls erforderlich
Tragwerksplaner 1.000–3.000,– € Bei statischen Eingriffen
Planeco Building Preis Auf Anfrage Alle Planungsleistungen inklusive

Bearbeitungszeit: 8–16 Wochen nach Antragseinreichung, je nach Bundesland und Bauamt (bei Planeco Building: 2–3 Wochen bis zur Einreichung)

Expertentipp: Achten Sie auf versteckte Kosten wie nachträgliche Gutachten oder Planungsänderungen während des Verfahrens. Ein seriöser Anbieter klärt alle Kostenfaktoren vorab transparent ab.

Planeco Building bietet einen Rundum-Service mit transparenten Kosten für Nutzungsänderungen an. Der Gesamtpreis wird vorab kalkuliert und umfasst alle erforderlichen Planungsleistungen. Dies schafft Kostenklarheit und verhindert unerwartete Mehrkosten während des Genehmigungsverfahrens.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung: So läuft die Genehmigung ab

Die Umwandlung einer Gewerbeimmobilie zur Ferienwohnung erfordert einen strukturierten Genehmigungsprozess. Auch wenn die Nutzungsänderung von Gewerbe zu Gewerbe erfolgt, sind verschiedene Verfahrensschritte und spezifische Unterlagen erforderlich, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Der Genehmigungsprozess in 5 Schritten:

  1. Machbarkeitsprüfung (1–2 Wochen): Bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, vorhandene Infrastruktur und erforderliche bauliche Anpassungen werden analysiert.
  2. Unterlagen sammeln (2–3 Wochen): Bestandspläne, Grundbuchauszüge, vorhandene Baugenehmigungen und detaillierte Bauzeichnungen der geplanten Ferienwohnung zusammenstellen.
  3. Antrag erstellen (2–3 Wochen): Antragstellung durch planvorlageberechtigten Architekten (rechtlich erforderlich bei Nutzungsänderungen).
  4. Behördenprüfung (8–16 Wochen): Vollständigkeitsprüfung, Anhörungen und baurechtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde – Dauer variiert je nach Bundesland und Bauamt.
  5. Genehmigung erhalten: Rechtskonforme Nutzung als Ferienwohnung ohne Risiko von Bußgeld oder Nutzungsverbot.

Wichtiger Hinweis: Nach der Genehmigung müssen Sie die Nutzungsänderung auch dem Finanzamt melden, da sich die steuerliche Behandlung ändert – Steuern werden dann anders berechnet als bei normaler Wohnraumvermietung.

Planeco Building optimiert diesen Prozess durch digitale Abwicklung und feste Ansprechpartner. Mit unserer spezialisierten Expertise für Gewerbe-Umwandlungen begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur finalen Genehmigung. Durch unsere strukturierten Abläufe und langjährige Erfahrung können wir die Antragsunterlagen bereits innerhalb von 14 bis 21 Tagen fertigstellen.
Schritt-für-Schritt Grafik des Genehmigungsprozesses: Ablauf von der Machbarkeitsprüfung über die Antragsstellung bis zur Genehmigung.
Der Ablauf von der Machbarkeitsprüfung über die Antragsstellung bis zur Genehmigung.

Der Ablauf von der Machbarkeitsprüfung über die Antragsstellung bis zur Genehmigung.

Die finale Genehmigung berechtigt zur Nutzung der Immobilie als Ferienwohnung und schafft die notwendige rechtliche Grundlage für die Vermietung. Mit der Genehmigung in der Hand können Sie Ihre Gewerbeimmobilie legal und ohne Risiko von Bußgeldern oder Nutzungsuntersagungen als Ferienwohnung betreiben.

Jetzt Genehmigung beantragen: Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihre Gewerbe-Umwandlung schnell und sicher realisieren.

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Planeco Building: Ihr Partner für die Nutzungsänderung zur Ferienwohnung

Fazit: Die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Ferienwohnungen bietet eine legale Alternative zu den strengen Zweckentfremdungsverboten bei Wohnraum – jedoch nur mit der richtigen Genehmigung. Ohne fachkundige Begleitung durch erfahrene Architekten riskieren Sie nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.

Planeco Building hat sich als Architektenbüro auf Nutzungsänderungen spezialisiert. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Anträgen kennen wir die spezifischen Herausforderungen bei der Umwandlung von Büros, Praxisräumen und Ladenlokalen in genehmigungsfähige Ferienwohnungen.

Besonders bei der Nutzungsänderung von Gewerbeimmobilien in Städten mit Zweckentfremdungsverboten ist Fachwissen gefragt. Wir bearbeiten täglich entsprechende Anträge und kennen die Besonderheiten der regionalen Bauämter. Von der kostenlosen Erstberatung über die Machbarkeitsprüfung bis zur finalen Genehmigung erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet der Antrag auf Nutzungsänderung von Gewerbe zu Ferienwohnung?   

Die Kosten für eine Nutzungsänderung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen und variieren je nach Komplexität des Projekts:  

  • Architektenkosten: 2.500–6.000,– € (je nach erforderlichen Anpassungen der Gewerbeflächen)
  • Amtliche Gebühren: 500–2.000,– € (variiert nach Bundesland)
  • Brandschutzgutachten: 800–2.000,– € (bei komplexeren Umwandlungen)
  • Schallschutznachweis: 500–1.200,– € (falls erforderlich)
  • Tragwerksplaner: 1.000–3.000,– € (bei statischen Eingriffen)

Die tatsächlichen Umbaukosten variieren stark je nach Ausgangssituation – während Büroräume oft nur geringe Anpassungen erfordern, können Ladenlokale umfangreichere Umbauten für Küche und Bad benötigen.

Wann ist eine Nutzungsänderung zu einer Ferienwohnung erlaubt?

Eine Nutzungsänderung zur Ferienwohnung ist grundsätzlich dann möglich, wenn die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Da Ferienwohnungen als nichtstörendes Gewerbe eingestuft werden, sind sie überall dort zulässig, wo auch Gewerbebetriebe erlaubt sind: 

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit:

  • Gewerbegebiet: Keine Einschränkungen
  • Mischgebiet: Regulär erlaubt
  • Allgemeines Wohngebiet: Ausnahmsweise zulässig 

Bauordnungsrechtliche Anforderungen:

  • Ausreichende Belichtung und Belüftung
  • Brandschutz-Bestimmungen erfüllt
  • Stellplätze vorhanden
  • Abgeschlossene Wohneinheit mit Küche und Bad

Entscheidend ist der jeweilige Bebauungsplan der Gemeinde. Anders als bei Wohnraum-Umwandlungen sind Gewerbe-Umwandlungen nicht von Zweckentfremdungsverboten betroffen, da diese nur den Schutz von Wohnraum bezwecken.

Ist eine Ferienwohnung eine gewerbliche Nutzung?

Ja, eine Ferienwohnung gilt baurechtlich als gewerbliche Nutzung. Nach der Baunutzungsverordnung werden Ferienwohnungen als „nichtstörendes Gewerbe" oder als „Betriebe des Beherbergungsgewerbes" eingestuft. Diese Klassifizierung ergibt sich aus dem Zweck der Wohnnutzung: Es handelt sich um eine gewinnorientierte, gewerbliche Tätigkeit mit wechselnden Feriengästen und kurzen Aufenthaltszeiten.   

Steuerrechtlich müssen Vermieter Einkünfte aus Ferienwohnungsvermietung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern, wenn sie den Charakter einer gewerblichen Tätigkeit haben – etwa bei professioneller Vermarktung über Plattformen wir AirBnB oder bei mehreren Objekten. Dies bedeutet, dass Steuern anders berechnet werden als bei normaler Wohnraumvermietung und teilweise auch Gewerbesteuer anfallen kann. Die gewerbliche Einstufung hat den Vorteil, dass Ferienwohnungen überall dort zulässig sind, wo auch andere Gewerbebetriebe erlaubt sind.

Wann liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor?

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt vor, wenn Wohnungen dauerhaft anders als zum Wohnen genutzt werden – beispielsweise als Ferienwohnung, Büro oder durch Leerstand. Viele Großstädte haben Zweckentfremdungsverbote erlassen, um den Verlust von bezahlbarem Wohnraum zu verhindern. In Berlin, München, Hamburg und anderen Städten ist die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen ohne Genehmigung verboten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot drohen Konsequenzen wie Bußgelder bis zu 500.000,– €. Eigentümer sollten wissen: Zweckentfremdungsverbote betreffen nur die Umwandlung von Wohnraum – Gewerbeflächen fallen nicht darunter. Deshalb ist die Umwandlung von Gewerbe zur Ferienwohnung oft der einzige legale Weg in Städten mit strengen Zweckentfremdungsverboten.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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