Eine Nutzungsänderung in Aschaffenburg erfordert eine sorgfältige Planung und Kenntnis der aktuellen Rechtslage. Seit der Reform der Bayerischen Bauordnung 2025 haben sich die Verfahren erheblich vereinfacht. Das Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg bietet moderne digitale Lösungen und eine spezialisierte Betreuung für alle Arten von Nutzungsänderungen.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Aschaffenburg. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde.
Nach der Bayerischen Bauordnung liegt eine Nutzungsänderung vor, wenn die genehmäßigte Benutzungsart einer baulichen Anlage verändert wird. Dies ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn dadurch andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen entstehen. Wichtig: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Aschaffenburg?
In Aschaffenburg müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, wie Raumhöhen, Fluchtwege oder Brandschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Aschaffenburg
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büroflächen zu Wohnungen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Einzelhandel zu Physiotherapiepraxis
- Kellerräume zu Wohnraum: Ausbau ungenutzter Kellerflächen
- Dachgeschossausbau: Speicher zu Wohnzwecken
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Aschaffenburg beantragen
Das Verfahren für eine Nutzungsänderung in Aschaffenburg folgt einem strukturierten Ablauf. Zunächst erfolgt die Erstberatung und Vorprüfung, bei der die Machbarkeit bewertet wird. Anschließend wird ein qualifizierter Planer beauftragt, da nur Architekten mit Bauvorlageberechtigung die Unterlagen erstellen dürfen.
- Machbarkeitsprüfung: Bewertung der geplanten Nutzung am Standort
- Beauftragung eines Architekt: Erstellung der Antragsunterlagen
- Antragstellung: Einreichung beim Bauordnungsamt Aschaffenburg
- Behördliche Prüfung: Bearbeitung durch verschiedene Stellen
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung
Planeco Building übernimmt für Sie die komplette Abwicklung und sorgt dafür, dass alle Unterlagen vollständig und fachgerecht eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt durchschnittlich innerhalb von 14–21 Tagen.
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für einen vollständigen Antrag auf Nutzungsänderung in Aschaffenburg sind verschiedene Dokumente erforderlich. Das Bauordnungsamt benötigt einen aktuellen Katasterauszug, Bauzeichnungen mit eingetragener bisheriger und künftiger Nutzung sowie eine detaillierte Baubeschreibung.
- Bestandspläne und Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
- Baubeschreibung und Bauzahlenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Bei gewerblichen Vorhaben: Betriebsbeschreibung
- Gegebenenfalls Brandschutznachweis oder Statiker-Unterlagen
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Aschaffenburg?
Die Bearbeitungsdauer in Aschaffenburg richtet sich nach der Bayerischen Bauordnung. Das Bauordnungsamt hat drei Wochen Zeit für die Vollständigkeitsprüfung, danach beginnt die Entscheidungsfrist von drei Monaten. Bei verfahrensfreien Nutzungsänderungen genügt eine Anzeige zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Aschaffenburg?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Aschaffenburg setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Komplexität des Vorhabens.
Planungskosten:
- Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
- Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
- Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €
Behördliche Kosten in Aschaffenburg:
- Baugenehmigung für Nutzungsänderung: 40,– bis 5.000,– € je nach Verwaltungsaufwand
- Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
Mögliche Baumaßnahmen:
- Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
- Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
- Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann in Aschaffenburg schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Das Bauordnungsamt kann Bußgelder bis zu 50.000,– € verhängen, besonders bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen.
Weitere Konsequenzen umfassen nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Planungskosten, bauordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Nutzungsuntersagung sowie gefährdeten Versicherungsschutz. Bei Schadensfällen kann der Versicherer die Regulierung ablehnen.
Besonders hohe Strafen drohen bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen, gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder sicherheitsrelevanten Mängeln. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
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